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UStR 2000 Rz 2581–259318.8. Buchmäßiger Nachweis
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…1994: Steuerfreie Vermittlung von steuerfreien Umsätzen; § 7 Abs. 1 UStG 1994 : Steuerfreie Ausfuhrlieferung; § 8 Abs. 1 UStG 1994: Steuerfreie Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr; § 9 Abs. 3 UStG 1994: Steuerfreie Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt; § 12 Abs. 17 UStG 1994: Vorsteuerabzug bei…

UStR 2000 Rz 706–7116. Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994) 6.1. Steuerbefreiungen 6.1.1. Ausfuhrlieferungen und Lohnveredlung Siehe Rz 1051 bis Rz 1130. 6.1.2. Umsätze für die Seeschifffahrt und Luftfahrt Siehe Rz 1131 bis Rz 1160. 6.1.3. Grenzüberschreitende Beförderungsleistungen und Nebenleistungen 6.1.3.1…

UStR 2000 Rz 712–7236.1.3.2. Grenzüberschreitende Beförderungen und andere sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder der Durchfuhr beziehen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…solche Gegenstände anzusehen, die sich vor der Ausfuhr im Rahmen einer Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des § 7 Abs. 1 UStG 1994 vorletzter Satz oder einer Lohnveredlung im Sinne des § 8 UStG 1994 befinden. Die Steuerbefreiung erstreckt sich somit auch auf sonstige Leistungen, die sich…

ZK-15801.14. Inhaber des Verfahrens - Artikel 5 Z 35 UZK
geltende FassungRichtlinien01.03.2023

… nach Lohnveredelung der bei der Einfuhr angemeldete Statistische Wert der unveredelten Waren zuzüglich aller im Anwendungsgebiet für die Veredelung und für die Beförderung der Waren vom Grenzort bei der Einfuhr bis zum Grenzort bei der Versendung/Ausfuhr entstandenen Kosten einschließlich des Wertes der Zutaten und…

UStR 2000 Rz 1111–11168. Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien13.07.2005

…U lässt diese aber von S in Salzburg durchführen, um anschließend den Gegenstand nach Zürich zu befördern. Der Umsatz U/Z ist eine steuerfreie Lohnveredlung. Der Umsatz S/U ist steuerpflichtig, da U kein ausländischer Auftraggeber ist. Die weitere Bearbeitung oder Verarbeitung erfolgt durch einen…

UZKKapitel 5 Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 5 Veredelung Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 255 Ausbeute Die Zollbehörden setzen entweder die Ausbeute oder die durchschnittliche Ausbeute des Veredelungsvorgangs oder gegebenenfalls die Methode zur Bestimmung der Ausbeute fest, es sei denn, in den für bestimmte Bereiche geltenden Unionsvorschriften ist die Ausbeute bereits…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…

UZKArtikel 241 Veredelung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 241 Veredelung (1) Sofern ein wirtschaftliches Bedürfnis besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die aktive Veredelung oder die Endverwendung unter den für diese Verfahren geltenden Voraussetzungen in den Räumlichkeiten eines Zolllagers bewilligen. (2) Die in Absatz 1 genannten Waren…

ZK-25607.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik]   * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…

UP-43005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung) Eine Ware gilt als vollständig im Gebiet eines Staates der jeweiligen Präferenzzone erzeugt, wenn sämtliche zu ihrer Erzeugung verwendeten Vormaterialien, mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat…

VB-07100.2. Warenverkehr innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien30.04.2016

0.2. Innergemeinschaftlicher VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union Das Punzierungsgesetz 2000 enthält keine im innergemeinschaftlichen VerkehrWarenverkehr innerhalb der Union von den Zollämtern zu kontrollierenden Verbote und Beschränkungen.

UStR 2000 Rz 3776–3778103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
geltende FassungRichtlinien15.12.2023

…UID, so gilt der Erwerb zusätzlich in dem Gebiet dieses Mitgliedstaates als bewirkt. In diesem Fall ist der Erwerber nicht zum Abzug der auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entrichteten Mehrwertsteuer als Vorsteuer berechtigt (EuGH 22.04.2010, Rs C-536/08 und Rs C-539/08…

ZK-0690Anlage 2
geltende FassungRichtlinien14.09.2016

Anlage 2 Gutachten 14.1. WZO Verlautbarung des Technischen Gutachtens für den Zollwert "Bedeutung des Ausdrucks "Verkauf zur Ausfuhr in das Einfuhrland" im Art. 1 des Übereinkommens. (GATT-Zollwert-Kodex 1994) (1213) 1. Wie soll der Ausdruck "Verkauf zur Ausfuhr in das Einfuhrland" im Artikel…

ZK-2560Einleitung
geltende FassungRichtlinien25.04.2023

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2560 aktive Veredelung (aV) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

MO-8600Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie »MO-8600 (»Innergemeinschaftliche Regelungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

ZK-25902. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2. Bewilligung 2.1. Wesen und Grundsätze der pV | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 5, Art. 211, Art. 259 | Art. 240 | - | - In der pV können Unionswaren zur Durchführung von Veredelungsvorgängen vorübergehend aus dem Zollgebiet…

ZK-25904.4.4. Teilweise Befreiung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

4.4.4. Teilweise Befreiung 4.4.4.1. Mehrwertmethode Mit dem UZK ist die Differenzverzollung entfallen. Es gibt nur noch die Mehrwertmethode. Diese ist nicht bei den Vorschriften zur pV geregelt, sondern als besondere Vorschrift bei den Bemessungsgrundlagen in Art. 86 Abs. 5 UZK…

ZK-25904.3. First In-First Out Prinzip (FIFO)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

4.3. First In-First Out Prinzip (FIFO) Das FIFO-Prinzip ist grundsätzlich anzuwenden, sofern der Anmelder nicht die Zuordnung der Veredelungserzeugnisse zu bestimmten Waren der vorübergehenden Ausfuhr beantragt. 4.4. Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr nach pV 4.4.1. Handelspolitische Maßnahmen | UZK…

ZK-25902.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.2. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens Die pV ist ein Verfahren, dass eine Zollbegünstigung ermöglicht, wenn Unionswaren in einem Drittland be- oder verarbeitet werden und anschließend das daraus hergestellte Produkt, das Veredelungserzeugnis, wieder in die EU eingeführt wird, wobei der Anteil an Unionswaren in den…

UZKArtikel 260a Im Rahmen von internationalen Abkommen ausgebesserte oder veränderte Waren
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 260a Im Rahmen von internationalen Abkommen ausgebesserte oder veränderte Waren (1) Für Veredelungserzeugnisse, die aus - in das Verfahren der passiven Veredelung übergeführten - Waren entstehen, wird eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn den Zollbehörden nachgewiesen wird, dass a)diese Waren in einem Land…