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5 Treffer1521 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 1525–1530Fachbücher, Fachliteratur, Fachzeitschriften
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…erfolgen (VwGH 29.5.1996, 93/13/0008). Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, wenn sie mit einem Hochschulstudium (ausgenommen Fachhochschule oder Postgradualer Lehrgang) oder dem Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule in Zusammenhang stehen (vgl. Rz 1376 f). Im Übrigen siehe LStR 2002 Rz 353, Stichwort Fachliteratur…

EStR 2000 Rz 5262–526616.2.8 Unterricht, Erziehung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Trabertrainer. 16.2.9 Unternehmensberater Rz 5266: Unter die Gruppe der Unternehmensberater (§ 22 Z 1 lit. b EStG 1988) fallen Personen, die ihre Befähigung zur Unternehmensberatung durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder durch Ablegung einer Prüfung gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 34/1998 bzw. BGBl…

UStR 2000 Rz 199–2042.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft
geltende FassungRichtlinien23.11.2011

…Unternehmereigenschaft (VwGH 25.1.1995, 94/15/0023; VwGH 28.5.1998, 96/15/0009). Beispiel: Ein selbstständig tätiger Ingenieur beginnt ein Hochschulstudium in derselben Fachrichtung. Während des Studiums hält er sein Ingenieurbüro offen, ohne durchgehend entgeltliche Leistungen zu erbringen, und führt es nach Ende…

EStR 2000 Rz 5216–522616.2.3 Ärzte, Tierärzte, Dentisten, Psychologen, Hebammen usw.
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…BGBl. I Nr. 126/2005. Rz 5219: Als Tierärzte können alle auf Grund eines abgeschlossenen tierärztlichen Hochschulstudiums selbständig in diesem Fach tätige Personen angesehen werden. Fleischuntersuchungsorgane gelten als Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und beziehen sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z 4 EStG 1988…

LStR 2002 Rz 773.3.14a Zuschuss des Arbeitgebers für Kinderbetreuung (§ 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…entweder ein Lehrgang für Tageseltern nach den diesbezüglichen landesgesetzlichen Vorschriften oder eine Ausbildung zum Kindergartenpädagogen, zum Horterzieher, zum Früherzieher oder zum Sozialpädagogen oder ein pädagogisches Hochschulstudium abgeschlossen wurde. Hat die Betreuungsperson diese Ausbildung in einem EU- oder EWR-Raum abgeschlossen, wird sie als Nachweis anerkannt…