…Umfang der zeitlichen Inanspruchnahme oder andere im Einzelfall geeignete Kriterien in Betracht (KStR 2013 Rz 75). Umsatzsteuerlich hat jedoch im Falle einer sachlichen Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche (zB klare zeitliche Trennung) - unabhängig vom Überwiegen - eine Aufspaltung in einen Hoheitsbereich und einen unternehmerischen Bereich zu erfolgen (vgl…
…Privatlehrer 6.1.11.1. Private Schulen und ähnliche Einrichtungen 6.1.11.1.1. Allgemeines Rz 874: Bei öffentlichen Schulen - dazu zählen auch Hochschulen und Universitäten - ist die Unterrichtstätigkeit grundsätzlich dem Hoheitsbereich zuzuordnen. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sind Privatschulen befreit, wobei nicht nur die…
…besteht, kann nicht als Betrieb gewerblicher Art angesehen werden, weil diese Aktivitäten zum Kernbereich der Tätigkeit politischer Parteien (Hoheitsbereich) gehören (VwGH 9.11.1994, 92/13/0024). Rz 57: Rechtslage bis zur Veranlagung 2015 Zu den parteilichen Neben- und Unterorganisationen nimmt das Gesetz nicht Stellung…
…Rz 136: Die zweite Art der beschränkten Steuerpflicht trifft zunächst gemäß § 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 die inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts, die in ihrem Hoheitsbereich bzw. außerhalb von Betrieben gewerblicher Art (siehe Rz 64 bis 88) nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Nach § 1 Abs…
…eigenem Personal, Maschinenpark und eigener Verrechnung wird zum Betrieb gewerblicher Art, wenn er nur für die Stadt Bauarbeiten durchführt und diese Bauarbeiten nicht ausschließlich oder überwiegend für den Hoheitsbereich erfolgen. Rz 74: Tätigkeit gewerblicher Art Erforderlich sind Aktivitäten, die im Erscheinungsbild einem Gewerbebetrieb entsprechen. Land…
…im Sinne des § 5 Z 13 KStG 1988. 2.13.2 Umfang der Befreiung 2.13.2.1 Steuerfreier Bereich Rz 289: Die Steuerbefreiung umfasst nur die dem Hoheitsbereich der Körperschaften des öffentlichen Rechtes vergleichbare Tätigkeit im Rahmen der satzungsgemäßen Interessenvertretung. Darunter sind insbesondere die…
…P (mit UID) erteilt dem Unternehmer F in Frankreich den Auftrag, ein Gutachten zu erstellen, das P in ihrem Hoheitsbereich auswerten will. F vergibt bestimmte Teilbereiche an den Unternehmer U im Inland und beauftragt ihn, die Ergebnisse seiner Ermittlungen unmittelbar P zur Verfügung zu stellen.…
…0006) das zeitliche Nutzungsverhältnis bzw. bei räumlicher Trennbarkeit nach dem Verhältnis der Nutzflächen. Zulässig ist jede Methode, die eine wirtschaftlich zutreffende Zuordnung der Vorsteuerbeträge zum Hoheitsbereich bzw. zum unternehmerischen Bereich der Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährleistet (EuGH 12.2.2009, Rs C-515/07, VNLTO…
…ob das Gebäude für hoheitliche Zwecke oder für andere Zwecke genutzt wird. Beispiel: Eine Körperschaft öffentlichen Rechts nutzt ein Gebäude als Kindergarten (Betrieb gewerblicher Art iSd § 2 Abs. 3 UStG 1994) und als Gemeindeamt (Hoheitsbereich). Der Nullsteuersatz kommt zur Anwendung, wenn die übrigen Voraussetzungen des …
…VwGH 29.1.1981, 1282/79). Im Falle von Dienstküchen und Kantinen von Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei denen eine Pflichtversorgung unentgeltlicher Art (Ausfluss des Hoheitsbereiches) mit einer entgeltlichen Verköstigung der öffentlich Bediensteten (privatwirtschaftliche Betätigung) in Verbindung steht, liegt ein Mischbetrieb vor, bei dem das…
…2014 vorgenommene Vorsteuerabzug beträgt insgesamt 10.000 Euro. Ab 2020 reduziert der Landwirt seine betriebliche Tätigkeit und vermietet die Lagerhalle steuerfrei an die angrenzende Gemeinde zwecks Nutzung für Zwecke ihres zur Gänze dem Hoheitsbereich zuzuordnenden Bau- und Wirtschaftshofs. Im Jänner 2021 widerruft der Landwirt seine…
…Darunter fallen Kapitalanteile im Hoheitsbereich von Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988) sowie Kapitalanteile im steuerbefreiten Bereich von Körperschaften des privaten Rechts (§ 1 Abs. 3 Z 3 KStG 1988). Beispiel: Ein Kapitalanteil wird a) aus dem Hoheitsbereich einer Körperschaft des…
…Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt somit vor, falls die Betätigung, wenn sie von der anerkannten Kirche selbst durchgeführt würde, deren Hoheitsbereich zuzuordnen wäre. Eine Betätigung, deren Durchführung durch die anerkannte Kirche selbst einen Betrieb gewerblicher Art begründen würde, wäre hingegen nicht begünstigt. Rz 35: So…