RIS AI
6 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 100–1292. Entrichtung der Abgaben (§ 211 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…drei Tage (unter Einrechnung von Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, Karfreitag und 24. Dezember) späteren Gutschrift jedoch zu Lasten des Abgabenschuldners (VwGH 22.3.2000, 99/13/0264). Rz 120: Die Begünstigung der Respirofrist kommt bei Tilgung einer Abgabenschuldigkeit durch Verwendung von sonstigen Gutschriften (§ 213 Abs…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…wenn der zweite Geburtstag auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember fällt und die Schrift am darauf folgenden Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, ausgestellt wird. Rz 1727: Die Befreiung gilt auch im Falle einer Totgeburt. Rz 1728: Für die…

AH-11104. Ausfuhrgenehmigung
geltende FassungRichtlinien07.06.2016

…Ende einer in einer solchen Bewilligung festgesetzten Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder auf den Karfreitag, so ist der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen. (3) Abschreibungen dürfen auch danach getätigt werden, wenn die Ausfuhr innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgt ist. 4…

AH-11105. Einfuhrgenehmigung und Überwachungsdokument
geltende FassungRichtlinien10.02.2015

…Ende einer in einer solchen Bewilligung festgesetzten Frist auf einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder auf den Karfreitag, so ist der nächste Werktag als letzter Tag der Frist anzusehen. (3) Abschreibungen dürfen auch danach getätigt werden, wenn die Einfuhr innerhalb des Gültigkeitszeitraums erfolgt ist. 5…

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Rz 263: Bei Bewilligung von monatlichen Teilzahlungen sind die Raten jeweils am gleichen Monatstag zahlbar zu stellen. Würde es sich bei dem Ratentermin um einen Samstag, Sonntag, gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember handeln, so wäre dem § 108 Abs. 3 BAO zufolge der nächste Tag…

RAE Rz 930–9729.4. Erster Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…217 Abs. 5 BAO als eine Säumnis anzusehen. Rz 962: Die Frist von fünf Tagen, in deren Lauf Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechnen sind, beginnt gegebenenfalls mit Ablauf der Respirofrist des § 211 Abs. 2 und 3 BAO. Da…