20.2.1.6 Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art 20.2.1.6.1 Definition der Zinsen und anderen Erträgnisse Rz 6121: Zinsen sind von der Laufzeit abhängige Vergütungen für den Gebrauch eines auf Zeit überlassenen Geld- und Sachkapitals (Wirtschaftsgüter iSd § 27…
…Verpflichtungsgeschäft abzustellen ist (Erwerb der Inhaberschuldverschreibung). Als Anschaffungskosten sind die ursprünglichen Anschaffungskosten der Schuldverschreibung fortzuführen. Etwaige Ausfolgungskosten (zB für Verpackung, Transport etc.) stellen ebenso (nachträgliche) Anschaffungsnebenkosten dar; etwaige (Folge-)Kosten für die Verwahrung stellen Werbungskosten dar. Sofern die Inhaberschuldverschreibung auf dem Sekundärmarkt weiterveräußert wird oder…
…9.1990, 89/13/0021). Zusammenfallen von Gläubiger- und Schuldnerstellung Rz 2426: Grundsätzlich ist bei einem Zusammenfallen von Gläubiger- und Schuldnerstellung die Verbindlichkeit auszubuchen. Der Rückkauf von Inhaberschuldverschreibungen durch den Emittenten führt aber nur dann zu einer Tilgung der Schuld, wenn eine Wiederveräußerung ausgeschlossen ist;…
…erfolgt nicht durch Zession (§ 1392 ABGB), sondern durch Übergabe (§§ 426 ff ABGB). Keine Zession liegt bei der Übertragung verbriefter Rechte vor, wenn diese durch Übertragung des Rechtes am Papier - somit nach sachenrechtlichen Regeln - erfolgt. Beispiele: Inhaberpapiere, wie Inhaberschuldverschreibungen, Inhaberinvestmentzertifikate oder Orderpapiere, wie Namensaktien, Namensinvestmentzertifikate, Wechsel.
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…
20.2.1.3 Genussrechte und Partizipationskapital 20.2.1.3.1 Allgemeines Rz 6112: Unter Genuss- oder Partizipationskapital fallen Partizipationsscheine im Sinne des § 23 Abs. 4 BWG idF vor BGBl. I Nr. 184/2013 oder § 73c VAG idF vor BGBl. I Nr. 34/2015…
20.2.4.7 Veräußerung von Dividendenscheinen 20.2.4.7.1 Allgemeines Rz 6191: Dividendenscheine sind rechtlich selbstständige Nebenurkunden zu Aktien, die zum Bezug der Dividende gegen Einlösung berechtigen. Sie können allein oder zusammen mit dem Anteilsrecht, zu dem sie gehören, Gegenstand des Rechtsverkehrs…
20.2.4.4 Callable yield notes 20.2.4.4.1 Allgemeines Rz 6185: Callable yield notes sind strukturierte Wertpapiere. Es handelt sich dabei um Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon ausgestattet sind, der über den üblichen Marktzinsen liegt und bei denen Höhe und Zeitpunkt…
20.2.4.9 Indexierte Anleihen 20.2.4.9.1 Allgemeines Rz 6195: Unter indexierten Anleihen werden Schuldverschreibungen verstanden, die mit variablen oder fixen Zinskupons ausgestattet sind und deren Kapitalrückzahlung von der Wertentwicklung eines bestimmten Index (zB Konsumentenpreisindex) abhängig gemacht wird. Derartige Schuldverschreibungen sehen…