RIS AI
5 Treffer1517 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ist ein einseitig verbindliches Rechtsgeschäft. Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1046 ff. Gebührenschuldner ist der Gläubiger (§ 28 Abs. 1 Z 2 GebG; siehe Rz 1179 ff). Der Hypothekarschuldner haftet für die Gebühr (§ 30 GebG; siehe Rz 1193 ff). Randzahlen 1536 bis 1539: derzeit frei

GebR 2025 Rz 1520–153027.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.8. Hypothekarverschreibungen (§ 33 TP 18 GebG) 27.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1520: Die Hypothekarverschreibung ist der vertragsmäßige Pfandrechtstitel, wodurch zur Sicherstellung einer eigenen oder fremden Verbindlichkeit eine Hypothek bestellt wird. Rz 1521: Eine Hypothek (Grundpfand) liegt nur dann vor, wenn eine unbewegliche…

EStR 2000 Rz 1435–14395.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

5.5.13.5 Zinsen als vorweggenommene und nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1435: Zinsen für Verbindlichkeiten, die vor der Betriebseröffnung aufgenommen wurden, sind Ausgaben, wenn damit betrieblich veranlasste Leistungen oder betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter finanziert werden. Rz 1436: Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen…

EStR 2000 Rz 622220.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren
geltende FassungRichtlinien25.08.2015

20.2.5.4 Steuerliche Behandlung von Wohnbaubanken und Wohnbauwertpapieren 20.2.5.4.1 Wohnbaubanken Rz 6222: Als Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. Nr. 680/1994 (StWbFG), zuletzt novelliert durch BGBl…

EStR 2000 Rz 1429–14325.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

5.5.13.2 Betrieblich genutzte Liegenschaften und Fremdmittelzuordnung Rz 1429: Verbindlichkeiten für Liegenschaften belasten diese gleichmäßig. Daher sind die Zinsen in dem Ausmaß abzugsfähig, mit dem die Liegenschaft dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist (VwGH 21.5.1985, 85/14/0004). Rz 1430: Bei einem hergestellten…