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KStR 2013 Rz 1539–154429. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…ist bei Körperschaften, die dem § 7 Abs. 3 KStG 1988 unterliegen, im Falle der Liquidation die Sonderbestimmung des § 19 Abs. 3 KStG 1988 (Veranlagungszeitraum grundsätzlich bis zu drei Jahre, siehe Rz 1431) zu beachten. Rz 1540: Eine weitere Erhebungsform der Körperschaftsteuer ist der Steuerabzug (§ 24…

KStR 2013 Rz 1545–154829.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

27.229.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) Rz 1545: Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 45 EStG 1988 (siehe dazu EStR 2000 Rz 7557 ff). 27.2.129.2.1 Allgemeines Rz 1546: Die Bestimmung des § 45 EStG 1988 ist nach § 24 Abs…

KStR 2013 Rz 1424–142626.2 Auflösung und Abwicklung (§ 19 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1988) 24.2.126.2.1 Betroffene Körperschaften Rz 1424: § 19 KStG 1988 sieht in einer gewissen Analogie zum einkommensteuerrechtlichen Tatbestand des § 24 EStG 1988 die Besteuerung des Liquidationsgewinnes und damit eine Schlussbesteuerung vor, um die Besteuerung gebildeter stiller Reserven sowie noch nicht realisierter Gewinne…

KStR 2013 Rz 153–1651.2.3.2 Ende der Steuerpflicht (§ 4 Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…der Löschung im Firmenbuch. Eine Kapitalgesellschaft gilt bis zum Beweis des Gegenteils auch dann als vermögenslos, sofern das Vorhandensein von Vermögen nicht offenkundig ist, wenn sie trotz Aufforderung durch das Gericht die Jahresabschlüsse und gegebenenfalls die Lageberichte von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht vollständig vorlegt…

KStR 2013 Rz 1427–143026.2.2 Auflösungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…die Körperschaft weiterhin werbend am Wirtschaftsleben teilnimmt, oder die Versilberung des Gesellschaftsvermögens den eigentlichen Gesellschaftszweck darstellt. Erlangt die Abgabenbehörde erst im Laufe des Liquidationszeitraumes vom Fehlen einer tatsächlichen Abwicklung Kenntnis, hat sie rückwirkend Jahreserklärungen abzurufen und entsprechend jahrweise zu veranlagen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang…

KStR 2013 Rz 114–1171.2.1.3.5 Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…incidens der früheren Aktionäre, die in Österreich als Miteigentümer des inländischen Vermögens zu behandeln waren. Soweit die Gemeinschafter (Aktionäre) bekannt sind, kann ihnen ihr quotenmäßiger Gewinnanteil aus dem österreichischen Vermögen zugerechnet werden. Sind die Gemeinschafter aber nicht bekannt, sind die Voraussetzungen des § 3 KStG 1988…

KStR 2013 Rz 353–3593.1.1.2 Ausländische Einkünfte
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…

KStR 2013Einleitung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sind als Zusammenfassung des geltenden Körperschaftsteuerrechts und damit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Neben den KStR 2013 sind zum Körperschaftsteuerrecht insbesondere folgende Erlässe und Informationen zu beachten: 1.Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder, Info des BMF vom 4…

KStR 2013 Rz 1327–132924.2.5 Gemeinnützig anerkannte Bauvereinigungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…oder infolge einer Ausnahmegenehmigung nur mit begünstigungsschädlichen Geschäften unbeschränkt steuerpflichtig, oder mangels Antrag gemäß § 6a Abs. 2 KStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 7 Abs. 3 KStG 1988 (siehe Rz 273). Eine Steuerpflicht kann sich aus Einkünften aus dem Reservekapital (siehe Rz 277) ergeben…

KStR 2013 Rz 1495–149827.2 Beschränkte Steuerpflicht inländischer Körperschaften
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…als abgegolten. Es unterbleibt daher eine Veranlagung dieser Einkünfte. Wurde für Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Abzugsverpflichteten gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 eine KESt in Höhe von 27,5% einbehalten (weil von der durch die Bestimmung des § 93 Abs. 1a EStG 1988 eingeräumten Möglichkeit, die…

KStR 2013 Rz 1439–144926.2.7 Gewinnermittlung im Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…innerhalb des Liquidationszeitraumes. Aufgrund der einheitlichen Ermittlung des Liquidationsgewinnes sind Verluste, die in einem späteren Wirtschaftsjahr des Liquidationszeitraumes erlitten werden, mit Gewinnen eines früheren Jahres des Liquidationszeitraumes aufzurechnen und umgekehrt. Rz 1440: Kraft ausdrücklicher Anordnung des § 19 Abs. 6 KStG 1988 sind innerhalb des Liquidationszeitraumes…

KStR 2013 Rz 1554–156129.2.2.2 Beginn und Ende der Mindestkörperschaftsteuerpflicht
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…UmgrStG werden der übernehmenden GmbH die Einkünfte des Einbringenden ab a) 01.01.02 b) 02.01.02 zugerechnet. Ab diesem Zeitpunkt tritt die Gesellschaft in die unbeschränkte Steuerpflicht ein. Sie ist daher im Falle a) bereits ab dem ersten Kalendervierteljahr des Jahres 02 mindestkörperschaftsteuerpflichtig…

KStR 2013 Rz 136–1391.2.2.2 Inländische beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…siehe Rz 56). Die Körperschaft öffentlichen Rechts ist diesbezüglich als solche beschränkt steuerpflichtig. Rz 137: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft weiters gemäß § 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 die inländischen Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 KStG 1988, soweit sie nach…

KStR 2013 Rz 140–1521.2.3 Beginn und Ende der persönlichen Steuerpflicht (§ 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…2016); sie können sich freiwillig ins Firmenbuch eintragen lassen. Zu welcher Kategorie der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit gehört, wird von der FMA entschieden. Ideelle Vereine werden nach Abwicklung des vereinsbehördlichen Verfahrens mit ihrer Konstituierung, Sparkassen mit Satzungsgenehmigung (§ 13 Abs. 4 SpG) rechtsfähig. Zu Stiftungen, Fonds und…

ZustRL Rz 113–1213.2. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…iVm Abs. 2 erster Satz BAO; Rz 66). Aus dieser speziellen Zuständigkeitsbestimmung ergibt sich auch die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe für Erledigungen von Anträgen auf Beschränkung der unbeschränkten Steuerpflicht auf bestimmte Geschäfte (§ 6a Abs. 2 KStG 1988) und von Anträgen auf Feststellung gemäß § 6a…

KStR 2013 Rz 1536–153828.4.4.3 Offene Verlustvorträge (Verlustabzüge)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…seit dem Veranlagungszeitraum, in den die Insolvenzeröffnung fällt, bis zum Veranlagungszeitraum, in dem die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplanes erfolgt. Beispiel 3: Im Jahr 2015 wird ein Sanierungsplan gemäß §§ 140 bis 156 der Insolvenzordnung betreffend eine GmbH mit einer Quote von 20% rechtskräftig bestätigt. Die Sanierungsplanquote…

KStR 2013 Rz 1549–155229.2.2 Mindestkörperschaftsteuer (§ 24 Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

… 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 spricht ausdrücklich von "insoweit"). Der übrige steuerpflichtige Bereich der Körperschaft begründet eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht. Da nach dem Wortlaut des § 24 Abs. 4 KStG 1988 unbeschränkte Steuerpflicht schlechthin die Mindestkörperschaftsteuerpflicht begründet, führt somit auch eine teilweise bestehende unbeschränkte Steuerpflicht…

StiftR 2009 Rz 1835. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.

KStR 2013 Rz 1450–145326.2.8 Vermögensverteilung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…im Betriebsvermögen einer natürlichen Person, erhöhen sich durch einen Liquidationsgewinn deren betriebliche Einkünfte um die Differenz zwischen den Forderungen auf das Abwicklungsguthaben (beim Bilanzierer) bzw. dem vereinnahmten Abwicklungsguthaben (beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner) und dem Buchwert des Anteils bzw. allfälliger Betriebsausgaben. Die Einkünfte unterliegen dem besonderen…

KStR 2013 Rz 820–833Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

… 27a Abs. 5 EStG 1988 oder zum Verlustausgleich im Wege der Veranlagung gemäß § 97 Abs. 2 EStG 1988 optiert wird. Aus dem Wortlaut des § 46 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 ergibt sich, dass die einbehaltene Kapitalertragsteuer auch dann anzurechnen ist, wenn sie nicht an…