1.2.1.2.2.3 Gesetzliche Interessensvertretungen Rz 46: Zu den Körperschaften öffentlichen Rechts zählen auch die gesetzlichen Interessensvertretungen in Form der Kammern, wie etwa die Apothekerkammer (§ 1 Abs. 2 Apothekerkammergesetz 2001, BGBl. I Nr. 111/2001; Ärztekammern (Österreichische Ärztekammer, § 117 Abs. 2 Ärztegesetz…
2.13 Berufs- und Interessensvertretungen (§ 5 Z 13 KStG 1988) 2.13.1 Begriff 2.13.1.1 Allgemeines Rz 287: Den kollektivvertragsfähigen Berufsvereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 2 ArbVG kommt eine Rechtsstellung zu, die sie in die Nähe der gesetzlichen Interessenvertreter der Arbeitgeber…
5.2.2 Beiträge an Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen Rz 240: Gewerkschaftsbeiträge sind Werbungskosten, soweit sie von aktiven oder im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmern in angemessener, statutenmäßig festgesetzter Höhe geleistet werden. Dies gilt auch für Beiträge an andere Berufsvertretungen und Interessensverbände im Sinne des § 16 Abs…
…Notwendige Merkmale des Verbandes Rz 1415: Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Interessensvertretungen iSd § 4 Abs. 9 EStG 1988 sind Zusammenschlüsse von Personen, die dieselbe berufliche oder gewerbliche oder artverwandte, durch eine natürliche Interessensgemeinschaft verbundene Tätigkeit ausüben. Nicht als derartige Verbände und Interessensvertretungen sind daher Institutionen anzusehen…
…einer politischen Funktion geleistet werden müssen, sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und keine Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (siehe auch Rz 337a). Sie stehen daher nicht zusätzlich zum…
…95/13/0245). Diese Beiträge sind Werbungskosten nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und keine Beiträge an Berufsverbände und Interessensvertretungen gemäß § 16 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 (siehe auch Rz 239). Sie stehen daher nicht zusätzlich zum Werbungskostenpauschbetrag…
…Nachweise ableiten lassen, ist bis auf weiteres wie folgt vorzugehen: Erhält das Zollamt Informationen durch Wirtschaftsbeteiligte, Interessensvertretungen oder sonstige Institutionen, die auf das Vorliegen von Nachweisen einer Beeinträchtigung der wesentlichen Interessen von Unionsherstellern hinsichtlich beantragter oder bereits erteilter Bewilligungen schließen lassen könnten, ist das BMF…
…Nachweise ableiten lassen, ist bis auf weiteres wie folgt vorzugehen: Erhält das Zollamt Informationen durch Wirtschaftsbeteiligte, Interessensvertretungen oder sonstige Institutionen, die auf das Vorliegen von Nachweisen einer Beeinträchtigung der wesentlichen Interessen von Unionsherstellern hinsichtlich beantragter oder bereits erteilter Bewilligungen schließen lassen könnten, ist das BMF…
…bzw. Errichtung und Erhaltung von Veranstaltungssälen (VwGH 3.11.1986, 86/15/0003). Beiträge an Berufs- und Interessensvertretungen sowie an so genannte Solidaritätseinrichtungen bestimmter Sektoren von Kreditinstituten sind in der Regel als echte Mitgliedsbeiträge zu qualifizieren (1302 Blg Sten Prot des NR XVIII. GP betr…
10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…