…die Zukaufsgrenze überschritten wird, ist ab dem dritten Jahr von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen, es sei denn, die Überschreitung der Zukaufsgrenze wurde durch nicht einkalkulierbare Ernteausfälle (Frostschäden, Hagel usw.) veranlasst oder es wird glaubhaft gemacht, die Überschreitungen waren nur vorübergehend (vgl. § 125 Abs. 4 BAO)…
…BewG 1955). Die Erzeugnisse (insbesondere Futtermittel) müssen daher wertmäßig zu mehr als 50% aus der eigenen Bodenbewirtschaftung gewonnen werden. Rz 5142: Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, in denen zur Zucht oder Haltung der Tiere überwiegend zugekaufte Futtermittel verwendet werden, gelten aber noch als landwirtschaftliche Betriebe, wenn die…
…gedeckt werden. Das sind Feuer- und Elementarschäden (mit Ausnahme der Kernenergie) sowiesowie sonstige Sachschäden, die durch Hagel- und Frostschäden sowie durch Ursachen aller Art hervorgerufen werden. Der Betrieb gilt als dem Personenkreis nach eingeschränkt, wenn dem Verein nicht mehr als 20.000 Mitglieder angehören (§ 6268…
… Vergütungen der Hagelversicherung oder aus öffentlichen Geldern von Kosten für den Wiederanbau zerstörter Kulturen aufgrund von Hagel, Frost, tierischen Schädlingen usw. (gilt auch für teilpauschalierte Land- und Forstwirte), soweit ihnen entsprechende Aufwendungen (zB Kosten für Saatgut) gegenüberstehen; Vergütungen der Hagelversicherung oder aus öffentlichen Geldern nach…
…Abs. 9 BewG 1955 sind auch unentgeltliche Zugänge zu berücksichtigen, allerdings mit einem Zukaufswert von Null. Eine Überschreitung der Zukaufsgrenze auf Grund von nicht einkalkulierbaren Ernteausfällen (Frostschäden, Hagel usw.) ist nicht schädlich. Rz 4213: § 30 Abs. 9 letzter Satz BewG 1955 sieht vor, dass dann…
…bedingen, wie etwa in Folge einer Schädigung durch Hagel, Frost oder Dürre aber auch Geschmackswandel, können im Wege einer Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung Berücksichtigung finden. Rebanlagen sind grundsätzlich als Sachgesamtheit (Einheit) zu behandeln. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind idR auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Verlängert…
…F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden können, einschließlich Feuerwerkskörper, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Hiezu gehören beispielsweise Wunderkerzen, Bengalhölzer oder -zünder, Knallbonbons, Scherzzündhölzer, Schlangen, Knallziehbänder, Partyknaller, Tischfeuerwerke und Knallerbsen…
…1 ZollR-DG haben die Zollbehörden und die Zollorgane ua. an der Vollziehung von Verboten und Beschränkungen des Besitzes oder der Verwendung von Waren im Verkehr über die Grenzen des Anwendungsgebietes mitzuwirken. Demgemäß haben die Zollbehörden und die Zollorgane an den Verboten und Beschränkungen des…