RIS AI
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InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 InvFG 2011). Rz 28: Maßgebend für die Frage, ob ein inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein "inländischer" OGAW liegt daher nur dann vor…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz 87 ff. Rz 115: Für die Beurteilung, ob ein ausländischer AIF in Immobilien…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Gebilde, die eine Bewilligung gemäß Art. 5 OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG (siehe Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform…

EStR 2000 Rz 820231.5.3 Sport
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Durch das gemeinsame Training mit den Österreicherinnen entsteht ein Know-How-Transfer, von dem beide Seiten profitieren. Die Olympiasiegerin tritt bei internationalen Wettkampfveranstaltungen weiterhin für ihren Herkunftsstaat an. Da sie nicht als offizielle Repräsentantin Österreichs antritt, liegt der Zuzug nicht im öffentlichen Interesse. Der zuziehende…

VB-02206. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

…englischer Sprache ausgestellt worden ist, muss an Stelle der Verschreibung eine von der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde beglaubigte Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 10 (Bescheinigung für das Mitführen suchtgifthaltiger Arzneimittel im Reiseverkehr gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitgeführt werden. Die Bescheinigung muss in…

VB-02206.2. Psychotrope Stoffe
geltende FassungRichtlinien13.07.2026

…Reinsubstanz von mehr als 3,000g enthalten, muss eine von der im Herkunftsstaat zuständigen Behörde beglaubigte Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 12 (Bescheinigung für das Mitführen psychotroper Arzneimittel im Reiseverkehr gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens) mitgeführt werden. Die Bescheinigung muss in lateinischer Schrift…

KStR 2013 Rz 184–1952.7 Pensions- und Unterstützungskassen, Arbeitnehmerförderungsstiftungen und Mitarbeitervorsorgekassen (§ 5 Z 7 und § 6 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…der Steuerentlastung im Steueranrechnungsweg mitzubeachten ist. Die österreichische Kapitalertragsteuer wird demzufolge zur Gänze in Österreich rückzuzahlen sein, wenn die ausländische Pensionskasse in ihrem Herkunftsstaat (Ansässigkeitsstaat) mit den österreichischen Dividenden steuerbefreit ist und folglich keine Anrechnung der österreichischen Kapitalertragsteuer erfolgen kann. Dem Rückzahlungsantrag, für den gemäßebenfalls …

UZK-DAUnterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für die Anwendung der Vorschriften…

UZKArtikel 60 Ursprungserwerb
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 60 Ursprungserwerb (1) Waren, die in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets. (2) Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets…

UZK-DAUnterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 2 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union Artikel 41 Allgemeine Grundsätze (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Die folgenden Erzeugnisse gelten als Erzeugnisse mit Ursprung in einem begünstigten Land: a)Erzeugnisse, die im Sinne…

UP-43005.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

5.1.3. Bestimmung des Ursprungslandes In den Präferenznachweisen über Waren, die im Rahmen des autonomen Ursprungs erzeugt worden sind, ist als Ursprungsland immer das Land anzugeben, in dem die betreffende Ware unter Einhaltung der vorgenannten Herstellungsvorgänge erzeugt wurde. Wird eine Ware unter Anwendung der…

UP-30001.2. Ursprungserzielung
geltende FassungRichtlinien12.02.2021

1.2. Ursprungserzielung Autonomer Ursprung wird erzielt, wenn die für die Erzielung des Ursprungs vorgesehenen Herstellungsvorgänge (vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung) alleine ("autonom") durch die Wirtschaftsleistung eines Staates oder bestimmten Gebietes erfüllt werden. Ursprung durch Kumulierung liegt vor, wenn an der Herstellung einer…

UZK-DAUnterabschnitt 5 Territoriale Anforderungen im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 5 Territoriale Anforderungen im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete Artikel 68 Territorialitätsprinzip (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) Die in Unterabschnitt 4 und diesem Unterabschnitt aufgeführten Voraussetzungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft…

UP-44046. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien01.03.2021

6. Territoriale Auflagen 6.1. Territorialitätsprinzip (1) Grundsätzlich müssen sämtliche Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft ohne Unterbrechung in der ausführenden Vertragspartei erfüllt werden. (2) Ursprungswaren, die aus einer Vertragspartei in ein Drittland ausgeführt und anschließend wieder eingeführt werden, gelten grundsätzlich als Erzeugnisse ohne Ursprungseigenschaft…

UZK-DATitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex) Als Waren…

UZK-IAAnhang 22-07 Erklärung zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien21.04.2018

Anhang 22-07 Erklärung zum Ursprung Auf allen Handelspapieren mit Angabe des Namens und der vollständigen Anschrift des Ausführers und des Empfängers sowie der Beschreibung der Erzeugnisse und dem Datum der Ausstellung auszufertigen 1) Französische Fassung L'exportateur … (Numéro d'exportateur enregistré 2), 3…

ZT-250520.2. Erforderliche Ursprungsnachweise
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

20.2. Erforderliche Ursprungsnachweise Damit diese Zollkontingente in Anspruch genommen werden können, müssen laut Artikel 31 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission den Zollbehörden ein gültiger Ursprungsnachweis sowie eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden. Dabei gilt: a)hat die…

UP-50005. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien26.05.2020

5. Ursprungserzeugnisse 5.1. Grundsätzliches Die besonderen Vorschriften über den Ursprung von Waren sind im Protokoll 1 dieses WPA (siehe ab S. 1023) enthalten. 5.1.1. Arten des präferentiellen Ursprungs Man unterscheidet zwischen dem autonomen Ursprung durch vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung…

UZK-DAArtikel 42 Territorialitätsprinzip
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 42 Territorialitätsprinzip (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Die in diesem Unterabschnitt genannten Bedingungen für den Erwerb der Ursprungseigenschaft müssen in dem betreffenden begünstigten Land erfüllt werden. (2) Der Begriff "begünstigtes Land" umfasst auch die Küstenmeere des jeweiligen Landes in den Grenzen gemäß…

UP-20000. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

0. Definitionen Dieser Abschnitt des Sachbereiches "Ursprung und Präferenzen" behandelt die Voraussetzungen für die Bestimmung des Ursprungs zur Anwendung von Maßnahmen des Zolltarifs oder von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren (zB Marktordnung, Außenwirtschaftsrecht), die nicht in der Gewährung von…