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7 Treffer1595 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4176–419111.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

11.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen Folgende Einnahmen sind bspw. nicht von der Pauschalierung erfasst: Ersätze Rz 4176: Vergütungen für nicht pauschalierte Aufwendungen, der Ersatz von zusätzlich geltend gemachten Betriebsausgaben (zB Beitragsrückzahlungen von den gesetzlichen Kranken- u. Sozialversicherungsanstalten), Warenrückvergütungen einer Genossenschaft…

UStR 2000 Rz 2876–290222.3. Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…erfolgt. Bezüglich der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zur Nutzung für sportliche Zwecke, für die Aufstellung von Handymasten oder sonstige Anlagen siehe Rz 2882 und Rz 2884. 22.3.8. Die Überlassung von Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen Rz 2882: Die Überlassung von Grundstücken…

EStR 2000 Rz 4192–419311.3.4.2.3 Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…und Forstwirte, ausgenommen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit auf Selbstkostenbasis. Überlassung von Grund und Boden für nicht land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Entschädigungen für die Einräumung des Rechtes der Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastes - ausgenommen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und Betriebsanlagen (zB Stallgebäude, Maschinenhallen…

KStR 2013 Rz 118–1291.2.1.3.6 Andere Gebilde
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Agrarbehörden oder von diesen festgelegte Aufteilungen können als Entscheidungshilfe herangezogen werden, haben aber keine Bindungswirkung. Hinsichtlich der Entschädigungen für Handymasten ist die Bestimmung der EStR 2000 Rz 4245a analog anwendbar. Ein Verlustausgleich zwischen den Einkünften ist möglich. Zur Gewinnermittlung siehe Rz 419 bis 443. Als…

EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…3.000 Euro bzw. 4.500 Euro als Anteil der Bodenwertminderung anzusetzen. Rz 4245a: Entschädigungen einschließlich Sachzuwendungen für die Einräumung des Rechtes der Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastes auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (ausgenommen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und Betriebsanlagen, zB Stallgebäude…

EStR 2000 Rz 5056–507315.1.7 Landwirtschaft
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…oder überwiegende Nutzung eines abgrenzbaren Gebäudeteiles zur Einstellung von Wohnwagen oder Motorbooten. Vermietung einer Wiese für nichtlandwirtschaftliche Zwecke auf 25 Jahre. Zu Handymasten und Windrädern siehe Rz 4245a. 15.1.7.2.1 Privatzimmervermietung Rz 5073: Die gewerberechtliche Einstufung der Tätigkeit ist für die steuerliche…

EStR 2000 Rz 6401–642121 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…6410a: In verschiedenen Fällen werden von einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielt, wie insbesondere bei der Überlassung von Dachflächen oder Gebäudeteilen zum Aufstellen von Handymasten, der Vermietung einer nicht mehr genutzten Hausbesorgerwohnung, der Vermietung von Werbeflächen, Hausmauern und Umzäunungen oder der Vermietung von Garagen und Abstellflächen…