…c)wer die betreffenden Waren erworben oder in Besitz genommen hat und zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Inbesitznahme der Waren wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war. (4) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstabe c ist Zollschuldner…
…oder mehrerer Zollschuld-Tatbestände) mehrere Zollschuldner, so sind diese als Gesamtschuldner zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet (Art. 84 UZK). Die Frage, ob und in welcher Reihenfolge oder Höhe die Zollschuldner heranzuziehen sind, oder aber ob alle zugleich herangezogen werden sollen, stellt eine Frage des Auswahlermessens (…
…Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung für ein Verfahren des Absatzes 1 Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Einfuhrabgaben ganz oder teilweise nicht erhoben werden, wird auch die Person zum Zollschuldner…
…Waren erworben oder in Besitz genommen hat und zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Inbesitznahme der Waren wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass eine zollrechtliche Verpflichtung nicht erfüllt war. Art. 79 Abs. 4 UZK: In den Fällen nach Abs. 1 Buchstabe c ist Zollschuldner…
…zu dem die Frist für die Vorlage des Nachweises für die Erfüllung der Voraussetzungen für die Befreiung abläuft. (3) In den Fällen nach Absatz 1 Buchstabe a ist Zollschuldner, a)wer die betreffende Verpflichtung zu erfüllen hatte, b)wer wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen…
…der Bewilligung für ein öffentliches Zolllager vorgesehen werden, dass die in Absatz 1 Buchstaben a oder b genannten Verantwortlichkeiten ausschließlich dem Inhaber des Verfahrens obliegen. (3) Der Inhaber des Verfahrens ist für die Erfüllung der Pflichten verantwortlich, die sich aus der Überführung der Waren in…
…der Annahme der Zollanmeldung. (3) Zollschuldner ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung ist auch die Person Zollschuldner, in deren Auftrag die Zollanmeldung abgegeben wird. Liegen einer Zollanmeldung Angaben zugrunde, die dazu führen, dass die Ausfuhrabgaben nicht oder nur teilweise erhoben werden, so ist Zollschuldner auch…
Artikel 84 Mehrere Zollschuldner Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags verpflichtet, so haben sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen.
Artikel 195 Überlassung gegen Entrichtung des der Zollschuld entsprechenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrags oder der Leistung einer Sicherheit (1) Entsteht durch Überführung von Waren in ein Zollverfahren eine Zollschuld, so werden die Waren dem Anmelder erst überlassen, wenn der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag, der der Zollschuld entspricht…
…eines elektronischen Beförderungsdokuments als Zollanmeldung für die Überführung von Waren in den Unionsversand, sofern es die entsprechenden Angaben einer solchen Anmeldung enthält und die Angaben der Abgangs- wie auch der Bestimmungszollstelle vorliegen, um die zollamtliche Überwachung der Waren und die Erledigung des Verfahrens zu ermöglichen…
Abschnitt 4 Vorschriften für alle Zollanmeldungen Artikel 170 Abgabe einer Zollanmeldung (1) Unbeschadet des Artikels 167 Absatz 1 kann eine Zollanmeldung von jeder Person abgegeben werden, die in der Lage ist, sämtliche Informationen beizubringen, die für die Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem…
…ganze Zahl auf- oder abgerundet werden. Ein Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, kann entweder die Bestimmungen des Unterabsatzes 2 sinngemäß anwenden oder von diesem Unterabsatz abweichen, sofern die Regeln für das Runden keine höheren finanziellen Auswirkungen als die Bestimmungen des Unterabsatzes 2 haben.
Artikel 113 Zwangsvollstreckung Ist der Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag nicht fristgerecht entrichtet worden, so stellen die Zollbehörden die Entrichtung dieses Betrags mit allen ihnen nach dem Recht des betreffenden Mitgliedstaats zu Gebote stehenden Mitteln sicher.
…in ein Zollverfahren - mit Ausnahme des Freizonenverfahrens - übergeführt werden sollen, ist eine Zollanmeldung zu dem jeweiligen Verfahren erforderlich. (2) In bestimmten Fällen, jedoch nicht in den Fällen nach Artikel 6 Absatz 23, kann eine Zollanmeldung unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen Datenverarbeitung abgegeben werden.…
…der Waren nach dem Verbringen in das Zollgebiet der Union übernommen hat. (2) Waren, die auf dem See- oder Luftweg in das Zollgebiet der Union verbracht werden und für die Beförderung an Bord des Beförderungsmittels bleiben, sind nur in dem Hafen oder Flughafen zu gestellen…
…dem Zollschuldner in der Form mitgeteilt, die an dem Ort, an dem die Zollschuld entstanden ist oder nach Artikel 87 als entstanden gilt, vorgeschrieben ist. Eine Mitteilung nach Unterabsatz 1 ist in den folgenden Fällen nicht erforderlich: a)wenn bis zur endgültigen Festsetzung des Einfuhr…
…anhand des Anteils von Waren derselben Art ermittelt, die sich zum Zeitpunkt der Zerstörung oder des Verlusts in dem Verfahren befanden. Natürlicher Verlust: Wenn es bei Waren, die in ein Zolllagerverfahren übergeführt wurden, zu einem natürlichen Verlust kommt, ist dieser natürliche Verlust nicht als Nichterfüllung…
…und Verantwortlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren (1) Waren in der vorübergehenden Verwahrung dürfen ausschließlich in Verwahrlagern gemäß Artikel 148 oder in begründeten Fällen an anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Orten verwahrt werden. (2) Unbeschadet des Artikels 134 Absatz 2 dürfen Waren…
…Anmeldung oder Mitteilung erforderlichen Angaben geliefert hat und die gewusst hat oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie unrichtig waren. Sind mehrere Personen zur Entrichtung des einer Schuld entsprechenden Antidumping- und/oder Ausgleichszollbetrags verpflichtet, so habe sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung dieses Betrags einzustehen. (4)…
…Begünstigungsverfahrens (Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen mit nachfolgender Freischreibung) erfolgen, sodass anders als beim Erlass-/Erstattungsverfahren die vorherige Mitteilung der Zollschuld sowie ein entsprechender Antrag des Schuldners nicht notwendig sind. Dabei ist zu beachten, dass bei mehreren Zollschuldnern bei keiner der möglichen Zollschuldner ein Täuschungsversuch…