…und Abschnitt 1.1.4. | | 1211 30 | Cocablätter | A (Anhang I) | ex | 1211 90 86 | Cannabis | A (Anhang I) | ex | 1301 90 | Cannabisharz (Haschisch) | A (Anhang I) | | 1302 11 | Opium…
…zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge gewonnen werden kann, sowie die nicht mit Blüten- oder Fruchtständen vermengten Samen und Blätter der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen. Cannabisharz (Haschisch) das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzenteile Cocablätter; ausgenommen sind jene zur Aromatisierung von Lebensmitteln…
1.1.4. Cannabispflanzen (Hanfpflanzen) Cannabispflanzen, die Blüten- oder Fruchtstände tragen und denen das Harz nicht entzogen ist, unterliegen - mit den unter Punkt I.1.a. des Anhangs I der Suchtgiftverordnung (Anlage 1) angeführten Ausnahmen - ebenfalls den Ein-, Aus- und Durchfuhrbeschränkungen.