…sind als Bemessungsgrundlage ein Zwölftel des am Beginn dieses Kalendermonats geltenden Jahreszinssatzes und der am Beginn dieses Kalendermonats noch nicht entrichtete Zollschuldbetrag heranzuziehen. Die Überlegungen betreffend einen Verzicht auf die Erhebung von Kreditzinsen sowie die dazu erforderliche Ermessensabwägung sind analog zum Verzicht auf die Sicherheitsleistung…
18.2.4 Kaufpreisstundung und Ratenzahlung Rz 5676: Wird der Preis für einen veräußerten Betrieb laut Kaufvertrag in mehreren Teilbeträgen (Raten) entrichtet, deren Anzahl bereits bei Vertragsabschluss feststeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsveräußerung gegen Rente. Rz 5677: Soll die Bezahlung des vereinbarten Preises…
4.2.6b Zinsenersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen (§ 5 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 404/2023) Rechtslage ab 01.01.2024 Rz 207k: § 5. (1) Die jährliche Zinsenersparnis bei zinsverbilligten…
20.3.3 Ausnahmen von den besonderen Steuersätzen Rz 6225: Der Rechtslage vor dem BBG 2011 entsprechend soll nur für bestimmte Einkünfte keine 25- bzw. 27,5-prozentige Endbesteuerung greifen. Aufgrund der Anknüpfung von § 93 EStG 1988 an die Anwendung der besonderen Steuersätze kommt es…
22.4 Ermittlung des Zinsüberhangs (§ 12a Abs. 3 KStG 1988) 22.4.1 Allgemeines Rz 1309ar: Für die Ermittlung des Zinsüberhangs sind gemäß § 12a Abs. 3 KStG 1988 die abzugsfähigen Zinsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres den steuerpflichtigen Zinserträgen gegenüberzustellen. Die in den Zinsüberhang einfließenden Zinsaufwendungen und Zinserträge…
19.5 Bauarbeiterurlaubsentgelt, -ersatzleistung, -abfindung, Überbrückungsabgeltung und Jahreszwölftel (§ 67 Abs. 5 EStG 1988) Rz 1083: Durch die Bestimmung des § 67 Abs. 5 erster Teilstrich EStG 1988 wird der Zusammensetzung des Urlaubsentgeltes, der Abfindung, der Urlaubsersatzleistung sowie der Überbrückungsabgeltung nach dem Bundesgesetz betreffend den Urlaub und…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
39.2.4 Ermittlung der Prämie Rz 1304: Die Bausparprämie wird jedes Jahr für das folgende Kalenderjahr (Prämienjahr) neu festgelegt. Berechnungsjahr ist jenes Jahr, in dem die Berechnung für das Folgejahr erfolgt. Die Berechnung erfolgt folgendermaßen: Es wird ein Durchschnitt der monatlichen Umlaufgewichteten Durchschnittsrenditen für…
1.2.1.2.4 Einkünfteermittlung 1.2.1.2.4.1 Allgemeines Rz 89: Ein Betrieb gewerblicher Art unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 KStG 1988, soferne nicht die Befreiung nach § 5 Z 6 KStG 1988 wegen Verfolgung begünstigter Zwecke…
41.4. Verzugszinsen Im Falle einer Erstattung, die zu einem Anspruch auf die Zahlung von Verzugszinsen führt, wird für die zu zahlenden Verzugszinsen der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats geltende, im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe…
Artikel 114 Verzugszinsen (1) Ab dem Tag, an dem die Zahlungsfrist abläuft, bis zum Tag der Zahlung werden Verzugszinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag berechnet. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Verzugszinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz…
218.1.10.2.4.3 Steuersatz von weniger als 10% Rz 1266be: Gemäß § 12 Abs. 1 Z 10 lit. c zweiter Teilstrich KStG 1988 liegt eine das Abzugsverbot der Zinsen oder Lizenzgebühren auslösende Niedrigbesteuerung dann vor, wenn die Zinsen oder Lizenzgebühren bei der empfangenden…
6.9.3.3 Einzelfälle Rz 2441a: Altersteilzeit Rz 2441a: Nach § 27 Abs. 2 AlVG haben seit 1. Oktober 2001 Anspruch auf Altersteilzeit Männer, die das 55. und Frauen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 25 Jahre mindestens 15 Jahre arbeitslosenversicherungspflichtig…