…94/14/0147; VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149). Gelingt ein solcher Nachweis nicht, so kann die Haftung für den gesamten uneinbringlichen Abgabenbetrag geltend gemacht werden (zB VwGH 29.03.2001, 2000/14/0149; VwGH 23.03.2010, 2007/13/0137). 8.2.4…
…die lohnsteuerlichen Pflichten des auslagernden Arbeitgebers zur Führung eines Lohnkontos (§ 76 EStG 1988) sowie die Haftung für die Lohnsteuerabfuhr (§ 82 EStG 1988) unberührt. Die Versicherung hat im Leistungsfall (Fälligkeit des Abfertigungs- oder Jubiläumsgeldanspruches) daher entweder die auf die Abfertigung (das Jubiläumsgeld) entfallende Lohnsteuer für Rechnung…
…erlangt. Dies gilt auch in Fällen, in denen es sich bei dem Bescheid über den Abgabenanspruch nicht um einen Abgabenbescheid sondern um einen Haftungsbescheid handelt (zB Lohnsteuer). Rz 1220: Eine Heranziehung zur Haftung für Abgaben, hinsichtlich derer die Abgabenbescheide noch nicht in Rechtskraft erwachsen sind…
…von der Haftung nach § 82a EStG 1988 befreit und der Werklohn kann somit zu 100% dem beauftragten Unternehmen bezahlt werden. Beschäftigt der Auftragnehmer jedoch Arbeitnehmer mittels Formular A1 (Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009), dann sind bei Vorliegen einer Lohnsteuerpflicht dieser Arbeitnehmer…
…wie zB Umsatzsteuervorauszahlungen (VwGH 20.11.1997, 95/15/0001), Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, Straßenbenützungsabgabe. Rz 605: Unter dem Begriff "zusammengefasste Verbuchung" ist die Verrechnung mehrerer Abgabenarten auf ein und demselben Abgabenkonto zu verstehen (VwGH 20.11.1997, 95/15/0001). Rz 606…
…Umwandlung dem Rechtsnachfolger der aufgelösten umgewandelten Kapitalgesellschaft mittels Abgabenbescheid vorzuschreiben. Eine Vorschreibung mittels Haftungsbescheid hat nicht zu erfolgen, weil eine Haftung für eigene Abgaben ausscheidet. Im Fall einer errichtenden Umwandlung geht die Abfuhrpflicht gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 aufgrund der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auf die…
…er dennoch für die Lohnsteuerabfuhr (Rz 1183). Die Haftung betrifft auch jene Vergütungen, die im Rahmen des Dienstverhältnisses von einem Dritten geleistet werden, wenn der Arbeitgeber weiß oder wissen muss, dass derartige Vergütungen geleistet werden (§ 78 Abs. 1 EStG 1988). Rz 1209: Eine Haftung des…
…die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzt. Ob ein Erlöschen der Schuld auch dem Haftungspflichtigen zu Gute kommt, ist hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschungsgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Davon ausgehend stellt die gerichtliche Entscheidung über die Restschuldbefreiung (§ 213 IO) des Primärschuldners keinen Grund für…
…Lohnsteuer, für die der Arbeitnehmer gemäß § 83 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 unmittelbar in Anspruch genommen werden kann, darf beim Arbeitgeber grundsätzlich nicht nachgefordert werden. Veranlagungstatbestände nach § 83 Abs. 2 Z 1 und 4 EStG 1988 entbinden jedoch den Arbeitgeber nicht von der Haftung…
…des Finanzamtes für diese Zeit auch eine Beziehung zu einer, an derselben Adresse wohnhaften, Partnerin mit Kind angemerkt. Bei den Verträgen mit den inländischen Opernhäusern handelt es sich zweifelsfrei um Dienstverträge und es wurden auch (teilweise zeitüberschneidend) Lohnzettel übermittelt. Die darin ausgewiesene Lohnsteuer beträgt 20…
…gemäß § 82 EStG 1988 für die zu wenig einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer. Die Haftung und Nachversteuerung erfolgt aliquot im Verhältnis des Unternehmensergebnisses zu den tatsächlich gewährten Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Beispiel: Der Arbeitgeber gewährt seinen 11 Mitarbeitern jeweils eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 3.000 Euro. Das Unternehmensergebnis…
…Lohnsteuer für Bezüge und Vorteile von Arbeitgebern ohne Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988 im Inland sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Lohnbescheinigungen gemäß § 84a Abs. 1 EStG 1988 obliegt dem Finanzamt Österreich als Spezialzuständigkeit (§ 60 Abs. 2 Z 6 BAO). Rz 87: Für…
…VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Siehe auch Rz 665. Rz 964: Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesen Bezügen ist dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungsweges darstellt, wenn also die Zahlung…
…vor und spricht daher nur dann für Selbständigkeit, wenn die Haftung über den bei Dienstverhältnissen üblichen Rahmen deutlich hinausgeht (zB Verpflichtung zur Mängelbehebung ohne Kostenersatz). 15.4.3.12 Hilfskräfte Rz 951: Die Beiziehung von Hilfskräften zur Erfüllung des Auftrages spricht für eine selbständige Tätigkeit…
5.9.15 Haftung Rz 366a: Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH…
…persönlichen Haftung ist gegebenenfalls die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages im Zeitraum zwischen Erlassung des Haftungsbescheides und Eintritt der Vollstreckbarkeit der haftungsgegenständlichen Abgabe dem Haftungspflichtigen gegenüber zulässig (VwGH 25.10.2000, 99/13/0220; VwGH 28.11.2002, 2002/13/0045). Vor Erlassung des Haftungsbescheides ist für…
…zB Lohnsteuer, KörperschaftsteuerKapitalertragsteuer) ist in diesem Zusammenhang der für die richtige Einbehaltung und Abfuhr Haftende dem Hauptschuldner gleichzuhalten. Rz 1836: Während die Geltendmachung der persönlichen Haftung selbst eine gegen den Hauptschuldner gerichtete Einbringungsmaßnahme darstellt, die nur innerhalb der Einhebungsverjährung zulässig ist, läuft, sobald die Haftung…
…in Österreich hat, und macht keinen freiwilligen Lohnsteuerabzug, dann ist er zur Übermittlung einer Lohnbescheinigung (Formular L 17) verpflichtet. Dabei sind jedenfalls Name, Wohnsitz, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und die Bruttobezüge anzugeben (Mindestangaben). Die Übermittlung hat erstmalig für das Kalenderjahr 2020 zu erfolgen. Bei Grenzgängern, die in…
…den berechtigten Arbeitnehmer stellt eine Abkürzungszahlung dar, die keinen Einfluss auf die Haftung des Arbeitgebers bzw. dessen Pflichten zum Lohnsteuerabzug hat (siehe LStR 2002 Rz 1078a). Der Arbeitgeber haftet daher auch für die auf die Abfertigung entfallende Lohnsteuer. Ungeachtet des Punktes 1 kann zur vereinfachten…
…Verständigung iSd § 227 Abs. 4 lit. a BAO ergeht; dies gilt - von den Fällen abgesehen, in denen für Steuerabzugsbeträge die Haftung auf Grund einkommensteuerlicher Vorschriften geltend gemacht wird - auch dann, wenn Selbstbemessungsabgaben Gegenstand eines Haftungsbescheides sind. Die Ausnahmeregelung des § 227 Abs. 4 lit. b BAO…