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14 Treffer1519 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 1321–132710.2.7. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen
geltende FassungRichtlinien04.11.2015

…2.13.110.2.7.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.210.2.7.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der Begriff "Müll" ist eine Sammelbezeichnung für feste Abfallstoffe wie zB Hausmüll, Gewerbemüll, Industriemüll…

AL-1000Erläuterungen zum neuen Erhebungsbogen für Verdachtsflächen
geltende FassungRichtlinien28.04.2011

…werden, wenn die Ablagerungen nicht dem Hausmüll zugeordnet werden können, aber auch nicht unmittelbar als gefährliche Abfälle angesehen werden. Die Angabe von gefährlichen Abfällen sollte nur dann gemacht werden, wenn die Menge der gefährlichen Abfälle den im Hausmüll üblichen Anteil übersteigt (oder vermutlich übersteigt). Ist…

VB-08001.1.3. Subjektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.3. Subjektiver Abfallbegriff (1) Beim subjektiven Abfallbegriff kommt es allein darauf an, ob sich jemand einer lediglich als "beweglich" zu qualifizierenden Sache entledigt hat oder entledigen will. Die zivilrechtlichen Eigentums- und Besitzfragen hinsichtlich der beweglichen Sache sind grundsätzlich unerheblich. (2) Materialien, deren sich…

VB-08001.2. Altstoffbegriff
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.2. Altstoffbegriff (1) In rechtlicher Hinsicht sind Altstoffe auf jeden Fall Abfälle mit der Konsequenz, dass auch für Altstoffe die Vorschriften des AWG 2002 über die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Abfällen anzuwenden sind. (2) Gemäß § 5 AWG 2002 gelten Altstoffe solange als Abfälle…

VB-08001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

1. Begriffsbestimmungen 1.1. Abfälle (1) Als Abfälle gelten gemäß § 2 AWG 2002 bewegliche Sachen, a)deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder b)deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (siehe Abschnitt 1.1…

VB-08001.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.2. Kriterien für die Einstufung von Materialien als Abfall oder Nicht-Abfall (1) Der Abfallbegriff des AWG 2002 ist nicht deskriptiv (= beschreibend, was Abfall ist), sondern normativ (= festsetzend, was Abfall im Sinne dieses Gesetzes sein soll). (2) Die alternative Kombination aus…

VB-08001.1.4. Objektiver Abfallbegriff
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

1.1.4. Objektiver Abfallbegriff (1) Das für die Feststellung des objektiven Abfallbegriffs maßgebliche öffentliche Interesse ist taxativ in § 1 Abs. 3 AWG 2002 umschrieben (siehe Abschnitt 1.1.1.). (2) Entscheidend für die Frage, ob Abfalleigenschaft im objektiven Sinne gegeben ist, ist der tatsächliche…

VB-08001.1.1. Öffentliche Interessen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

1.1.1. Öffentliche Interessen (1) Nach § 1 Abs. 3 AWG 2002 ist die Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten, wenn anderenfalls 1.die Gesundheit des Menschen gefährdet oder unzumutbare Belästigungen bewirkt werden können, 2.Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen…

VB-080011. Besondere Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

11. Besondere Bestimmungen Die mit der Vollziehung des AWG 2002 betrauten Behörden sind im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowiedie Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind im Rahmen ihrer Befugnisse gemäß § 82 AWG 2002 zur Kontrolle von Abfällen berechtigt. Zu diesen Befugnissen gehört gemäß § 75 Abs. 4 AWG…

VB-08003.2. Maßgeblicher Zustand
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

3.2. Maßgeblicher Zustand Bei der Beurteilung, ob eine bewegliche Sache Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, ist deren Zustand zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes (über die Zollgrenze) maßgebend. Ist eine Sache zum Zeitpunkt des Grenzübertrittes nicht als Abfall anzusehen, fällt sie auch dann nicht…

VB-08001.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002
geltende FassungRichtlinien01.01.2023

1.5. Ausnahmen vom Geltungsbereich des AWG 2002 (1) Die Bestimmungen des AWG 2002 sind gemäß § 3 Abs. 1 AWG 2002 nicht anzuwenden auf: 1.Abwasser einschließlich sonstiger Wässer, die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 4 und Z 6 und Abs. 2 der…

VB-0800Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

Anhang IIIB - Abfälle der grünen Liste, die zusätzlich aufgeführt werden, bis gemäß Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b über ihre Aufnahme in die entsprechenden Anhänge des Basler Übereinkommens oder des OECD-Beschlusses entschieden ist 1.Unabhängig davon, ob Abfälle in dieser Liste aufgeführt sind oder…

VB-08001.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft
geltende FassungRichtlinien02.04.2022

1.4. Beurteilung der Abfalleigenschaft Die Entscheidung, ob eine Ware Abfall im Sinne des AWG 2002 ist, fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Zollamtes Österreich oder der Zollorgane, sondern obliegt dem Landeshauptmann (siehe Abschnitt 9).

VB-08000. Einführung
geltende FassungRichtlinien31.07.2023

0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die nachstehend behandelten Beschränkungen der Einfuhr, der Ausfuhr, der Durchfuhr, des Verbringes innerhalb der Union und des innerösterreichischen Transportes von Abfällen sind: 1.die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über…