…der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Eine wesentliche Ausnahme sind Beteiligungserträge. Im Bereich der Investmentfonds ergeben sich dabei keine Besonderheiten. Zur beschränkten Steuerpflicht der "zweiten" Art siehe KStR 2013 Rz 1495 ff. 3.4.2.2. Betroffene Einkünfte Rz 384: Die steuerpflichtigen Einkünfte sind in § 21 Abs…
…einen solchen Nachweis vorlegen zu können, widrigenfalls muss er die sich daraus ergebenden nachteiligen steuerlichen Auswirkungen (zB Pauschalbesteuerung) gegen sich gelten lassen. 7.1.1.1.1.2. Ebene der Anteilinhaber Rz 512: Auf Ebene der Anteilinhaber stellt die Umqualifikation keinen Tausch im Sinne des…
…Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates unterliegen. EuVECA-Anteile dürfen ausschließlich an folgende Anleger vertrieben werden: professionelle Kunden gemäß Anhang II Abschnitt I der Finanzinstrumenterichtlinie (RL 2014/65/EU); Kunden, die auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können (Anhang II Abschnitt II der RL 2014/65/EU)…
7.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht 7.4.1. Investmentfonds 7.4.1.1. Inländische Fonds 7.4.1.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an…
…des Art. 13 Abs. 5 OECD-MA, welcher dem Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers das Besteuerungsrecht zuweist. Ein inländischer Anteilinhaber, der Investmentfondsanteile über eine ausländische depotführende Stelle veräußert, hat, unabhängig von der Ansässigkeit des Investmentfonds, den Veräußerungsgewinn im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu erklären. 7.4.2…
…dass bei Einkünften, die im Rahmen von vermögensverwaltenden Personengesellschaften erzielt werden, die Einkunftsart abhängig von der Art der Vermögensbeteiligung ist. Handelt es sich dabei um Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, sind für die Ermittlung der Einkünfte (und somit auch der Verluste) die Regeln der Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…eine Zinsabgrenzung vorsieht (siehe dazu näher Rz 495 f). 1.3.3. Höhe und Art der Erfassung Rz 17: Nach dem Durchgriffsprinzip müsste für jeden Anleger die Besteuerung aufgrund seiner individuellen Anschaffungskosten für das vom Fonds gehaltene Finanzvermögen erfolgen. Davon abweichend erfolgt die Fondsbesteuerung so…
…wird. Diese werden abkommensrechtlich als transparent eingestuft. Rz 577: Inländische Immobilienfonds iSd § 40 ImmoInvFG sind somit abkommensrechtlich grundsätzlich als intransparent zu werten und erfüllen daher die Ansässigkeitsvoraussetzungen des Art. 4 OECD-MA, weil sie als Kapitalgesellschaften mit Sitz im Inland grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen…
25.1.427.1.4 Nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Rz 1492: Von der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 ausgenommen sind nach § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 generell sämtliche Arten von Zinsen (inklusive Stückzinsen) gemäß § 27 Abs. 2 Z 2…
…öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. Die Einkünfte aus der Ausschüttung sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 898 einzutragen. 4.1.1.4.3.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 426: Der gemäß § 40…
…bzw. - bei AIFs, deren Herkunftsmitgliedstaat nicht Österreich ist - nach § 188 InvFG 2011. 2.4.2. Sonstige Fonds Rz 144: Es gibt verschiedenste andere Gebilde, die als "Fonds" bezeichnet werden. Diese werden nach den allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen entweder als Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts - zB nach…
…gemäß Art. 14 der Richtlinie 2009/138/EG erhalten hat. Rz 1248eg: Als "Rückversicherungsunternehmen" iSd Art. 13 Nr. 4 der Richtlinie 2009/138/EG gilt ein Unternehmen, das gemäß Art. 14 eine Zulassung zur Ausführung von Rückversicherungstätigkeiten besitzt. Als "Rückversicherungstätigkeit" definiert Art. 13 Nr. 7…
7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…iSd Art. 5 OGAW-RL. Allerdings fallen § 3-AIF in den Anwendungsbereich der AIFM-RL. Im Mittelpunkt der Regelungen der AIFM-RL steht mehr der Verwalter (Manager) bzw. dessen Tätigkeit und weniger der (alternative) Investmentfonds als Produkt. Das AIFMG, welches auf der AIFM-RL beruht…
…die unter § 7 Abs. 3 des KStG 1988 fallen. Dabei ist zu beachten, dass ein Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG aufsichtsrechtlich keinen OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG darstellt, sondern auch als AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG…
6.2.2. Beteiligungen ohne zeitliche Begrenzung Rz 117: Die Einstufung der gemeinschaftlichen Betätigung in die Kategorien des § 1 LVO schlägt auch auf die Ebene der Gesellschafter (Mitglieder) durch. Rz 118: Bei einer gemeinschaftlichen Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO sind anteilige Verluste…
…3 EStG 1988 auch in jenen Fällen, in denen die Kapitaleinkünfte beim Empfänger zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 4 EStG 1988 gehören. Dem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen ausschüttungsgleiche Erträge eines Investmentfonds insoweit, als sie aus inländischen Einkünften iSd § 93 Abs…
…Steuerpflicht: Einkünfte aus der Überlassung von Kapital gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 oder § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988, wenn der Abzugsverpflichtete Schuldner der Kapitalerträge ist und Kapitalertragsteuer einzubehalten war; Inländische Zinsen gemäß § 27 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 und inländische Stückzinsen…
… 108g Abs. 1 Z 2 EStG 1988). Außerdem dürfen keine Gewinne ausgeschüttet werden (§ 108h Abs. 1 Z 4 EStG 1988 und § 170 InvFG 2011). 2.1.3.3.3.2. Aktienquote der Zukunftsvorsorge 2.1.3.3.3.2.1. Höhe der Aktienquote Rz 69…
… 6b Abs. 2 Z 2 lit. b KStG 1988). 2.14.7.3 Art der Beteiligung (§ 6b Abs. 2 Z 3 und 4 KStG 1988) Rz 309: In § 6b Abs. 2 Z 3 KStG 1988 werden - je nach Rechtsform der in Z 1 und Z…