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RAE Rz 408–4644.7. Voraussetzungen für die Aussetzung (§ 212a Abs. 1 und 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…2 lit. a BAO) aufgrund materiellrechtlicher Vorschriften. Bezüglich der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen besteht keine Abhängigkeit im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO von der für das letztveranlagte Kalenderjahr festgesetzten Abgabenschuld (siehe Rz 490 bis Rz 492). Randzahl 412: entfällt Rz 413: Eine Aussetzung der…

KStR 2013 Rz 1545–154829.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…1547: Die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer berechnen sich im Sinne der Methodik des § 45 Abs. 1 EStG 1988. Für Privatstiftungen gilt die Sonderregelung des § 24 Abs. 3 Z 3 KStG 1988 idF BGBl. I Nr. 142/2000. Für Gruppenträger einer Unternehmensgruppe gilt für die Vorauszahlungen für…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…21 Abs. 2 KStG 1988). Rz 404: Die Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer berechnet sich im Sinne der Methodik des § 45 Abs. 1 EStG 1988 aus der Gesamtsteuer des letzten vorangegangenen veranlagten Jahres. Rz 405: Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar…

StiftR 2009 Rz 1835. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.

RAE Rz 247–2773.10. Stundung
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…bescheidmäßig festgesetzten Abgabenschuldigkeiten einbezogen werden, hinsichtlich derer die Zahlungstermine (insbesondere Fälligkeit) in der Laufzeit der Zahlungserleichterung gelegen sind. Insbesondere soll sich die Ratenbewilligung auf Vorauszahlungen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer erstrecken. Rz 260: Allfällige Stundungszinsennachteile, die sich aus dem Umstand ergeben, dass eine Ratenbewilligung vom Ansuchen…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…4 lit. a BAO bezieht sich auf alle Abgabenschuldigkeiten, somit sowohl auf Selbstberechnungsabgaben und Abfuhrabgaben als auch auf mit Bescheid festgesetzte Abgaben. Rz 718: Verrechnungsweisungen betreffen Zahlungsansprüche und sind somit bezüglich Vorauszahlungen je Fälligkeitszeitpunkt zulässig. Eine Verrechnungsweisung für ein bestimmtes Einkommensteuervorauszahlungsviertel ist daher zulässig, selbst…

RAE Rz 289–3233.15. Stundungszinsen (§ 212 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…311: Jede Verminderung von Vorauszahlungen an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer stellt eine Herabsetzung iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz BAO dar (VwGH 11.4.1991, 88/13/0202; VwGH 4.9.1992, 92/13/0131). In diesem Fall ist der neue Vorauszahlungsbetrag der Stundungszinsenberechnung zugrunde zu…

RAE Rz 465–5184.8. Zurückweisung eines Aussetzungsantrages, Bescheidbeschwerde gegen Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ 212a Abs. 3 und 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…angefochtenen Bescheid resultieren, deren Fälligkeit jedoch nicht von der Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides abhängig ist. Dies ist etwa bei Vorauszahlungsbescheiden betreffend Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer der Fall. Rz 486: Die Aussetzung kann auch im Stadium der Vollstreckung bewilligt werden. Sie bedeutet lediglich einen Zahlungsaufschub, die Fälligkeit…

RAE Rz 973–10089.8. Vollstreckungsbescheid vor Ablauf einer Zahlungsfrist (§ 217 Abs. 6 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…die Herabsetzungen der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen auf Grund eines in der BAO vorgesehenen Verfahrenstitels (zB § 263 BAO) oder etwa gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 (Anpassung von Vorauszahlungen) erfolgt, ist für § 217 Abs. 8 BAO unerheblich. 9.10.1. Gutschrift entsteht durch Anrechnung von Vorauszahlungen (…

KStR 2013 Rz 1539–154429. Erhebung der Steuer (§ 24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…24 KStG 1988 in Verbindung mit §§ 42 bis 46 EStG 1988) 27.129.1 Veranlagung 27.1.129.1.1 Allgemeines Rz 1539: Die Körperschaftsteuer wird grundsätzlich im Wege der Veranlagung erhoben (siehe EStR 2000 Rz 7501). Neben den aus § 39 EStG 1988 übernommenen Veranlagungsbestimmungen…

KStR 2013 Rz 1566–156829.2.2.4 Festsetzung der Mindestkörperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…eine Mindeststeuer von 3.500 Euro wie eine Vorauszahlung anrechenbar. 27.2.2.529.2.2.5 Verrechnung der Mindestkörperschaftsteuer 279.2.2.5.1 Allgemeines Rz 1567: Die Mindestkörperschaftsteuer ist zeitlich unbegrenzt auf die tatsächliche Körperschaftsteuer späterer Jahre wie eine Vorauszahlung im Sinne des …

KStR 2013 Rz 1603–160630.5 Körperschaftsteuervorauszahlungen und Mindeststeuer (§ 24a Abs. 4 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Auf Grund des so geschätzten Gruppeneinkommens ist die Körperschaftsteuervorauszahlung zu berechnen und dem Gruppenträger vorzuschreiben. Beantragt der Gruppenträger eine Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen, hat der Gruppenträger diesem Antrag eine detaillierte Prognoserechnung für das Gruppeneinkommen anzuschließen. 28.5.230.5.2 Erhebung der Mindeststeuer Rz 1604: In…

RAE Rz 1–231. Fälligkeit und Zahlungsfristen (§ 210 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. Bezüglich Fälligkeiten, die aus einem Haftungsbescheid resultieren, siehe Rz 9 und Rz 1204. Rz 3: Beispiele für den Eintritt der Fälligkeit einen Monat nach Zustellung des Bescheides: Abschlusszahlung an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Verspätungszuschlag (§ 135 BAO), Zwangsstrafe (…

VereinsR 2001 Rz 870–8779.1.2 Musteranträge
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…00 | 3.580,00 | KennzifferKennzahl 060 | | -11.500,00 | KennzifferKennzahl 095 (Zahllast) | | 1.220,00 | Hierauf entrichtete Vorauszahlungen | | -1.220,00 | Restschuld | | 0,00 Körperschaftsteuer: Der Verein ist mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gemäß …

EStR 2000 Rz 3932–39389.5.3.3 Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…ist in § 5 COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung die Möglichkeit vorgesehen, die Vorauszahlungen an Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer für das Jahr 2019 auf Antrag herabzusetzen. Die Steuer ist in diesem Fall mit dem Betrag festzusetzen, der sich als voraussichtliche Steuer für das Jahr 2019 auf Grundlage einer Veranlagung…

EStR 2000 Rz 6701–670922.5 Immobilienertragsteuer (§§ 30b und 30c EStG 1988 idF 1. StabG 2012; AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

… 30a Abs. 3 Z 1 und 2 EStG 1988 zumindest teilweise nicht anwendbar ist; in diesem Fall ist das ImmoESt-System insgesamt auf die Grundstücksveräußerung nicht anwendbar, sodass auch keine besondere Vorauszahlung zu entrichten ist (§ 30b Abs. 5 EStG 1988); dies gilt auch für den…

KStR 2013 Rz 1141–115015.7.2.5 Firmenwertabschreibung und vorherige Teilwertabschreibung
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

…1534. Steuerklärung und Veranlagung Rz 1147: Zur Steuererklärung und Veranlagung siehe Rz 1596 bis Rz 1602. Körperschaftsteuer, Vorauszahlungen und Mindeststeuer in der Gruppe Rz 1148: Zur Körperschaftsteuer, Vorauszahlungen und Mindeststeuer siehe Rz 1603 bis Rz 1606. Umgründungsvorgänge in der Gruppe Rz 1149: Zu Umgründungsvorgängen in…

KStR 2013 Rz 1431–143526.2.4 Liquidationszeitraum
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…sind während dieser Zeit für die einzelnen Jahre auch keine Steuererklärungen abzugeben, wobei auch keine Veranlagung stattfindet. Vorauszahlungen auf die endgültige Körperschaftsteuer sind allerdings zu leisten. Rz 1435: Der Besteuerungszeitraum gemäß § 19 Abs. 3 KStG 1988 und dessen Verlängerung hat keinen Einfluss auf das normale…

KStR 2013 Rz 1499–150127.2.1.3 Nicht dem Sondersteuersatz unterliegende Kapitaleinkünfte
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Vorschriften (§§ 30b und 30c EStG 1988) sinngemäß anzuwenden. Da die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen bei Körperschaften generell mit 25% Körperschaftsteuer besteuert werden, besteht bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 aus Vereinfachungsgründen die Möglichkeit, die ImmoESt in Höhe von 25% an Stelle von 30% zu entrichten (…

VereinsR 2001 Rz 878–90110 Steuerliche Behandlung eines Profibetriebes bei gemeinnützigen Sportvereinen im Mannschaftsspielsport
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…im Sinne des § 44 Abs. 2 BAO im Rahmen der Rechnungskreisvariante nur den Profibetrieb ohne direkte Rückwirkung auf den Restverein. 10.4.1 Körperschaftsteuer Rz 888: Da die Körperschaftsteuerbefreiung des § 5 Z 6 KStG 1988 auf die Gemeinnützigkeit des betroffenen Rechtsträgers abstellt, besteht für den…