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GK-04201.2.3. KABOTAGE
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.2.3. KABOTAGE 1.2.3.1. Kabotageverbot Abgesehen von den Fällen des Abschnittes 1.2.3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. 1.2.3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer…

GK-04201.1.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

GK-04003. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

3. Kabotage 3.1. Kabotageverbot (1) Abgesehen von den Fällen des Punktes 3.2. ist die Kabotage (Abschnitt 1.4.) gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 12/98 verboten. (2) Die Anlage 1 enthält eine Übersicht über die Verbote sowie über die mitzuführenden Dokumente…

GK-04001.4. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.4. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Mitgliedstaat, ohne in diesem Mitgliedstaat einen Unternehmenssitz oder eine andere Niederlassung zu haben.

GK-04101.3. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1.3. Kabotage Kabotage ist die gewerbliche innerstaatliche Personenbeförderung mit Kraftomnibussen in einem anderen Staat als dem, in dem der diesen Verkehrsdienst durchführende Unternehmer einen Unternehmenssitz oder eine Niederlassung hat.

GK-04003.2. Kabotagefreiheit
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

3.2. Kabotagefreiheit (1) Jeder gewerbliche Personenkraftverkehrsunternehmer, der Inhaber einer Gemeinschaftslizenz (Abschnitt 2.2.) ist, ist unter den in den folgenden Absätzen enthaltenen Voraussetzungen berechtigt, Kabotagebeförderungen durchzuführen. (2) Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 12/98 ist die Kabotagebeförderung für folgende Verkehrsdienste zugelassen: a…

GK-04103. Kabotage
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

3. Kabotage Die Durchführung von Kabotageverkehren (siehe Abschnitt 1.3.) durch Personenverkehrsunternehmer, die im Nicht-EU/EWR-Bereich niedergelassen sind, ist ausnahmslos verboten.

GK-04201. EU/EWR-Bereich, Schweiz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

1. EU/EWR-Bereich, Schweiz Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum oder in der Schweiz niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste, deren Endhaltestellen auf dem Staatsgebiet von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des EWR oder…

GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

0.2. EU/EWR-Bereich (1) Die nachstehenden Regelungen für die grenzüberschreitende Personenbeförderung und Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht…

UZK-IAUnterabschnitt 2 Auf dem Luftweg befördertes Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Auf dem Luftweg befördertes Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Artikel 37 Transitflüge (Artikel 49 des Zollkodex) (1) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Handgepäck und das aufgegebene Gepäck von Personen, die mit einem Luftfahrzeug reisen, das von einem Nicht-Unionsflughafen kommt und nach Zwischenlandung…

UZK-IAArtikel 42 Transferflüge zwischen Flughäfen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 42 Transferflüge zwischen Flughäfen innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollbehörden können in dem internationalen Unionsflughafen, in dem das aufgegebene Gepäck umgeladen wird, Folgendes kontrollieren: a)Gepäck, das von einem Nicht-Unionsflughafen eintrifft und in einem internationalen Unionsflughafen in ein…

UZK-IAArtikel 47 Transferüberfahrten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 47 Transferüberfahrten (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen auf einer Seereise auf ein und demselben Schiff, die aus aufeinanderfolgenden Strecken mit Abfahrt oder Zwischenaufenthalt oder Ankunft in einem Nicht-Unionshafen besteht, werden in einem Unionshafen durchgeführt, in…

GK-04000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

0. Einleitung 0.1. Rechtsgrundlagen Die in der grenzüberschreitenden Personenbeförderung und in der Kabotagebeförderung, die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, zu kontrollierenden Rechtsvorschriften sind folgende: 1.die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden…

UZKArtikel 49 Flüge und Seereisen innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 49 Flüge und Seereisen innerhalb der Union (1) Zollkontrollen und -formalitäten in Bezug auf Handgepäck und aufgegebenes Gepäck von Personen auf einem Flug oder einer Seereise innerhalb der Union werden nur insoweit durchgeführt, wie in den zollrechtlichen Vorschriften derartige Kontrollen und Formalitäten vorgesehen sind…

UZK-IAArtikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 38 Transitflüge mit Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen (Artikel 49 des Zollkodex) Die Zollkontrollen und -förmlichkeiten für das Gepäck von Personen an Bord von Geschäfts- und Sportluftfahrzeugen werden in einem der folgenden Flughäfen durchgeführt: a)bei von einem Nicht-Unionsflughafen kommenden Flügen im ersten internationalen Unionsflughafen…

GK-04004. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes bzw. § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente…

UZK-IAArtikel 39 Ankommende Transferflüge
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 39 Ankommende Transferflüge (Artikel 49 des Zollkodex) (1) Für Gepäck, das an Bord eines von einem Nicht-Unionsflughafen kommenden Luftfahrzeugs in einem Unionsflughafen eintrifft und dort in ein Luftfahrzeug umgeladen wird, das einen Flug innerhalb der Union durchführt, gelten die Absätze 2 und 3…

GK-04104. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien18.06.2009

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 11 Abs. 3 des Gelegenheitsverkehrs-GesetzesGelverkG haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, des Interbus-Übereinkommens sowie der bilateralen Vereinbarungen im Bereich des grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehres durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente (siehe…

GK-04204. Kontrolle
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

4. Kontrolle (1) Im Hinblick auf § 48 Abs. 1 des Kraftfahrliniengesetzes haben die Zollorgane Kontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Verordnung (EWG) Nr. 684/82 und der Verordnung (EG) Nr. 12/98 durchzuführen. (2) Die jeweils mitzuführenden Dokumente sind dem Kontrollberechtigten auf Verlangen vorzuzeigen. (3…

UZK-DAAbschnitt 2 Linienverkehr für Zollzwecke
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Linienverkehr für Zollzwecke Artikel 120 Bewilligung zur Einrichtung eines Linienverkehrs (Artikel 155 Absatz 2 des Zollkodex) (1) Eine Bewilligung für die Zwecke des Linienverkehrs kann einer Schifffahrtsgesellschaft von der entscheidungsbefugten Zollbehörde erteilt werden; sie befugt die Schifffahrtsgesellschaft, Unionswaren zwischen zwei innerhalb des Zollgebiets…