10.2.1310.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der…
…Bodenverbesserung (zB durch Drainagen, Geländegestaltungen) sind selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter oder Bestandteile von Grund und Boden und zu aktivieren. Rz 2628: Sofort abziehbar sind Beiträge und Gebühren zur Verbesserung von Aufschließungsanlagen, wie zB Verbesserung von Kläranlagen, ein Anschluss an Stelle einer eigenen Anlage, Erweiterung von Kanalisation…
…der getrennt gesammelt wurde, wird ebenso in die vorgesehene Position eingereiht. C. - Klärschlamm Als Klärschlamm gelten Schlämme, die in städtischen Kläranlagen anfallen, und ebenso vorbehandelte Abfälle, Abfälle aus Gräben und nicht stabilisierte Schlämme. Zu dieser Position gehören nicht stabilisierte Klärschlämme, wenn sie zum Gebrauch als…