11.3.4.2 Nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahmen Folgende Einnahmen sind bspw. nicht von der Pauschalierung erfasst: Ersätze Rz 4176: Vergütungen für nicht pauschalierte Aufwendungen, der Ersatz von zusätzlich geltend gemachten Betriebsausgaben (zB Beitragsrückzahlungen von den gesetzlichen Kranken- u. Sozialversicherungsanstalten), Warenrückvergütungen einer Genossenschaft…
…erfolgt. Bezüglich der Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken zur Nutzung für sportliche Zwecke, für die Aufstellung von Handymasten oder sonstige Anlagen siehe Rz 2882 und Rz 2884. 22.3.8. Die Überlassung von Grundstücken für Schipisten und Langlaufloipen Rz 2882: Die Überlassung von Grundstücken…
…und Forstwirte, ausgenommen im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit auf Selbstkostenbasis. Überlassung von Grund und Boden für nicht land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Entschädigungen für die Einräumung des Rechtes der Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastes - ausgenommen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und Betriebsanlagen (zB Stallgebäude, Maschinenhallen…
…Agrarbehörden oder von diesen festgelegte Aufteilungen können als Entscheidungshilfe herangezogen werden, haben aber keine Bindungswirkung. Hinsichtlich der Entschädigungen für Handymasten ist die Bestimmung der EStR 2000 Rz 4245a analog anwendbar. Ein Verlustausgleich zwischen den Einkünften ist möglich. Zur Gewinnermittlung siehe Rz 419 bis 443. Als…
…3.000 Euro bzw. 4.500 Euro als Anteil der Bodenwertminderung anzusetzen. Rz 4245a: Entschädigungen einschließlich Sachzuwendungen für die Einräumung des Rechtes der Duldung des Bestandes und der Benützung eines Handymastes auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (ausgenommen auf landwirtschaftlichen Gebäuden und Betriebsanlagen, zB Stallgebäude…
…oder überwiegende Nutzung eines abgrenzbaren Gebäudeteiles zur Einstellung von Wohnwagen oder Motorbooten. Vermietung einer Wiese für nichtlandwirtschaftliche Zwecke auf 25 Jahre. Zu Handymasten und Windrädern siehe Rz 4245a. 15.1.7.2.1 Privatzimmervermietung Rz 5073: Die gewerberechtliche Einstufung der Tätigkeit ist für die steuerliche…
…6410a: In verschiedenen Fällen werden von einer Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielt, wie insbesondere bei der Überlassung von Dachflächen oder Gebäudeteilen zum Aufstellen von Handymasten, der Vermietung einer nicht mehr genutzten Hausbesorgerwohnung, der Vermietung von Werbeflächen, Hausmauern und Umzäunungen oder der Vermietung von Garagen und Abstellflächen…