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14 Treffer1586 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…Leistung und zu unselbständigen Nebenleistungen siehe Rz 346 ff. 6.1.8.6.3. Inkasso von Handelspapieren Rz 765: Handelspapiere sind Wechsel, Schecks, Quittungen oder ähnliche Dokumente im Sinne der "Einheitlichen Richtlinien für das Inkasso von Handelspapieren" der Internationalen Handelskammer. Nicht als Handelspapiere gelten Karten…

UStR 2000 Rz 656–6664.3. Durchlaufende Posten
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

…Zusammenhang mit einer Leistung der Ökostrombörse an den Stromhändler oder an den Endkunden steht. Erhält der Stromhändler jedoch ein Entgelt für das Inkasso dieses Aufschlages, so unterliegt dieses als gesonderte Leistung der Umsatzsteuer. Frachtführer und Spediteure - Auslagen: Inkasso und Nachnahmebeträge, Havariebeträge und Beträge für Reparaturen…

UStR 2000 Rz 881–8826.1.13. Bausparkassen- und Versicherungsvertreter
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

… 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten erbracht werden. Unselbständige Nebenleistungen zu den Vermittlungsleistungen wie Inkasso, Kundenbetreuung und Beratung sind steuerbefreit. Die Begutachtung bzw. Bewertung von Schäden sowie Tätigkeiten zur Schadensregulierung sind keine berufstypischen…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…USt. Auch die Erstattung der Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist nicht Teil des Entgelts für eine steuerbare Leistung, sondern echter, nicht steuerbarer Schadenersatz. Dagegen stellen so genannte "Mahngebühren" von Unternehmern, die sich gewerbsmäßig mit der Eintreibung von Forderungen beschäftigen, steuerbare Entgelte für ihre Inkassotätigkeit dar.

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1 Abs. 1 Z 16 BWG) wird die Zession der im Rahmen des Geschäftsbetriebes entstehenden Forderung für Warenlieferungen und Dienstleistungen durch den Unternehmer an einen "Factor" (Zessionar) bezeichnet. Je nach der inhaltlichen Ausgestaltung ist dies eine bloß treuhändige Abtretung (Inkassozession), die den Zweck hat, dem…

LStR 2002 Rz 4066.1.9 Vertreter
geltende FassungRichtlinien18.12.2017

…Arbeitgeber ist (VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0072). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit, Durchführung und Leitung eines Projektes oder Inkassotätigkeit, Pharmareferenten und -vertreter iSd Arzneimittelgesetzes). Siehe auch Beispiel Rz 10406.

RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…umgedeutet werden. Rz 1807: Da § 237 BAO ausdrücklich verlangt, die Unbilligkeit müsse in der Einhebung, also im Inkasso oder in der Vollstreckung der Abgabenforderung liegen, reicht eine Unbilligkeit, die etwa aus der gesetzlich normierten Einrichtung der Gesamtschuld als solcher abgeleitet werden könnte, für Maßnahmen nach …

LStR 2002 Rz 968–97115.4.5 Einzelfälle zum Dienstverhältnis
geltende FassungRichtlinien17.12.2019

…Rechnung unter Anführung der Namen der jeweiligen (leitenden) Ärzte und des jeweiligen Anteiles an der besonderen Gebühr. Wenn die Krankenanstalt lediglich das Inkasso im Namen und auf Rechnung der angeführten Ärzte übernimmt, liegen bei diesen Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor (siehe Rz 970b). Rz 970a:…

EStR 2000 Rz 1041–1048Fremdgelder
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…dar (siehe auch VwGH 17.9.1975, 0353/75). Inkassobüros Rz 1047: Die von einem bilanzierenden Inkassobüro dem Schuldner im Falle der Beachtung der Grundsätze der Bundeswirtschaftskammer in Rechnung gestellten Spesen sind mangels Rechtsanspruches nicht als Forderung auszuweisen, sondern erst mit dem tatsächlichen Eingang als…

GebR 2025 Rz 1588–160027.10.3. Bemessungsgrundlage
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…die Gebühr von jenem Gesamtbetrag zu erheben, den der Zessionar zur Befriedigung seiner Forderung (zB den im Zeitpunkt der Zession aushaftenden Betrag aus einem Darlehens- oder Kreditvertrag) erhalten soll. Rz 1595: Da bei einer Inkassozession kein Entgelt vorliegt, wird durch diese Form der Zession mangels…

VPR 2021 Rz 130–1361.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Vorteil der Verlagerung des Ausfallsrisikos auf die ausländische Gesellschaft zu den dafür in Kauf genommenen Kosten in keinem Verhältnis steht und weil die österreichische Gesellschaft nach wie vor - so wie früher - für das Inkassowesen in Bezug auf die Kundenforderungen verantwortlich bleibt. 1.3.3.5…

UStR 2000 Rz 346–3493.1.3. Einheitlichkeit der Leistung
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…werden, ist einen Nebenleistung zur Hauptleistung "Kindergartenbetrieb" (VwGH 17.9.1996, 93/14/0055). Rafting - Personenbeförderung tritt in den Hintergrund (siehe Rz 1313). Sommerrodelbahn siehe Rz 1313. Beförderungsnebenleistungen: Werden das Beladen, Entladen, Inkasso (EuGH 12.6.1979, Rs C-126/78, N.V. Nederlandse Spoorwegen)…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…auch für die nachfolgend angeführten Bankumsätze. Gebühren im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Darunter fallen insbesondere Gebühren für Inkasso von Kupons/Tilgungserlöse, Besorgung von Zins- und Erträgnisscheinen (Bogenerneuerung), Verlosungskontrolle, Beschaffung von Ersatzurkunden, Ausstellung von Lieferbarkeitsbescheinigungen, Erlag, Behebung…

EStR 2000 Rz 6613–661922.3 Funktionsgebühren (§ 29 Z 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…fachkundigen Laienbeisitzer der Arbeits- und Sozialgerichte, sind Funktionsgebühren. Funktionsgebühren sind weiters Reisekostenvergütungen der Gewerkschaft an einen Personalvertreter (VwGH 30.1.1990, 89/14/0212) und Inkassogebühren von Betriebsräten. Rz 6617: Einige der nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idF BGBl…