…die Internatskosten durch eine Behinderung bedingt, stellen sie eine außergewöhnliche Belastung dar (siehe dazu Rz 859 ff). Eine rechtliche oder sittliche Verpflichtung, ein Kind außerhalb des Familienverbandes zu erziehen, liegt in der Regel nicht vor, es sei denn die Zwangsläufigkeit ist ausnahmsweise gegeben (zB Internatskosten…
…68; VwGH 20.11.1996, 94/15/0141). Siehe auch die Stichworte "Häusliche Betreuung", Rz 899, "Internatskosten", Rz 900, und "Kindergarten", Rz 901. Siehe auch Beispiel Rz 10896b. Hausgehilfin bei Ehegatten oder eheähnlicher Gemeinschaft Rz 897: AbNach der Veranlagung 2009 können gemäß § 34 Abs. 9…
…zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, BGBl. Nr. 624/1995 idgF, sind Unterhaltszahlungen der Eltern für Fahrt- oder Internatskosten im Rahmen einer auswärtigen Ausbildung dann, wenn sie höher als 50% des Pauschbetrages gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 sind. Liegen derartige Aufwendungen nicht vor…
…der Kurszeit | ja | Zusätzlicher Besuch von Berufsschulen | Bruttolehrentschädigung während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts und Aufwendungen der Betriebe für Internatskosten | ja | Gleichmäßiger Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen | Kriterien und Abwicklungsmodalitäten werden vom Förderausschuss…
…wofür die Eltern monatlich 800900 Euro für das Internat und 353 Euro an Schulgeld aufwenden. Ermittlung der außergewöhnlichen Belastung: | Internatskosten (pflegebedingte Kosten) 800 Euro x 12Internatskosten (pflegebedingte Kosten) 900 Euro x 12 | 9.600,00 Euro10.800,00 Euro | abzüglich Pflegegeld (604…
12.7.5 Auswärtige Berufsausbildung bei behinderten Kindern Rz 884: Wird ein behindertes Kind auf Grund seiner Behinderung in einem Internat nur zur Pflege untergebracht, liegt keine auswärtige Berufsausbildung im Sinne des § 34 Abs. 8 EStG 1988 vor. Absolviert ein behindertes Kind, für das erhöhte…
12.7.2 Zwangsläufigkeit der auswärtigen Berufsausbildung Rz 875: Zu den Voraussetzungen für den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gehört es nicht, dass sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Die Prüfung beschränkt sich in diesem…
12.7 Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG 1988) 12.7.1 Allgemeines Rz 873: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Voraussetzung ist ferner, dass die…