…oder unwiederbringlich verlorengegangen (dh. von niemandem mehr zu verwenden) ist (Art. 124 Abs. 1 Buchstabe g UZK). Der Nachweis hat sich auf das Vorliegen des Hinderungsgrundes und dessen Kausalität für die Pflichtverletzung zu erstrecken. 3.3.2.2. Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a 2…
…den Anmelder: Eine unverhältnismäßige und unzumutbare Härte für den Anmelder kann, bezogen auf die Durchsetzung der Einhebung der EUSt-Schuld, gesehen werden: bei mangelnder Kausalität des Verhaltens des Anmelders zum steuerschuldauslösenden Verhalten, welches ausschließlich dem Zollverfahrensinhaber zuordenbar ist, weil der Vertrauensschutz nach Art. 7 Abs…
…Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung (Rz 801 ff), Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter (Rz 807 ff), Verschulden des Vertreters (Rz 820 ff) und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit (Rz 827). 8.2.2 Uneinbringlichkeit Rz 801: Die Haftung nach …