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ZK-02204.3. Aussetzung der Vollziehung (Art. 45 UZK)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…Abs. 2 BAO angeführten Inhaltserfordernisse, so ist ein Mängelbehebungsauftrag gemäß § 85 Abs. 2 BAO durchzuführen. Voraussetzung für die Festsetzung von Beschwerdezinsen ist gemäß § 205a Abs. 3 BAO, dass einem Bescheid entweder gar kein Anbringen zugrunde liegt oder aber der Bescheid in Punkten angefochten wird, in…

ZT-25007. Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben
geltende FassungRichtlinien31.10.2018

…Rechtsbehelf und Erlass/Erstattung von Abgaben Wird im Rahmen einer Berufung oder eines selbständigen Erlass-/Erstattungsantrages die Anwendung eines Zollkontingentes begehrt, dann ist die Anmeldung des Zollkontingentes oder Zollplafonds vom Zollamt, das die Entscheidung zu treffen hat, am Tag der Einbringung der Kontingentstelle zu melden…

GebR 2025 Rz 1083–109413. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…haben. Auf andere Urkunden ist nur dann Bedacht zu nehmen, wenn dem Gebührenschuldner ein Gegenbeweis zusteht (siehe Rz 1090) oder wenn eine Schrift über einzelne gebührenrechtlich bedeutsame Umstände (zB über das Ausmaß der zu erbringenden Leistung) keine Angaben enthält, ohne dabei den Urkundencharakter zu verlieren…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG…

ZK-02203.8. Anwendbarkeit von Bescheidberichtigungsinstrumenten der BAO außerhalb von Rechtsmittelverfahren
geltende FassungRichtlinien25.02.2025

…die eingetretene Rechtskraft und damit Bestandskraft von Abgabenbescheiden generell innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen für zulässig erklärt (Art. 105 UZK bzw. Art. 121 UZK), sind im Rahmen des Geltungsbereichs dieser Bestimmungen die in der BAO enthaltenen, eine Korrektur von Bescheiden ermöglichenden Rechtsinstrumente (§ 293 BAO, § 293a BAO…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…zum Zeitpunkt der - rechtzeitigen - Antragstellung vorliegen. Eine spätere Vorlage kann den Befreiungstatbestand nicht mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder eine Änderung von rechtlichen Gegebenheiten…

RAE Rz 1550–156518. Sicherstellungsauftrag (§§ 232 und 233 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…und Anträge sind im Sicherstellungsverfahren gemäß § 232 BAO entgegen dem für BerufungserledigungenBeschwerdeerledigungen ansonsten geltenden §§ 270 BAO 280 BAO nicht zu berücksichtigen, wohl aber kausale Sachverhaltsumstände, die zum Zeitpunkt der Erlassung des Sicherstellungsauftrages bereits gegeben gewesen sind (VwGH 25.2.2003, 2002/14/01122002/14/0112…

NeuFöR Rz 127–1364.5. Elektronische Übermittlung (§ 4 Abs. 5 NeuFöG; ÜbermittlungsVO BGBl. II Nr. 216/2005)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…1 NeuFöG von der gesetzlichen Berufsvertretung an die in Betracht kommenden Behörden elektronisch übermittelt werden. In diesen Fällen entfällt die Verpflichtung zur Vorlage eines amtlichen Vordruckes. Die gesetzliche Berufsvertretung darf eine elektronische Übermittlung erst nach Inanspruchnahme der Beratung vornehmen. Rz 128: Die elektronische Übermittlung von…

ZK-02201. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…2016 S. 1 idgF). 1.2.4.1. Spezifische Rechtsgrundlagen für die vorliegende Arbeitsrichtlinie Art. 2 UZK-TDA 1.2.5. Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Durchführung des Zollrechts der Europäischen Gemeinschaften (Zollrechts-Durchführungsgesetz - ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt…

UmgrStR 2002 Rz 725–7603.1.6.6. Kapitalanteil
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einzubringende Vermögen sowohl am Einbringungsstichtag als ein dem Einbringenden zuzurechnendes Vermögen, als auch am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages bzw. dem Tag der Firmenbucheintragung tatsächlich vorhanden sein muss, um tatsächlich übertragen werden zu können. Eine bloß buchmäßige Einbringung von Vermögen entspricht nicht den Anwendungsvoraussetzungen des…

RAE Rz 1400–141915. Rückstandsausweis (§ 229 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…Personen ist jedoch nicht erforderlich. 15.3. Keine Exekution gegen zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde Rz 1409: Gegen jemanden, der zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist, kann weder finanzbehördlich noch gerichtlich Exekution geführt werden. Rz 1410: Gegen eine natürliche PersonenPerson, eine juristische Personen und Personengesellschaften des Handelsrechtes (OHG…

AL-10001. Allgemeine Weisungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Feststellungsbescheid unrichtig ist, so ist dagegen das Rechtsmittel der Berufung zu ergreifen. Mit Erkenntnis vom 26. Februar 1998, Zl. VwGH 97/07/0065, hat der Verwaltungsgerichtshof nämlich die Parteistellung des (damals noch zuständigen) Hauptzollamtes in einem Feststellungsverfahren bejaht. Der Verwaltungsgerichtshof hat aus dem in § 10…

GebR 2025 Rz 152–1568.1.3. Gleichschriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…abweichende Wille der Parteien ist nicht zu erforschen (VwGH 16.11.1995, 94/16/0057). Rz 154: Weist eine Schrift die inhaltlichen Merkmale des gebührenpflichtigen Gegenstandes von mehr als einer Tarifpost des § 14 GebG auf, so begründet sie die Gebührenpflicht nach jeder der in Frage…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…

UmgrStR 2002 Rz 661–6673.1.5. Erfordernis eines Einbringungsvertrages und einer Einbringungsbilanz
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…26.2.2015, Ro 2014/15/0041). Rz 665: Für einzubringende Mitunternehmeranteile ist Anwendungsvoraussetzung, dass die von der Einbringung betroffene Mitunternehmerschaft auf den Einbringungsstichtag: als rechnungslegungspflichtiger Gewerbetreibender einen Jahres- oder Zwischenabschluss als Grundlage für die steuerlichen Ansätze im Sinne des § 5 Abs. 1 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 1090942.5.11a § 41 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien20.01.2011

…Zuge der Berufung dennoch zurückgenommen werden, da die steuerpflichtigen Bezüge unter der Erklärungspflicht von 10.900 Euro liegen? § 42 EStG 1988 regelt, wann durch den Steuerpflichtigen eine Steuererklärung einzureichen ist. Unter anderem ist dies gemäß § 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 dann der Fall…

EStR 2000 Rz 775229.5.8 Steuerreporting
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Ausgenommen sind jedoch inländische ausschüttende Gesellschaften, die die Kapitalertragsteuer unmittelbar einbehalten. Werden inländische Dividenden über ein Kreditinstitut oder eine Wertpapierfirma ausbezahlt, erfolgt eine Aufnahme dieser Einkünfte im Steuerreporting der depotführenden bzw. auszahlenden Stelle. Rz 7752d: Steuerreportings sind gemäß § 1 Abs. 2 SteuerreportingVO nur für unbeschränkt…

NeuFöR Rz 110–1254.3. Bestätigung der Beratung (§ 4 Abs. 3 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…aus der Vollmacht hervorgehen müssen. Rz 116: Bei berufsmäßigen Parteienvertretern wie zB Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Notaren ersetzt die Berufung auf die Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis, sodass es ausreicht, wenn sich diese mündlich auf eine ihnen erteilte Bevollmächtigung berufen. Die berufsmäßigen Parteienvertreter sind nach Maßgabe der…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

ZK-17705.4.4. Dateninhalte
geltende FassungRichtlinien28.09.2020

…so ist dies in den Aufzeichnungen entsprechend festzuhalten und sind Kopien aufzubewahren. 5.4.6. Überlassung der Waren 5.4.6.1. Überlassung bei Gestellungs-/Mitteilungspflicht Besteht für die am zugelassenen Warenort eingetroffenen und im Anschreibeverfahren anzumeldenden Waren die Verpflichtung für den Bewilligungsinhaber die Waren…