16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
6.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO) Rz 712: § 214 Abs. 4 erster Unterabsatz BAO sieht abweichend von den Grundsätzen der Abs. 1, 2 und 3 vor, dass bestimmte Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekanntgegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen sind. Ferner sind dem…
16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…
…der Anspruchsbezogenheit (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037) wirken Unterbrechungshandlungen (§ 238 Abs. 2 BAO) und Hemmungstatbestände (§ 238 Abs. 3 BAO) jedoch wechselseitig gegen alle Gesamtschuldner und daher auch für und gegen den Hauptschuldner. Rz 1837: In Fällen, in denen eine Abgabe auf verschiedene einzelne…
…die Abgabe darf aber, solange die aufschiebende Wirkung besteht, nicht eingehoben werden. In diesem Fall tritt eine Hemmung der Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO ein. Rz 27: Die Worte "bisher war vorgeschrieben" oder "....ergibt sich eine Nachforderung" lassen erkennen, dass diese Teile nicht zum…
…3 BAO verspätet eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht stattgegeben, so steht für die Abgabenentrichtung keine Nachfrist zu; ein Anspruch auf Hemmung ist somit nicht gegeben. Rz 336: § 212 Abs. 3 BAO gilt nicht in den Fällen der Zurückweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens wegen mangelnder Aktivlegitimation des Antragstellers…
…steht auch in diesem Fall dem Abgabepflichtigen unter der Voraussetzung, dass der Aussetzungsantrag zeitgerecht eingereicht wurde, eine Frist von einem Monat für die säumniszuschlagsfreie Entrichtung der Abgabe zu. Während dieser Frist besteht eine Hemmung der Einbringung (§ 230 Abs. 2 BAO). Werden die Mängel rechtzeitig behoben…
…des § 212a Abs. 7 BAO Einbringungsmaßnahmen nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden dürfen, ergibt sich aus § 230 Abs. 2 BAO (zur Hemmungswirkung des Aussetzungsantrages siehe Ausführungen zu § 230 Abs. 6 BAO). Rz 533: Wurde ein Vorlageantrag zum Anlass eines neuerlichen Aussetzungsantrages genommen (§ 212a Abs. 5 BAO)…
…Entrichtung des Säumniszuschlages weiter hinausgeschoben (§ 212a Abs. 4 BAO). Im Übrigen siehe Ausführungen zu § 212a Abs. 7 BAO. Hinsichtlich der Hemmungswirkung ist § 230 Abs. 2 BAO zu beachten. 4.16.2. Mangelhafter Antrag Rz 545: Der Antrag ist iSd § 212a Abs. 3 BAO inhaltlich mangelhaft. …
…Abs. 3 BAO und im § 236 Abs. 3 BAO auf Grund des § 230 Abs. 2 BAO eine Hemmung der Einbringung ein. Gleiches gilt für bereits entrichtete Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt wurde (§ 212a Abs. 6 BAO): Wird eine entrichtete Abgabe in die Aussetzung der Einhebung einbezogen…
…Wenn eine vollstreckbar gewordene Abgabenschuldigkeit eingemahnt werden muss, besteht eine Hemmung der Einbringung vom Eintritt der Vollstreckbarkeit an bis zum ungenützten Ablauf der zweiwöchigen Mahnfrist; bei freiwilliger Mahnung tritt die Hemmung erst mit Wirksamkeit der Mahnung ein und bleibt innerhalb der Mahnfrist bestehen (§ 230 Abs…
…Rz 1403: Die Ausstellung eines Rückstandsausweises setzt neben dem Eintritt der Vollstreckbarkeit voraus, dass keine Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) vorliegt (unabhängig davon, ob von vornherein keine Hemmung bestanden hat oder ob eine zunächst eingetretene Hemmung weggefallen ist), keine Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) vorliegt, …
…einzelnen Gesamtschuldnern gegenüber zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten. 21.7. Hemmung der Verjährung (§ 238 Abs. 3 BAO) Rz 1856: Aus dem Erkenntnis VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, lässt sich ableiten, dass eine Hemmung der Einhebungsverjährung allen Zahlungspflichtigen gegenüber wirkt, auch wenn die Voraussetzungen des …
…sind insbesondere: Zwingend vorgesehene Mahnung (§ 227 BAO) ist unterblieben. Andere im § 230 BAO genannte Gründe für eine Hemmung der Einbringung wurden nicht beachtet. Mangels wirksamer Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides ist kein gültiges Leistungsgebot ergangen. Einwendungen gemäß § 12 AbgEO oder § 13 AbgEO wurde stattgegeben. Zuerkennung…
…gemäß § 230 Abs. 7 BAO mit Vollstreckungsbescheid vorzugehen. Mit der Bekanntgabe dieses Bescheides treten Zahlungserleichterungen außer Kraft. Rz 287: Auch die mit einem zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung zwingend verbundene Hemmungswirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) wird mit der Bekanntgabe eines Vollstreckungsbescheides beseitigt. 3.14. Wiederaufleben…
…vorliegen. Rz 212: Wenn auch im Fall eines Gesamtschuldverhältnisses der Zahlungserleichterungsbescheid nur an einen Gesamtschuldner ergeht, so ist dennoch im Hinblick auf das Bestehen eines einheitlichen Anspruches eine Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) jeweils allen im Zeitpunkt der Bescheiderteilung in Anspruch genommenen Gesamtschuldnern gegenüber gegeben…
…durch die Zuerkennung nicht berührt (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131). Die Dreimonatsfristen des § 217 Abs. 3 BAO werden für die Dauer der aufschiebenden Wirkung gehemmt. Ebenso besteht eine Hemmung der beiden Dreimonatsfristen, wenn einem Rechtsbehelf, gestützt auf Unionsrecht (Art. 4 Abs. 3 EUV)…
…steht dem Abgabepflichtigen eine Nachfrist von einem Monat für die Entrichtung des aushaftenden Abgabenbetrages zu (§ 212 Abs. 3 erster Satz BAO). Während der Dauer der Nachfrist, in der eine Hemmung der Einbringung besteht (§ 230 Abs. 2 BAO), entstehen keine Säumniszuschlagsansprüche. Dies gilt für den ersten…
…die in Betracht kommenden Gesamtschuldner wieder auf. Für die auf Grund des Widerrufes von einem bereits in Anspruch genommen gewesenen Gesamtschuldner zu entrichtende Abgabe ist eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Während dieser Frist ist eine Hemmung der Einbringung gegeben (§ 230 Abs. 2 BAO)…
…sie in den Lauf der Mindestfrist (zwei Jahre bzw. fünf Jahre) nicht einzurechnen. Eine vorübergehende Abwesenheit bewirkt somit eine Hemmung des Fristenlaufes. Eigentumswohnungen (Eigenheime), die lediglich als Zweitwohnsitz (etwa im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) genutzt werden, können nicht unter diese Befreiung fallen (VwGH 29.07…