…an begünstigte Körperschaften im Sinne des § 4a Abs. 5 EStG 1988 für mildtätige Zwecke, für die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern und zur Hilfestellung in nationalen und internationalen Katastrophenfällen steuerlich anerkannt. Geldzuwendungen, die ab dem 1.1.2012 an die in § 4a Abs…
…dies gilt sinngemäß auch für die Verlustbegrenzungen gemäß § 4b und § 4c EStG 1988. Bei einem Verlust ist ein Spendenabzug als Betriebsausgabe zur Gänze ausgeschlossen (es könnte aber ein Werbeaufwand im Zusammenhang mit der Hilfeleistung in Katastrophenfällen iSd § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 vorliegen)…
…Die Pflege des Denksports (zB Schach) kann als gemeinnützig angesehen werden (Stärkung der geistigen Konzentrations- und Kombinationsfähigkeit). Elementarschäden Rz 46: Die Bekämpfung von Elementarschäden (Katastrophenschäden) ist als zulässige Förderung der Allgemeinheit auf materiellem Gebiet anzusehen (§ 35 Abs. 2 BAO). Als Katastrophenfälle zählen insb. Hochwasser-, Erdrutsch-…
…in größerem Umfang Personen- oder Sachschäden zu bewirken, die mit örtlichen Einsatzkräften nicht bewältigt werden können. Ob ein solches Schadensereignis im In- oder Ausland stattfindet, ist ohne Bedeutung. Als Katastrophenfall, zu deren Beseitigung abzugsfähige Geld- oder Sachaufwendungen geleistet werden können, kommen Naturkatastrophen (zB Hochwasser-, Erdrutsch-…
…zu Aufwendungen, die zur Gänze nicht abzugsfähig sind; Rz 4814 bis 4826). Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen an Unterhaltsberechtigte: Spenden mit Werbecharakter (zB Sachspenden in Katastrophenfällen; Rz 4836 bis 4838) und Kulanzleistungen (Rz 4839) sind abzugsfähig. Bestechungs- und Schmiergelder: Übernahme des Erlasses AÖF Nr. 162/1999…
…Betriebsausgaben anzusetzen sind. Im Jahr 3 sind von der Versicherungsentschädigung 10 als Einkünfte anzusetzen. Sollte bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern durch Ausgaben, die aus Katastrophenfällen resultieren, ein Verlust eintreten oder sich vergrößern und kann dieser Verlust weder mit anderen Einkünften ausgeglichen noch als Verlust vorgetragen werden (§…
…1 Z 7a lit. b EStG 1988 zustehen. 5.5.4 Zuwendungen in Katastrophenfällen (4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988) Rz 1304: Gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 sind Geld- und Sachzuwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-…
…Abs. 4a EStG 1988). 5.Einrichtungen, die im Wesentlichen mildtätigen Zwecken iSd § 37 BAO, der Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern, der Hilfeleistung in Katastrophenfällen, dem Umwelt, Natur- und Artenschutz dienen, oder die im Wesentlichen dem Betrieb eines behördlich genehmigten Tierheimes dienen (§ 4a Abs…
…begünstigter) Spendenempfänger verhindert daher grundsätzlich die Abzugsfähigkeit von Spenden für alle Spendenempfänger, denen dieses gemeinsame Konto zuzuordnen ist. Bei Spontanaktionen (mehrere Hilfsorganisationen koordinieren gemeinsam ihre Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen oder anderen akut auftretenden Ereignissen, die spontane Hilfsmaßnahmen erfordern) werden die Spenden und Hilfsmaßnahmen jedoch oft über…
…der Bekämpfung von Armut undKörperschaft erforderlich. Erfüllt somit die aufnehmende Körperschaft die Voraussetzungen des § 4a EStG 1988 Not in Entwicklungsländernnach Aufnahme der Vorgängerorganisation nicht, in der Hilfestellung in Katastrophenfällen, auf dem Gebietsind die Voraussetzungen des Umwelt-, Natur- und Artenschutz betätigen, ein behördlich genehmigtes Tierheim betreiben…
…Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen (§ 11 Abs. 1 Z 5 AWEG 2010) Arzneiwaren (Abschnitt 2.1. Abs. 1), bei denen nachgewiesen wird, dass sie in Durchführung von Hilfsmaßnahmen in Katastrophenfällen eingeführt oder verbracht werden (Dokumentenartencode Dokumentenartencode bei e-zollim elektronischen Abfertigungssystem in Feld 44 der Zollanmeldung "7732…
…Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- oder Altenfürsorge dienen (siehe Rz 563 ff), oder Tätigkeiten, die der Hilfestellung in Katastrophenfällen gemäß § 4 Abs. 4 Z 9 EStG 1988 (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) dienen, sowie für Funktionen als Ausbildner oder Übungsleiter (zB Tätigkeiten als Chorleiter, Kapellmeister…
4.2. Systemausfall beim Wirtschaftsbeteiligten Nachfolgend wird das Notfallverfahren beschrieben, das in den folgenden Fällen zur Anwendung kommen soll: (entfällt (ersetzt durch ARL ZK-1580)1) Nichtverfügbarkeit des Systems beim Anmelder, (2) Funktionsstörungen des Netzwerks zwischen dem Anmelder und der Zollverwaltung. Jede Inanspruchnahme des Notfallverfahrens…
Titel III - Notfallverfahren 3. Allgemeines Um die Durchführbarkeit von Import/Exportabfertigungen, im Informatikverfahren - e-zoll - auch bei einem Systemausfall zu ermöglichen, wurde das so genannte Notfallverfahren, auch "Fallback" genannt, entwickelt. Zu beachten ist jedoch, dass die Anwendung des Notfallverfahrens, das auf der Verwendung eines Papierdokuments…
Anlage 3 - Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollamt *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: post.fallbackZA*@bmf.gv.at [* bitte entsprechende Nummer des Zollamtes (1 - 9) eintragen] *) bewilligungserteilendes Zollamt bzw. bei lokalem Systemausfall das für Warenort…
…Erst die Kosten zur Beseitigung des Vermögensschadens können steuerlich abgesetzt werden. Dabei sind die Kosten der Beseitigung von unmittelbaren Katastrophenfolgen (Rz 838b), die Kosten für Reparatur und Sanierung beschädigter Gegenstände (Rz 838c) und Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände (Rz 838d und Rz 838e) ohne…
8.1. Beginn Fallback WB Firma: EORI-Nr.: An | Zollstelle *) | Strasse: | PLZ/Ort: | Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle…
7.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26) 7.3.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Waren aller Art, die dazu bestimmt sind, unentgeltlich Opfern von Katastrophen übereignet oder zur Verfügung gestellt zu werden. Die Katastrophe muss das Hoheitsgebiet zumindest eines Mitgliedstaats berühren. Diese Befreiung gilt auch für…
4. Anwendung des Notfallverfahrens 4.1. Systemausfall in der Zollverwaltung 4.1.1. Beginn des Notfallverfahrens Wenn seitens der Zollverwaltung (Triple C Austria im Zusammenwirken mit dem Bundesrechenzentrum) ein Systemausfall festgestellt wird, tritt das Notfallverfahren in Kraft. Weiters findet das Notfallverfahren Anwendung, wenn dies aufgrund…
…Schneeräumung von Dächern auf Grund üblicher Schneefälle - auch wenn diese ergiebig sind - stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Absetzbar sind sämtliche Kosten, die mit der Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen im Zusammenhang stehen und zwar in vollem Umfang (tatsächlich bezahltes Ausmaß laut Rechnung). Dabei ist es gleichgültig…