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GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nicht mit dem Hinweis abgewendet werden, dass auch ein anderer, nicht gebührenpflichtiger Weg zur Verfolgung des Anliegens offen gestanden wäre (VwGH 20.8.1996, 96/16/0160). Rz 142: Wird dort, wo das für die jeweilige Materie anzuwendende Verfahrensgesetz es zulässt, an die Behörde keine…

LRL 2012 Rz 204–20710.5. Verfahrensrechtliche Folgen der Prüfung auf Gemeinschaftsebene bzw. der Sphäre der Gesellschafter
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…204: Ein Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung von Einkünften unterbleibt, ist ein Grundlagenbescheid im Sinne des § 188 BAO. Die Einheitlichkeit als grundsätzliches Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides nach § 188 BAO gilt somit auch für den Bescheid, mit dem ausgesprochen wird, dass eine Feststellung nicht…

GebR 2025 Rz 7–121.3. Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.3. Schriften Rz 7: Unter einer Schrift ist ein zu einem bestimmten Zweck mit einem bestimmten Inhalt beschriebenes und ausgefertigtes Papier zu verstehen. Der auf dem Papier mittels Schriftzeichen angebrachte und damit festgehaltene Inhalt des Schriftstückes ist dafür entscheidend, ob es sich dabei um…

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…nach § 14 TP 1 GebG und nicht zusätzlich der Gebühr als Zeugnis nach § 14 TP 14 GebG. Rz 156: Inhalt und Zweck, der mit der Schrift verfolgt wird, müssen aus der Urkunde zum Ausdruck kommen. Werden zu einer unklaren Eingabe später Schriftstücke zur Erläuterung nachgereicht…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…erstatten, als keine Steuerschuld entstanden ist. Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Firmenbuch gemäß § 1 Z 3 NeuFöG ist der amtliche Vordruck dem Gericht jedoch spätestens gleichzeitig mit dem Antrag auf Eintragung vorzulegen. Rz 101: Im Hinblick auf die in …

UP-61009. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…Ausfuhrvertragspartei darf der Zollbehörde der Einfuhrvertragspartei ohne Zustimmung des Ausführers keine der in Absatz 5 Buchstabe a oder f genannten Informationen übermitteln. 7.Alle angeforderten Informationen einschließlich Belegen sowie sämtliche sonstigen Informationen im Zusammenhang mit der Überprüfung sollten vorzugsweise auf elektronischem Wege zwischen den Zollbehörden…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…anzugeben. Rz 458: Liegt der Beschwerde kein Bescheid zugrunde (zB Säumnisbeschwerde und Maßnahmenbeschwerde), ist wie folgt vorzugehen: Auf der Zahlungsanweisung ist als Verwendungszweck jene Behörde anzugeben, gegen die sich die Beschwerde richtet. Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der "Finanzamtszahlung" ist als Empfänger das Finanzamt…

KStR 2013 Rz 261–2622.10.6 Feststellungsbescheid (§ 6a Abs. 3 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…0083, 0084). Bei einem Zweifelsfall kann die gemeinnützige Bauvereinigung einen Antrag auf Feststellung nach § 7 Abs. 3a WGG auch bei der Landesregierung stellen. Liegt kein Bescheid gemäß § 6a Abs. 3 KStG 1988 vor, ist die Abgabenbehörde an den Bescheid der Landesregierung gebunden. Liegen Anträge gemäß …

EStR 2000 Rz 5898–590619.2.3 Verfahren
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

… dies gilt auch, wenn für einen Mitunternehmer im Rahmen der Gewinnfeststellung gemäß § 188 BAO kein Verlustanteil festgestellt wird (VwGH 21.10.1986, 86/14/0133). Zur Unterbeteiligung siehe Rz 5824 ff. Rz 5899: Im Spruch des Feststellungsbescheides ist über die Art der gemeinschaftlichen Einkünfte und…

GebR 2025 Rz 177–1788.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung mit der Gebarung der vom Gesamtschuldverhältnis nicht umfassten Abgaben gemäß § 213 Abs. 4 BAO wäre es nicht zulässig, zur zwangsweisen Hereinbringung einer Abgabenschuldigkeit, die nur einer der Gesamtschuldner schuldet, beide Gesamtschuldner im Rückstandsausweis zu bezeichnen. Rz 1413: Besteht kein Gesamtschuldverhältnis…

RAE Rz 850–8698. Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…21.3.1995, 95/14/0008; VwGH 5.7.1999, 99/16/0115). Rz 857: Mitteilungen über Kontenbewegungen kommt kein Bescheidcharakter zu. Sie berühren daher zwar nicht den Anspruch auf Abrechnungsbescheid, doch können sie - ebenso wie die Einsichtnahme in das Abgabenkonto (Akteneinsicht gemäß § 90 BAO…

GebR 2025 Rz 1388. Entstehen der Gebührenschuld für Schriften (§ 10 und § 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…18 GebG; siehe Rz 740 ff) Grenzüberschreitende Abfallverbringung (§ 14 TP 19 GebG; siehe Rz 750 ff) Zivilluftfahrtwesen (§ 14 TP 20 GebG; siehe Rz 760 ff) Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG; siehe Rz 780 ff) Fahrerqualifizierungsnachweise (§ 14 TP 22 GebG; siehe…

ZT-16006. Andere Waren in Teilsendungen
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

…sonstige Umstände (zB Leistung, Tragfähigkeit) für deren tarifmäßige Einreihung von Bedeutung sind, so hat der Anmelder in der Anmeldung oder in dem mit dieser vorzulegenden Verzeichnis auch das entsprechende Gewicht und die sonstigen erforderlichen Daten anzuführen. Ersatzteile, Zubehör oder andere zusätzliche Komponenten sind nicht enthalten…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

… 93 Abs. 2 BAO. Rz 1553: Ergeben sich aus abgabenbehördlichen Prüfungen von Selbstbemessungsabgaben Nachforderungen, so besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, trotz in der Vergangenheit liegender Fälligkeit vor Bescheiderteilung mit Sicherstellungsauftrag vorzugehen, weil die Vollstreckbarkeit noch nicht eingetreten ist (zB Umsatzsteuer, Lohnsteuer). 18.2. Sicherstellungsauftrag und Haftung…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…im Rahmen der öffentlichen Fürsorge sind gebührenfrei | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z 3 | Gesuche um die Verleihung eines Stipendiums sowie Eingaben in Unterrichtsangelegenheiten (einschließlich Begründung und Beendigung des Schulverhältnisses) und in Prüfungsangelegenheiten öffentlicher oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteter Schulen…

LRL 2012 Rz 185–18910. Verfahrensrecht
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

…Vorläufig dürfen ua. erlassen werden: Abgabenbescheide (§ 198 BAO), Bescheide, mit denen festgestellt wird, dass eine Veranlagung unterbleibt (zB Nichtveranlagungsbescheide bei der Einkommensteuer), Bescheide über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO), Bescheide des Inhaltes, dass eine Feststellung von Einkünften zu unterbleiben hat. Nicht vorläufig dürfen beispielsweise…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Unterschrift kein Wesensmerkmal einer Eingabe. Eingaben sind daher in diesem Fall unabhängig von ihrer Unterzeichnung im Zeitpunkt ihrer Überreichung gebührenbar (VwGH 12.12.1988, 87/15/0057). Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 444. Rz 405: Ein mündliches (telefonisches) Anbringen löst keine Gebührenpflicht aus…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Zugriff auf einen in einem Urkundenarchiv iSd §§ 91b ff GOG gespeicherten Vordruck ermöglicht, liegt keine elektronische Übermittlung, sondern die Vorlage des Originals vor (siehe Rz 97). Rz 130: Für die elektronische Übermittlung von Erklärungen gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG an Gerichte ist die Verordnung der…