RIS AI
5 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von Scheinen gemäß § 1 Abs. 1 ÖAeC-Zuständigkeitsverordnung erteilt. Der Österreichische Aero Club ist daher in diesen Angelegenheiten funktionelles Organ. Rz 415: Eingaben an die Oesterreichische Nationalbank in Devisensachen sind gebührenpflichtig, weil die Bank bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes erfüllt.

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…oder im eigenen, nicht öffentlich-rechtlichen Wirkungskreis als Berufs- oder Standesvertretung. Rz 645: Die Oesterreichische Nationalbank erfüllt in Devisensachen bei der Handhabung des Devisengesetzes 2004 hoheitsrechtliche Aufgaben des Bundes. 10.13.2.2. Ausländische Behörden oder Gerichte Rz 646: Von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellte…

UP-71005.4. Vollständig gewonnene oder hergestellte Erzeugnisse (vollständige Erzeugung)
geltende FassungRichtlinien03.09.2020

…sonstigen marinen Tieren und Pflanzen, die durch eine Vertragspartei oder eine Person einer Vertragspartei vom Meeresboden oder aus dem Meeresuntergrund jenseits der äußeren Grenzen der jeweiligen Küstenmeere der Vertragsparteien und jenseits der Gebiete, über die Drittländer Hoheitsrechte ausüben, gewonnen werden, sofern die Vertragspartei oder eine…

KStR 2013 Rz 35–411.2.1.2 Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen eines Betriebes gewerblicher Art, dawenn sich diese wirtschaftliche Betätigung von den übrigen hoheitsrechtlichen Aufgaben des betreffenden kirchlichen Rechtsträgers nicht genügend abgrenzen und abspalten lässt. Rz 40: Der Hoheitsbetrieb muss der Ausübung öffentlicher Gewalt nicht ausschließlich, sondern überwiegend dienen…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Betriebes gewerblicher Art, dawenn sich diese wirtschaftliche Betätigung von den übrigen hoheitsrechtlichen Aufgaben des betreffenden kirchlichen Rechtsträgers nicht genügend abgrenzen und abspalten lässt. 1.1.4.4 Förderung nicht anerkannter Religionsgesellschaften Rz 36: Die Förderung nicht anerkannter Religionsgesellschaften stellt keine Förderung kirchlicher Zwecke iSd § 38…