…für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz 64 ff), sofern ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig in der Erzeugung körperlicher Wirtschaftsgüter liegt. Für jeden Betrieb gewerblicher Art ist von der Körperschaft des öffentlichen Rechts ein eigener Antrag einzubringen (VwGH 20…
…öffentlichen Rechts, wenn sie ausdrücklich als solche anerkannt werden. Diese umfassen Menschen hinsichtlich eng begrenzter gemeinsamer Interessen. Dazu zählen Wassergenossenschaften, Wasserverbände, Jagdgenossenschaften, Landesjagdverbände, Fischereigenossenschaften udgl. Rz 42: Nach einigen landesgesetzlichen Vorschriften sind auch die Freiwilligen Feuerwehren (zB in Oberösterreich, LGBl. Nr. 104/2014) Körperschaften des…
…Mehrzweckhalle durch eine Gemeinde). Rz 217: Ist eine Tätigkeit einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes nur auf Grund einer besonderen ertragsteuerrechtlichen Bestimmung als Betrieb gewerblicher Art anzusehen, ohne dass eine betriebliche Tätigkeit im Sinne der Energiesteuerrichtlinie gegeben ist (zB fiktiver Betrieb gewerblicher Art im Sinne des …
…berücksichtigen. Die Anschaffungskosten des Firmenwertes auf Seiten des Erwerbers sind gemäß § 8 Abs. 3 EStG 1988 gleichmäßig verteilt auf fünfzehn Jahre abzusetzen (VwGH 28.5.2019, Ro 2018/15/0002-3). Rz 711: Dagegen ist ein Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes gemäß …
…dass Körperschaften des öffentlichen Rechtes bestimmte Tätigkeiten über eine weitere Körperschaft öffentlichen Rechtes abwickeln, der durch ihre Rechtsgrundlage eben diese dienende Funktion für die anderen Körperschaften öffentlichen Rechtes zugewiesen ist und in deren Leitungsgremium die Mitglieder der Leitungsgremien der beauftragenden Körperschaften vertreten sind. Beispiel: Eine…
…gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer rückt. Die gesetzlichen Interessenvertretungen unterliegen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 2 KStG 1988 nur soweit, als durch privatwirtschaftliche Betätigungen Betriebe gewerblicher Art entstehen. Die nicht als Körperschaften öffentlichen Rechtes konstituierten, freiwilligen Berufsverbände sind aber weder von…
…ausschließlich Fremde versorgt). Rz 81: Der Versorgungsbetriebeverbund bleibt nach § 2 Abs. 4 KStG 1988 auch dann erhalten, wenn er in einer privatrechtlichen Form (Kapitalgesellschaft) geführt wird, an der ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechtes beteiligt sind und für die ein eigener Rechnungskreis geführt wird (Rz 100).
…des § 33 TP 7 Abs. 2 GebG unterliegen nicht der Bürgschaftsgebühr Bürgschaftserklärungen, die im Strafverfahren und überhaupt zur Sicherung allgemeiner Interessen außer dem öffentlichen Dienst oder einem Vertragsverhältnis gegeben werden müssen; Bürgschaftserklärungen von Kreditunternehmungen an Körperschaften des öffentlichen Rechtes sowie an Eisenbahnunternehmungen, die dem öffentlichen…
…Versorgungsbetriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechtes werden nach § 2 Abs. 3 KStG 1988 als einheitlicher Betrieb gewerblicher Art behandelt, wenn sie organisatorisch zusammengefasst sind und unter einer gemeinsamen Leitung stehen (siehe Rz 79). Im Falle der Übertragung auf eine ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts gehörende Kapitalgesellschaft…
…gilt im Übrigen für SchulenVwGH 28.5.2019, dieRa 2018/15/0030 ohne Öffentlichkeitsrecht von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben werden). 4.6.2.4 Familienfürsorge Rz 612: Unter Familienfürsorge sind alle Maßnahmen zu verstehen, die insbesondere der BeratungBefreiungsbestimmung des § 8 Z 2 KommStG 1993…
…14: Diese Stiftungen werden von der dafür zuständigen kirchlichen Rechtsetzungsautorität errichtet und dem Kultusamt des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur angezeigt. Mit der Anzeige erlangt die Stiftung gemäß Art. XV § 7 des Konkordates Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechtes (siehe KStR 2001 Rz 44)…
…begünstigte Spendenempfänger-Körperschaften nach § 4a Abs. 5 Z 1 bis 3 EStG 1988 kommen neben juristischen Personen des privaten Rechtes (zB Vereine oder GmbHs) auch Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB kirchliche Organisationen mit ausschließlich mildtätigem Zweck) oder Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts in…
…natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe einbringt, ist in dieser behördlichen Eigenschaft (als Vertreter des Gerichtes/Bundes)…
…ist nicht begünstigt (begründet aber gegebenenfalls einen Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes). Vermögensverwaltung Rz 104: Die Verwaltung des Kirchenvermögens bildet einen kirchlichen Zweck (§ 38 Abs. 2 BAO). Für den Fall des Vorliegens einer betrieblichen Tätigkeit sind aber die Ausführungen unter Rz 173…
…Zusammenhang mit Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts siehe Rz 72 und LRL 2012 Rz 147 f. 3.2.8.9 Liebhaberei bei einem ausgelagerten Versorgungsbetriebeverbund Rz 398: Zur Liebhaberei in Zusammenhang mit ausgelagerten Versorgungsbetriebsverbunden von Körperschaften öffentlichen Rechts siehe LRL 2012 Rz 153…
…Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat in der Praxis besonders für Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes…
…abgabenrechtlich begünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln. Dabei darf das Vermögen von den übernehmenden Körperschaften nur für abgabenrechtlich begünstigte Zwecke verwendet werden (VwGH 26.06.2001, 97/14/0170). Siehe Rz 867 (Musterstatuten). Rz 109a: Für die weiter gehende Einstufung des Vereins…
…auf Körperschaften in der Rechtsform des Vereines nach dem Vereinsgesetz beschränkt. Sie sind aber vor allem hinsichtlich der allgemeinen Ausführungen über die Begünstigungsvorschriften der Bundesabgabenordnung grundsätzlich auf alle Körperschaften anwendbar. Dies hat in der Praxis besonders für Stiftungen, Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechtes…
…der Körperschaft voraus. Das Ausmaß der Eigentümerstellung, also die Beteiligungshöhe, hat für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung grundsätzlich keine Bedeutung. Wesentliche oder dominierende Beteiligungen können allerdings leichter Anlass zu einer nur aus der Eigentümerstellung begründbaren Vorteilsgewährung geben. Ohne Einfluss ist auch die Rechtsform des Eigentümers…
…Mitunternehmerschaften) ausschließlich Körperschaften öffentlichen Rechts beteiligt. Die juristische Person privaten Rechts erfüllt - möglicherweise neben anderen Geschäftsbereichen - die Funktion eines Versorgungsbetriebes im Sinne des § 2 Abs. 3 KStG 1988. Für die Versorgungsaktivitäten wird ein eigener Rechnungskreis eingerichtet, in welchem getrennt vom sonstigen Rechenwerk der Körperschaft alle…