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ZK-07706.10. Irrtum der Behörde (Art. 119 UZK)
geltende FassungRichtlinien30.04.2020

…werden konnte. Die Ausstellung einer unrichtigen Bescheinigung gilt jedoch nicht als Irrtum, wenn die Bescheinigung auf einer unrichtigen Darstellung der Tatsachen durch den Ausführer beruht (zB erklärt der Ausführer eine ausreichende Be- oder Verarbeitung durch Tarifsprung, obwohl nicht alle drittländischen Vormaterialien die Tarifposition gewechselt haben)…

UZKArtikel 119 Irrtum der zuständigen Behörden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…a)Dieser Irrtum konnte vom Zollschuldner vernünftigerweise nicht erkannt werden und b)der Zollschuldner hat gutgläubig gehandelt. (2) Werden die Bedingungen gemäß Artikel 117 Absatz 2 nicht erfüllt, so wird die Erstattung oder der Erlass gewährt, wenn aufgrund eines Irrtums der zuständigen Zollbehörden der ermäßigte…

ZT-25009.4. Fehler in Zollanmeldungen
geltende FassungRichtlinien15.02.2007

9.4. Fehler in Zollanmeldungen Stellt die Kontingentstelle fest, dass Angaben in Zollanmeldungen falsch oder widersprüchlich sind, hat sie dies dem zuständigen Zollamt mitzuteilen.

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

8.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers 1. Örtlichkeiten 8.2.1. Örtlichkeiten Unter den Lagerstätten im Sinne des Art. 211 Abs. 1 Buchstabe b UZK sind Räume in Gebäuden, Lagertanks oder allenfalls auch Freilagerflächen, welche entsprechend umzäunt sind, zu verstehen. Umzäunte Freilagerflächen können jedoch…

ZK-42002.3. UID-Nr.
geltende FassungRichtlinien21.07.2026

2.3. UID-Nr. Im Rahmen von e-zoll prüft das elektronische System die angegebene UID-Nr. dahingehend, ob die ATU im Zeitpunkt der Anmeldung gültig ist (Prüfungen NR0234 und NR0840) bzw. - bei einer ausländischen UID - es sich überhaupt um eine UID handelt. Ob die…

ZK-4200Abschnitt 6
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

6. Risikoindikatoren sowie HinweiseAbschnitt 6 aufderzeit frei das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung…

ZT-250539.3.5.2. Nach dem Einlangen des Ergebnisses
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5.2. Nach dem Einlangen des Ergebnisses Nach dem Einlangen des Ergebnisses ist wie folgt vorzugehen: Wurde von der ausländischen Behörde die Echtheit der Echtheitsbescheinigung und deren sachliche Richtigkeit bestätigt, und liegt ein positives Ziehungsergebnis vor, so sind allenfalls bei der Einfuhr unter…

UP-30003. Einfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise 3.1. Prüfung auf formelle Richtigkeit und Vorgangsweise bei festgestellten Mängeln Der Wirtschaftsbeteiligte hat jeden Präferenznachweis, bevor dieser den Zollbehörden vorgelegt wird, auf seine formelle Richtigkeit zu prüfen. Im Falle einer Dokumentenkontrolle hat diese Prüfung auch die jeweilige…

ZK-42003.3. UID-Nummern
geltende FassungRichtlinien17.01.2020

3.3. UID-Nummern Zu prüfen ist die Richtigkeit der UID-Nummern durch MIAS-Abfragen oder an Hand der beim Anmelder hinterlegten Bestätigungen des UID-Prüfverfahrens nach Stufe 2. 3.3.1. Unstimmigkeiten 3.3.1.1. Falsche UID des Erwerbers/Empfängers in der Anmeldung…

ZK-20314. Überwachung
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…mit der gesonderten Feststellung gemäß § 87 ZollR-DG in der Entscheidung - Tabreiter "Allgemeine Informationen -Zusätzliche Information - Beschreibung" und in der "Entscheidung - spezifische Informationen - Anmerkung der Zollbehörde - Erklärung der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde" - festzustellen. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass bei Anträgen in dieser Form die…

ZT-250539.3.3. Materielle Prüfung
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.3. Materielle Prüfung Eine Echtheitsbescheinigung ist nur anzuerkennen, wenn die Nämlichkeit der darin angeführten Waren mit den zur zollamtlichen Abfertigung gestellten Waren gegeben ist. Besonderes Augenmerk ist auf Umstände zu legen, die darauf hinweisen könnten, dass die Ware nicht "handgearbeitet" oder "auf Handwebstühlen…

UZK-DAAnhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik]   [Grafik]   1) Unzutreffendes bitte streichen

UZKArtikel 174 Ungültigerklärung der Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 174 Ungültigerklärung der Zollanmeldung (1) Die Zollbehörden erklären eine bereits angenommene Zollanmeldung auf Antrag des Anmelders für in jedem der folgenden Fälle für ungültig, a)wenn sie davon überzeugt sind, dass die Waren unverzüglich in ein anderes Zollverfahren übergeführt werden müssen, b)wenn sie…

ZK-42005. Risikoindikatoren sowie Hinweise
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

5. BeispieleRisikoindikatoren sowie Hinweise auf das Fehlen von Voraussetzungen für Abfertigungen nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 keine Unmittelbarkeit Zum Zeitpunkt der Annahme der Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr steht der Erwerber nicht fest. Der ursprünglich in der Zollanmeldung angeführte Erwerber…

VS-10003.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.8. Zollrechtliches Ausfuhrverfahren bei Beförderungen unter Steueraussetzung 3.3.8.1. Allgemeines Für vstW unter Steueraussetzung, die aus dem EU-VstGeb verbracht werden sollen, sind grundsätzlich die Bestimmungen des UZK betreffend Ausfuhr anzuwenden (Abschnitt 5.2.2.). Daneben sieht die SystemRL vor, dass…

ZT-25109.2. Berichtigung von Irrtümern
geltende FassungRichtlinien22.11.2017

9.2. Berichtigung von Irrtümern Wurde irrtümlich eine Ziehung auf das falsche Kontingent vorgenommen, muss der betroffene Mitgliedstaat unverzüglich die Rückübertragung veranlassen und eine Ziehung auf das richtige Kontingent bei der Kommission beantragen. Vor der Rückübertragung einer gezogenen, aber nicht genutzten Menge sollte der Mitgliedstaat…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…um über die Echtheit des betreffenden Papiers oder den tatsächlichen Ursprung der Erzeugnisse entscheiden zu können, so lehnen die ersuchenden Zollbehörden die Gewährung der Präferenzbehandlung ab. Eine Verlängerung dieser Frist von 10 Monaten ist nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor…

ZT-250539.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln Hat die Prüfung der Echtheitsbescheinigung, der Begleitpapiere oder der Sendung selbst gemäß den vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

ZT-250539.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

39.3.5. Vorgangsweise bei materiellen Mängeln 39.3.5.1. Einleitung des Prüfungsverfahrens Bei Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Echtheitsbescheinigung, die im Zuge der Abfertigung nicht zerstreut werden können, ist ein Prüfungsverfahren einzuleiten. Ein Prüfungsverfahren ist insbesondere immer dann einzuleiten, wenn begründete Zweifel…