…besteht, kann nicht als Betrieb gewerblicher Art angesehen werden, weil diese Aktivitäten zum Kernbereich der Tätigkeit politischer Parteien (Hoheitsbereich) gehören (VwGH 9.11.1994, 92/13/0024). Rz 57: Rechtslage bis zur Veranlagung 2015 Zu den parteilichen Neben- und Unterorganisationen nimmt das Gesetz nicht Stellung…
…bedarf der Zustimmung der Landesregierung (§ 10a Abs. 1 lit. d WGG). Insoweit eine Grundstücksveräußerung dem Kernbereich der Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Bauvereinigung - also dem Kreis der begünstigten Geschäfte im Sinne des § 7 Abs. 1 bis 3 WGG - zuzurechnen ist, unterliegt sie grundsätzlich der beschränkten Steuerpflicht nach…
…um den mit dem Kreditkartengeschäft einhergehenden Verarbeitungsprozess der Zahlungen und Überweisungen reibungslos abzuwickeln, mit denen aber nicht der Kernbereich des Überweisungsvorgangs (Ausführung des Auftrags zur Übertragung einer Geldsumme von einem Bankkonto auf ein anderes; unmittelbare Belastungen und/oder Gutschriften auf einem Konto oder Umbuchungen zwischen…
…Zweck (sog. "begünstigungsschädliche Geschäftsbetriebe") müssen ebenfalls in den "materiellen Mitteln" angeführt werden, können aber zu einer (teilweisen) Steuerpflicht eines im Kernbereich begünstigten Vereins führen (zB Gastronomiebetrieb eines begünstigten Körpersportvereins). § 4: Arten der Mitgliedschaft (1)Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder…