…Tir KAG). Bei Inanspruchnahme des Betriebsausgabenpauschales nach § 17 Abs. 1 EStG 1988 ist die Betriebsausgabe für den Hausanteil vom Pauschale erfasst. 11.1.3.2 Ausgaben für Waren, Halberzeugnisse, Roh- und Hilfsstoffe sowie Zutaten Rz 4117: Es fallen darunter nur solche Waren usw., die in…
…unangemessen niedrigen, nicht fremdüblichen Mietzins überlassen wird; dies gilt auch, wenn nahe Angehörige eines Miteigentümers eine Wohnung mieten und die Miteigentümer selbst zueinander Fremde sind (VwGH 30.06.2010, 2005/13/0057). Hat der Mietvertrag mit einem Angehörigen ursprünglich den Kriterien der Fremdüblichkeit entsprochen, schöpft…
…für Abnutzung (1,5% pro Jahr) oder der Finanzierungskosten kommt auch dann in Betracht, wenn das Eigenheim oder die Eigentumswohnung im gemeinsamen Eigentum des Steuerpflichtigen und eines Angehörigen (zB Ehegatten) steht, soweit der ohne besondere Vereinbarung beruflich genutzte Anteil der Räumlichkeiten im Miteigentumsanteil Deckung findet. …
…erforderlich ist, erfolgt nach der Verkehrsauffassung (VwGH 29.3.2017, Ro 2015/15/0025). Dies ist bei Grundstücksflächen bis zu 1.000 m² - bezogen auf die Gesamtgrundstücksfläche und nicht auf den reinen Gartenanteil - jedenfalls anzunehmen (vgl. VwGH 24.4.2024, Ro 2022/15/0044; VwGH…
…Eine Entnahme iSd § 6 Z 4 EStG 1988 kommt daher nicht in Betracht. Eine Entnahme iSd § 6 Z 4 EStG 1988 läge nur dann und insoweit vor, als der betrieblich genutzte Teil nach der Schenkung in der Miteigentumsquote keine Deckung mehr fände. Dies wäre zB…
… 17 Abs. 1 EStG 1988) ermittelt und daneben keine Betriebsausgaben in tatsächlicher Höhe (zB Ausgaben für den Eingang an Waren oder für Löhne) abgesetzt, ist die Geltendmachung von pauschalen Werbungskosten bei der nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit zulässig (siehe auch Rz 4370 der EStR 2000). Rz 421…
…3 Gebäude 4.1.10.4.3.1 Gemischt genutzte Liegenschaften bzw. Gebäude Rz 557: Von dem in Rz 479 ff beschriebenen Grundsatz der Nichtaufteilbarkeit von beweglichen Wirtschaftsgütern besteht bei Liegenschaften und Gebäuden eine Ausnahme, wobei folgende Fälle zu unterscheiden sind: 4.1.10.4…
…Gänze Betriebsvermögen dar. Beispiel: Wird ein Gebäude nach seiner Nutzfläche zu 60% für Zwecke des Betriebes I, zu 15% für Zwecke des Betriebes II und zu 25% privat genutzt, ergibt sich somit Folgendes: Der für Zwecke des Betriebes I (60% der Nutzfläche) genutzte Gebäudeteil gehört…
…Veranlagung berücksichtigt. Das Erfordernis der Datenübermittlung ist somit, eine entsprechende Einwilligung des Förderungswerbers bei Beantragung der Förderung vorausgesetzt, seitens der beteiligten Förderstellen und Behörden sicherzustellen. Erfolgt trotz bestehender Voraussetzungen keine Berücksichtigung des Pauschales, weil es zu keiner Datenübermittlung gemäß § 40g TDBG 2012 gekommen ist, kann…
…die darunter fallenden Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend macht. Allerdings bindet ihn seine Entscheidung für die folgenden zwei Wirtschaftsjahre (siehe dazu Rz 4308) und zur Ausnahme von dieser Bindung Rz 4308a. Randzahl 4300a: entfallen Rz 4301: Das Grundpauschale beträgt 1015%, höchstens 25.50060.000 Euro…
…die ausschließlich oder nahezu ausschließlich betrieblich oder beruflich verwendet werden (zB Fernsehapparat im Gästezimmer eines Gasthauses) sowie für Aufwendungen, bei denen eine klar abgrenzbare betriebliche Veranlassung neben einer privaten Veranlassung gegeben ist (zB bei Reisen mit abgrenzbaren betrieblichen und privaten Reiseteilen, siehe dazu Rz 1651)…
…einzelnen Beteiligten) oder bei der Übertragung von Miteigentumsanteilen, bei Grundstücken des Altvermögens (bezogen auf den einzelnen Beteiligten). Rz 6527: Für jeden Miteigentümer können sich weiters zwingend unterschiedliche Rechtsfolgen, und zwar insbesondere hinsichtlich folgender Maßnahmen, ergeben: AfA bei verschiedenen Bemessungsgrundlagen, Anfallen besonderer Einkünfte gemäß § 28 Abs…
…zur Hingabe eines Darlehens nicht anzunehmen ist (VwGH 1.7.1992, 91/13/0084). Rz 1091: Aufwendungen sind nur bei demjenigen als Ausgabe zu berücksichtigen, der zur Leistung verpflichtet ist und sie auch leistet (vgl. VwGH 16.12.1986, 85/14/0098). Rz 1092: Ausgaben…
…oder wird der bisherige Abschreibungssatz von 2% beibehalten, ergeben sich keine Änderungen. Rz 3152b: Der neue AfA-Betrag (und damit auch ein allfälliger neuer AfA-Mischsatz) kann vereinfacht derart ermittelt werden, dass der bisherige AfA-Betrag um 1/6 gekürzt (bei einem bisherigen AfA-Satz…
…2002: Ist das vom Steuerpflichtigen bewohnte Einfamilienhaus (die Wohnung) zur Gänze Privatvermögen, ist die Garage am Wohnort unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges durch den Wohnort und damit privat veranlasst (VwGH 25.4.2001, 99/13/0221). Ist das vom Steuerpflichtigen bewohnte Einfamilienhaus …
…Wohnraumschaffung für im Ausland gelegene Eigenheime oder Eigentumswohnung sind ab 1.1.2011 unter der Voraussetzung abzugsfähig, dass Eigenheime oder die Eigentumswohnung den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen darstellt. Die neue Rechtslage ist auf Errichtungskosten und Darlehensrückzahlungen anwendbar, die ab 2011 geleistet werden. Es bestehen keine Bedenken…
…nicht aus (VwGH 11.10.1972, 0069/72). 5.2.3.3 Nachträgliche Betriebsausgaben Rz 1097: Aufwendungen, die nach Beendigung des Betriebes anfallen, sind bei Vorliegen eines Zusammenhanges mit der ehemaligen Tätigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig. Siehe dazu auch Rz 5501 ff und 6895 ff.
…Mietgebäude beträgt 700 Euro. C hat seinen Anteil fremdfinanziert und bezahlt an Zinsen 500 Euro. Der steuerliche Gewinn der OG ist unter Anwendung der Basispauschalierung folgendermaßen zu ermitteln: Erste Ebene der Gewinnermittlung: | Umsätze | 52.50060.000 | Betriebsausgabenpauschale (15Betriebsausgabenpauschale (12% der Umsätze) 1)…
…Der Umstand, dass Eltern häufig bestrebt sind, ihren Kindern eine vom ursprünglich gemeinsamen Haushalt getrennte Wohnmöglichkeit zu beschaffen, und dass dafür idR Beweggründe maßgebend sind, die im familiären Bereich wurzeln, schließt noch nicht aus, dass in einzelnen Fällen der Wohnungsbeschaffung die familiären Beweggründe in den…
…dem Steuerpflichtigen zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit kein anderer ihm zurechenbarer Raum zur Verfügung steht. Diese Beurteilung ist auf den jeweiligen Betrieb bezogen. Beispiele: 1.A ist Ärztin mit eigener Ordination (Betrieb 1) und Reiseschriftstellerin (Betrieb 2). Für die schriftstellerische Tätigkeit nutzt sie ihre Wohnung…