…Rz 2382: Es sind darunter Vereinbarungen zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Fall seiner "Besserung" zurückzahlen muss. Die "Besserung" kann dabei als (Wieder-)Eintritt in die Gewinnzone bzw. als Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Parameter (zB Erreichen einer…
…Die Aktivitäten im Rahmen der Konzernfinanzierung umfassen beispielsweise konzerninternes Liquiditätsmanagement, Zentralisierung externer Finanzierungen, Management der Beziehungen zu externen Kapitalgebern und Ratingagenturen, strategische Investitionsentscheidungen und Optimierung der Kapitalkosten (Eigen- vs. Fremdkapitalfinanzierung). Rz 107: Kapitel X der OECD-VPL beschäftigt sich mit der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes bei…
…Unter Besserungsvereinbarungen sind Vereinbarungen zu verstehen, wonach ein Kapitalnehmer mit Kapital ausgestattet wird, das er dem Kapitalgeber nur im Fall seiner "Besserung" zurückzahlen muss. Die "Besserung" kann dabei als (Wieder-)Eintritt in die Gewinnzone bzw. als Erreichen bestimmter betriebswirtschaftlicher Parameter (zB Erreichen einer bestimmten Eigenkapitalquote…
…allgemein angebotenen Beteiligung die Rendite nach Steuern (das ist jene unter Berücksichtigung des Renditevorteils aus einem Verlustausgleich) die Rendite vor Steuern (das ist jene ohne Berücksichtigung des Renditevorteils aus einem Verlustausgleich) um mehr als das Doppelte übersteigt. Die Haftung des Kapitalgebers, ob beschränkt oder unbeschränkt…
…zu höchstens 49% beteiligen und keine beherrschende Stellung ausüben. Dadurch wird sichergestellt, dass die Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft primär - ihrem Sinn und Zweck entsprechend - als Kapitalgeberin fungiert und nicht für Konzern-Gestaltungen verwendet werden kann, die eine Einflussnahme auf die Tätigkeit des Unternehmens und seine Geschäftsführung ermöglichen. 2…
19a.2 Begriff des kapitalistischen Mitunternehmers 19a.2.1 Begriffsbestimmung Rz 6030: Betroffen sind nur kapitalistische Mitunternehmer, das sind solche, deren Haftung eingeschränkt ist, wie insbesondere bei Kommanditisten (siehe Rz 6031), und die keine "ausgeprägte Unternehmerinitiative" entfalten (siehe Rz 6032). 19a.2.2 Haftungseinschränkung Rz…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…
2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…