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12 Treffer1558 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 287–2902.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

2.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988) 2.13.1 Begriff 2.13.1.1 Allgemeines Rz 287: Den kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG kommt eine Rechtsstellung zu, die sie in die Nähe der gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber…

LStR 2002 Rz 1029–103816.3 Weitere Abzüge (§ 62 Z 3 bis 10 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…einer Aufrollung gemäß § 77 EStG 1988 (siehe Rz 1191), geltend gemacht werden. Rz 1030: Die Betriebsratsumlage stellt keinen Pflichtbeitrag zu gesetzlichen Interessenvertretungen auf öffentlich-rechtlicher Grundlage dar (VwGH 26.9.1972, 0498/71) und darf daher vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung erfolgt im…

EStR 2000 Rz 4038–404210.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

10.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten Zu den Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Betriebsratsumlage), § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (Pflichtversicherungsbeiträge), § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (Pendlerpauschale), § 16 Abs. 1 Z 7 EStG…

LStR 2002 Rz 1119–112519.15 Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 67 Abs. 12 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, und zwar Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, vom Arbeitgeber einbehaltene Beiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 (zB Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung…

EStR 2000 Rz 3133.2.3 Übrige Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…d: Sonstige vergleichbare Zuwendungen der Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden (siehe dazu Rz 313f). Eine Übersicht über die wichtigsten Zuwendungen und Zuschüsse enthält Rz 313h. Die an den Arbeitgeber gewährte Kurzarbeitsbeihilfe ist als Beihilfe nach…

EStR 200011.8 entfällt
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…ihrer Art nach unter § 62 EStG 1988 fallen, abgesetzt werden. Es sind dies: Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Interessenvertretungen, Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, Pflichtversicherungsbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988, Wohnbauförderungsbeiträge, Pendlerpauschale bzw. an dessen Stelle tretende Kosten…

ZK-20307.3. Waren zugunsten von Katastrophenopfern (C26)
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Stellen". Diese unbestimmten Gesetzesbegriffe lassen eine weite Auslegung von "staatl. Organisationen" zu. So sind auch im Bereich des öffentlichen Rechts durch jeweilige Sondergesetzte oder Verordnungen neben den Gebietskörperschaften auch eingerichtete Personenkörperschaften (zB berufliche Interessenvertretungen wie Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer usw.), Anstalten (zB die Sozialversicherungsträger wie GKK, BVA…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…wenn die beruflichen oder wirtschaftlichen Interessen von bestimmten Personengruppen gefördert werden (Berufs- und Wirtschaftsverbände, Interessenvertretungen). Beispiel: Ein nicht geschlossener Verein zum Bezug von verbilligten Waren gilt nicht als gemeinnützig, da er die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder fördert. Eine Förderung auf materiellem Gebiet im Sinne des…

VereinsR 2001 Rz 40–1041.1.5 ABC der begünstigten Zwecke
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…1998, 97/14/0022), ist nicht begünstigt. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt weiters dann nicht vor, wenn - im Wege von Berufs- und Wirtschaftsverbänden, Interessenvertretungen usw. - die wirtschaftlichen bzw. beruflichen Interessen von bestimmten Berufsständen, Personengruppen oder Wirtschaftszweigen vertreten werden (VwGH 19.9.2013, 2010/15/0117…

EStR 2000 Rz 1415–14195.5.11.3 Freiwillige Beiträge an Berufs- und Wirtschaftsverbände iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

…Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche oder gewerbliche oder artverwandte, durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundene Tätigkeit ausüben. Nicht als derartige Verbände und Interessensvertretungen sind daher Institutionen anzusehen…

KStR 2013 Rz 46–491.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen Rz 46: Zu den Körperschaften öffentlichen Rechts zählen auch die gesetzlichen Interessensvertretungen in Form der Kammern, wie etwa die Apothekerkammer (§ 1 Abs. 2 Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. 111/2001; Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 2 Ärztegesetz…

LStR 2002 Rz 2405.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

5.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen Rz 240: Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten, soweit sie von aktiven oder im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geleistet werden. Dies gilt auch für Beiträge an andere Berufsvertretungen und Interessensverbände im Sinne des § 16 Abs…