…genereller Bedeutung für alle Berufsgruppen, sodass in diesen Fällen die Prüfung, ob eine konkrete Veranlassung durch den ausgeübten Beruf erfolgt, zu entfallen hat. Siehe auch Beispiele Rz 10358. Rz 358a: Ab der Veranlagung 2003 sind Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend…
4.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO) Rz 76: Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa…
…zu erkennen, dass die Bewirtschaftung des Schlosses (§ 1 Abs. 2 Z 1 LVO) im Vordergrund steht und die Viehzucht bloßes "Anhängsel" ist. Es liegt insgesamt auch dann eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 LVO (und nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO…
…gewinnträchtig darstelltnicht geeignet sind, einen Gesamtgewinn zu vermuten. Andererseits wird ein Betrieberzielen, der auf Dauer gesehen keinen Gewinn abwerfen kann und daher steuerlich unbeachtlichestellen Liebhaberei darstelltdar (§ 2 EStG 1988siehe dazu die LRL 2012 Rz 102 f), auch dann nicht zum Gewerbebetrieb, wenn subjektive Gewinnabsicht vorliegt…
…II). Flohmarkt, wenn nachhaltig Gewerbebetrieb (siehe oben Veräußerung von Privatvermögen). Fotograf, idR Gewerbebetrieb, in Ausnahmefällen künstlerische Tätigkeit. Fotomodell, Gewerbebetrieb, sofern kein Dienstverhältnis (VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109). Friedhofsgärtner, siehe Rz 5115. Funktionäre, siehe Rz 6613 ff. Fußballschiedsrichter, Gewerbebetrieb (VwGH 24.2.1982, 81…
16.2.11 Zusammentreffen verschiedener Tätigkeiten Rz 5284: Tätigkeiten, die teils gewerbliche, teils selbständige Arbeit betreffen und zwischen denen kein enger sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, sind getrennt zu beurteilen (VwGH 5.5.1970, 1894/68; VwGH 15.9.1993, 91/13/0237). Beispiel 1…
…sind abzugsfähig, weil durch das gegenständliche Studium für den Arbeitnehmer kein neues Berufsbild entsteht; es liegen Fortbildungskosten vor. Es ist nicht zu erkennen, dass nach Abschluss des Studiums dem Arbeitnehmer ein konkreter anderer Beruf als der eines Lehrers an einer Berufsschule offen stehen würde. Dass…
…jedenfalls anzuerkennen. Ein Anteilserwerb löst allein keinen Anlaufzeitraum aus. In die nach Ablauf des Anlaufzeitraumes einsetzende Prüfung der Kriterien (Rz 45 ff) sind auf der Ebene der Gesellschafter (Mitglieder) besondere Aufwendungen (Ausgaben) und Vergütungen (Einnahmen) einzubeziehen. Rz 119: Bei gemeinschaftlichen Betätigungen im Sinne des § 1…
…Eine derartige besondere Nachweisführung wird daher vor allem bei folgenden Sachverhalten notwendig sein: Die derzeitige Einkünfteerzielung ist nicht gefährdet oder die Umschulung lässt aus dem neuen Beruf keine höheren Einkünfte erwarten. Beispiel: Ein gutverdienender Informatiker lässt sich zum Hubschrauberpiloten umschulen. Ein Werbungskostenabzug ist nicht zulässig…
…ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Dienstfreistellungen für die Kursteilnahme oder eine Bestätigung des Arbeitgebers über die dienstliche Zweckmäßigkeit einer Schulungsmaßnahme reichen für sich allein für die Abzugsfähigkeit der Aus- und Fortbildungskosten nicht aus (VwGH 22.09.2000, 98/15/0111). Es ist…
…der Steuerpflichtige darauf nicht (zB durch Produktionsumstellung oder Produktionseinstellung), spricht dies im Zusammenhang mit anderen Umständen (siehe insbesondere Rz 53 und 54) für Liebhaberei. Ist eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung nicht bzw. nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll, liegt in der rechtzeitigen Aufgabe der Betätigung ein marktgerechtes Verhalten.
…3 Vermutung des Fehlens einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit Rz 1248cz: Insbesondere bei den folgenden Tätigkeiten besteht die Vermutung, dass eine oder mehrere dieser Tätigkeiten noch keine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit begründen (§ 4 Z 3 VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften): das bloße Halten von Beteiligungen und ihre Veräußerung…
…Gemeinschaftliche Betätigung (§ 4 Abs. 2 LVO) Rz 112: Bei Betätigungen, die durch eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ausgeübt werden, ist die Liebhabereibeurteilung in einem zweistufigen Verfahren vorzunehmen. Es ist zunächst zu untersuchen, ob die gemeinschaftliche Betätigung auf der Ebene der Gemeinschaft als Einkunftsquelle anzusehen ist…
…2001 Rz 111 ist). 5.5.4a.4.1.2 Inhaltliche Voraussetzungen Rz 1316: Um einen effizienten Mitteleinsatz zu garantieren, wird eine Kontinuität der begünstigten Betätigung über mindestens ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr vorausgesetzt, wobei auch Zeiten einer allfälligen Vorgängerorganisation in diese Bestandsdauer einzubeziehen sind…
…Hilfestellung usw. kann als gemeinnützig angesehen werden. Sparvereine Rz 71: In der Förderung der Spargesinnung im Wege gemeinsamen Sparens kann noch keine gemeinnützige Zielsetzung erblickt werden. Sport Rz 72: Begünstigt ist die Förderung jeglicher Art von körperlicher Betätigung, also nicht bloß des "Körpersports" im engeren…