…BGBl. II Nr. 193/2002, maßgebend. Danach sind bestimmte Fahrzeugkategorien, und zwar insbesondere Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobusse, als Fahrzeuge definiert, die nicht als Personen- bzw. Kombinationskraftwagen anzusehen sind und für die daher der Vorsteuerabzug zulässig ist. Die maßgeblichen Voraussetzungen für die Einstufung eines Fahrzeuges…
…Aschenbecher, Lautsprecher, Beleuchtung) im Warenbeförderungsbereich und Fehlen von Sitzen oder Verankerungspunkten für vorgesehene Sitze im Warenbeförderungsbereich und Fehlen von Sicherheitsgurten bzw. Befestigungspunkten dafür im Warenbeförderungsbereich sowie Fehlen seitlicher Fenster im Warenbeförderungsbereich. Kastenwagen (sog. Vans), die unter Position 8703 einzureihen sind, sind jedoch unter Umständen nach…
B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…
…sowie Rz 566 ff) stellen die Antriebsmaschine und der Aufbau als Gesamtkraftfahrzeug eine wirtschaftliche Einheit dar. Solche Kraftfahrzeuge sind daher in ihrer Gesamtheit als Wohnmobil der Normverbrauchsabgabe zu unterziehen. Rz 824: Es werden am Markt unterschiedliche Reisemobiltypen angeboten: Campingbusse (Kastenwagen), auch mit Hubdach oder Schlafdach…
…1991 auch Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung bis einschließlich 3.500 Kilogramm höchstes zulässiges Gesamtgewicht, also Kraftfahrzeuge der Klasse N1. Dabei handelt es sich beispielsweise um Kastenwagen, Pritschenwagen ("Pick-up") und Kleintransporter. Rz 523: Kraftfahrzeuge der Klasse N1, welche bereits vor dem 1. Juli 2021 in Österreich…
…ab 1. Juli 2021 (NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021) ist diese Befreiungsbestimmung entfallen, wodurch diese Kraftfahrzeuge nunmehr der Normverbrauchsabgabe unterliegen. Rz 657: Wird ein Kastenwagen, der bis 30. Juni 2021 von der Normverbrauchsabgabe befreit im Inland zugelassen war, ab dem 1. Juli…
…Der bloße Umstand), dass ein Klein-LKW durch den Arbeitgeber eingesetzt wirdoder wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, führtdie nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und somit nicht zu einem Werkverkehrder Normverbrauchsabgabe unterliegen (zB Kastenwägen, Pritschenwägen; siehe Rz 175). Rz 745: Bei Berufschauffeuren ist Werkverkehr…
…Bemessungsgrundlage der Normverbrauchsabgabe sind, sind unter anderem: Abschleppaufnahmen (z.B. Hub-Brillen) Aufbau-Kühlsysteme und mit der Kühlung im Zusammenhang stehende Vorrichtungen bei Kühlkofferaufbauten Dachkoffer Elektrische Einstiegstufe Heckleiter Hubsteiger und Arbeitsbühnen sowie damit in Zusammenhang stehende Vorrichtungen Innenausbau von Kastenwägen oder Kofferaufbauten (Kühlung, Werkstatt, Regalsysteme) …
…wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt, die nicht zur überwiegenden Personenbeförderung gebaut sind und nach der ab 1. Juli 2025 geltenden Rechtslage nicht der Normverbrauchsabgabe unterliegen würden (zB Kastenwägen, Pritschenwägen). Ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge…
…Fall ist, eine entsprechende Aufschrift und die Ausstattung des Innenraumes. Dies ist zB der Fall, wenn ein Kastenwagen als Werkstätte ausgestattet ist. Kein Werkverkehr liegt vor, wenn einem Arbeitnehmer ein sog. Fiskal-Lkw (Klein-Lkw) für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt wird. Rz 10177: §…
B.2.2.4. Einzelabgrenzungsfragen Rz 565: Für Rechtsmittelverfahren bei strittiger Einreihung in den Zolltarif ist grundsätzlich zu beachten: Wird mit Bescheidbeschwerde die Einreihung einer Ware in den Zolltarif angefochten, so sind der Beschwerde Muster, Abbildungen oder Beschreibungen beizugeben, aus denen die für die Einreihung…
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.