…Antrag gemäß § 214 Abs. 5 BAO kann zwar innerhalb von drei Monaten ab Erteilung der unrichtigen Verrechnungsweisung gestellt werden, doch verhindert eine Antragstellung innerhalb der Frist des § 230 Abs. 5 letzter Satz BAO von vornherein das Entstehen der Säumnisfolgen. Wird dem Antrag entsprochen, so werden…
…der Einhebung (§ 212a Abs. 6 BAO) Rz 519: Aus dem Wesen eines Zahlungsaufschubes ergibt sich, dass ein solcher für bereits entrichtete Abgaben grundsätzlich nicht in Betracht kommen kann. Rz 520: Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht insbesondere § 212a Abs. 6 BAO vor. Darüber hinaus sind dem…
… 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht oder wegen Aussichtslosigkeit unterlassen worden sind, aber die Möglichkeit besteht, dass sie zu einem…
…| 10.000 Euro | 2. vorläufige Festsetzung (Beschwerdevorentscheidung) | 8.000 Euro | 3. endgültiger ESt-Bescheid | 13.000 Euro Die Nachforderung von 5.000 Euro auf Grund des endgültigen ESt-Bescheides wird gemäß § 210 Abs. 1 BAO einen Monat nach Bekanntgabe dieses…
…einer Erwähnung im Spruch des Bewilligungsbescheides bedarf, insoweit, als bezüglich von der Zahlungserleichterung umfasster Abgaben einer Beschwerde an den VfGH oder einer Revision an den VwGH aufschiebende Wirkung zuerkannt wird (siehe Rz 246). Für allenfalls im Rückstand verbleibende Abgabenschuldigkeiten ist zweckmäßigerweise ein gemäß § 294 Abs…
…1 BAO) Rz 200: Eine Zahlungserleichterung kann entweder die Bewilligung einer Stundung (Hinausschiebung des Zeitpunktes der Abgabenentrichtung) oder die Bewilligung der Abgabenentrichtung in Raten sein. Rz 201: Eine Zahlungserleichterungsbewilligung (Stundung oder Raten) setzt ein entsprechendes Ansuchen (Rz 203 bis Rz 215) voraus und ist nur…
…im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO als zeitgerecht anzusehen. Rz 965: Entscheidend ist somit, ob der Abgabepflichtige, unabhängig von allfälligen Säumnisfolgen, die Abgaben zeitgerecht entrichtet hat. Bestehen für eine Abgabe mehrere Zahlungstermine, so ist jeder dieser Termine gesondert zu berücksichtigen. Wurde etwa eine nicht…
… 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden…
…wen sie geltend gemacht wird (wenn die Haftungsvoraussetzungen bei mehreren Personen verwirklicht sind), in welchem Ausmaß dies erfolgt (für den gesamten offenen Betrag oder lediglich für einen Teilbetrag). Rz 834: Bei der Ermessensübung sind beispielsweise zu berücksichtigen der Grundsatz der Subsidiarität (Nachrangigkeit) von Haftungen (vgl…
6.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem §…
…Rz 324: Gemäß § 294 Abs. 1 BAO ist eine Änderung oder Zurücknahme eines Bescheides, der Begünstigungen, Berechtigungen oder die Befreiung von Pflichten betrifft, soweit nicht Widerruf oder Bedingungen vorbehalten sind, durch die Abgabenbehörde nur zulässig, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse, die für die Erlassung des…
…wurde bereits eine Sicherheit über den gesamten Betrag der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabe geleistet, und der Bürge ist von seinen Pflichten nicht befreit. b)Auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung wurde festgestellt, dass durch dem Zollschuldner durch die Leistung einer Sicherheit ernste wirtschaftliche oder soziale Schwierigkeiten…
…siehe Rz 458 bis Rz 464). 4.3. Ausscheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) Rz 402: Die von der Aussetzung betroffenen Abgabenschuldigkeiten scheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) aus. 4.4. Aussetzung der Einhebung und Unbedenklichkeitsbescheinigung Rz 403: Im…
…werden (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041; VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). Rz 225: Musste ein Abgabepflichtiger mit dem Zufließen von Einkünften erkennen, dass die zu erwartende Abgabenvorschreibung die Vorauszahlungen übersteigen wird, so trifft ihn die Verpflichtung, für die Erfüllung der vorhersehbaren…
…BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit ein, einen Gesamtschuldner, bei dem die…
…4 BAO eine Mahnung nicht erforderlich ist. Eine freiwillige Mahnung ist in Fällen, in denen der genannten Bestimmung zufolge Ausnahmen von einer zwingenden Mahnung vorgesehen sind, zulässig. Rz 1361: Mahnungen sind keine Bescheide (VwGH 15.5.2000, 95/17/0458). Rz 1362: Zu beachten ist…
…4 Z 2 lit. b KStG 1988 nicht nur auf den Sanierungsgewinn, sondern auf sämtliche in diesem Veranlagungszeitraum angefallene Gewinne die Vortragsgrenze von 75% nicht anzuwenden. Es können Verluste aus Vorjahren bis zu 100% der positiven Einkünfte in Abzug gebracht werden. Der Vorjahresverlust iHv 36…
…zwar die Rechtskraft des Abgabenbescheides nicht Voraussetzung, doch erscheint es in der Regel unzweckmäßig, vor Eintritt der Rechtskraft einem Nachsichtsbegehren zu entsprechen. Rz 1621: Ähnliche Überlegungen gelten für Anträge betreffend die Nachsicht von Vorauszahlungen, solange die Veranlagung nicht erfolgt ist; auch in diesen Fällen wird…
…der auf den Tag folgt, an dem der Globalisierungszeitraum endet. Sie wird um die Anzahl von Tagen verkürzt, die der Hälfte der Tage des Globalisierungszeitraums entspricht. (4) Wird der Zahlungsaufschub nach Artikel 110 Buchstabe c gewährt, so beginnt die Aufschubfrist an dem Tag zu laufen…
23. Bestimmteentfällt Fälle der Aufhebung und Änderung von Nebengebührenbescheiden (§§ 293a und 295 Abs. 3 BAO) 23.1. Nebengebührenbescheide (§ 293a BAO) Rz 2000: § 293a BAO ist nur auf Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) anzuwenden. Andere Nebenansprüche, zB Verspätungszuschläge und Anspruchszinsen, können somit nicht Gegenstand…