…1988) zum Tragen. Bei Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (zur Doppelbesteuerung siehe Rz 32 ff). Rz 20: Tritt ein beschränkt Steuerpflichtiger während des Kalenderjahres in die unbeschränkte Steuerpflicht ein (und umgekehrt), sind zwei Steuerabschnitte gegeben…
…19 EStG 1988; siehe auch Rz 70e65 und 70r). Bei Anwendung von DBA kann dem Kausalitätsprinzip (Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung) Vorrang vor dem Zuflussprinzip zukommen (vgl. EAS 1579 und EAS 1872). Beispiel: Für die Tätigkeit im Rahmen einer Auslandsentsendung (Jänner bis Juli 2014; DBA mit…
…310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden hingegen nur sehr eingeschränkt anerkannt und führen…
…Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (Art. 18 OECD-Musterabkommen) stehenden Begriffe des jeweiligen DBA zu subsumieren sind, steht nach dem "Kausalitätsprinzip" das Besteuerungsrecht (Art. 15 OECD-Musterabkommen) Österreich zu (Vorrang des Kausalitätsprinzips vor dem Zuflussprinzip) Rz 7954: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 gehören…
… 3 Abs. 1 Z 11 lit. b EStG 1988) 3)übrige sonstige Bezüge Ist allerdings eine einzelne Sonderzahlung aufgrund eines DBA bezüglich des Besteuerungsrechts nach dem Kausalitätsprinzip teilweise dem Inland und teilweise dem Ausland zuzuordnen, sind die im Inland bzw. im Ausland steuerpflichtigen Bezüge den…
…der Arbeitnehmer nicht frei über die Beteiligung verfügen kann (siehe OECD-Musterkommentar zu Artikel 15, Rz 12.2.). Aufgrund des Kausalitätsprinzips sind die Einkünfte in jenem Staat zu besteuern, in dem der Arbeitnehmer die der Vergütung zugrundeliegende Tätigkeit ab Gewährung ausübt. Dies gilt unabhängig davon…
…oder unwiederbringlich verlorengegangen (dh. von niemandem mehr zu verwenden) ist (Art. 124 Abs. 1 Buchstabe g UZK). Der Nachweis hat sich auf das Vorliegen des Hinderungsgrundes und dessen Kausalität für die Pflichtverletzung zu erstrecken. 3.3.2.2. Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a 2…
…den Anmelder: Eine unverhältnismäßige und unzumutbare Härte für den Anmelder kann, bezogen auf die Durchsetzung der Einhebung der EUSt-Schuld, gesehen werden: bei mangelnder Kausalität des Verhaltens des Anmelders zum steuerschuldauslösenden Verhalten, welches ausschließlich dem Zollverfahrensinhaber zuordenbar ist, weil der Vertrauensschutz nach Art. 7 Abs…
…Vertreter, Bestehen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen, Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung (Rz 801 ff), Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter (Rz 807 ff), Verschulden des Vertreters (Rz 820 ff) und Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Uneinbringlichkeit (Rz 827). 8.2.2 Uneinbringlichkeit Rz 801: Die Haftung nach …