…des für das Vorliegen eines Ertrages maßgeblichen Zuflusses mehr als ein Jahr, erlischt die Verpflichtung zur Entrichtung der ImmoESt sowie die Haftung des Parteienvertreters (§ 30c Abs. 4 zweiter Teilstrich EStG 1988). Im Falle der Veräußerung gegen Rente ist der Vorgang von vornherein von der Immobilienertragsteuer…
22.5 Immobilienertragsteuer (§§ 30b und 30c EStG 1988 idF 1. StabG 2012; AbgÄG 2012) 22.5.1 Grundkonzept Rz 6701: Die Erhebung der Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen erfolgt sowohl für den betrieblichen als auch für den außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich im Wege der Immobilienertragsteuer (ImmoESt), wenn durch…
…Dies umfasst auch die Geltendmachung der Haftung des Abfuhrverpflichteten. Die allgemeine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe schließt dessen Zuständigkeit für die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern mit ein (§ 61 Abs. 3 BAO). 3.1.4.2. Anrechnung und Erstattung der Immobilienertragsteuer Rz 98: Macht der…
…ImmoESt entfaltet weiters - analog zum KESt-Abzug für Substanzgewinne und Derivate im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 - dann keine Abgeltungswirkung, wenn das veräußerte Grundstück einem Betrieb zuzurechnen ist. Rz 6724a: Eine Abgeltungswirkung der bereits entrichteten Immobilienertragsteuer tritt auch dann nicht ein…
…Veräußerers vor kurzem umgewidmet wurde, um den Bau eines Einkaufszentrums zu ermöglichen. Ermittelt der Parteienvertreter die ImmoESt dennoch auf Basis der Angaben des Steuerpflichtigen gemäß § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988, kommt es zur Haftung des Parteienvertreters für die ImmoESt in objektiv richtiger Höhe.
…12.2015 des Veräußerungserlöses anzugeben. Rz 6732: Nach § 30c Abs. 1 EStG 1988 ist eine abgabenrechtliche Haftung des Parteienvertreters für die Richtigkeit der mitgeteilten Daten nicht vorgesehen. Der Parteienvertreter haftet daher auch nicht, wenn er die Höhe der durch den Steuerpflichtigen zu entrichtenden Vorauszahlung nicht…
…ist die Haftung auf die Abfuhr einer einbehaltenen Abzugsteuer beschränkt. Eine Festsetzung mittels Haftungsbescheid gegenüber dem Abzugsverpflichteten kommt daher nur insoweit in Betracht, als Abzugsteuer einbehalten, aber nicht abgeführt wurde. Beispiel 1: Der Infrastrukturbetreiber A entschädigt B für die Einräumung eines Leitungsrechtes mit 5.000…
… vgl. auch OECD, Tax Treaty Issues Related to REITs, Rn 27). Für eine Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge als Dividenden spricht zudem die Definition von Dividenden iSd Art. 10 Abs. 3 OECD-MA, welche auf die Einstufung der Einkünfte laut nationalem Recht verweist. Wie bereits erwähnt…
…Die Haftung des Arbeitgebers erstreckt sich auf sämtliche durch Lohnsteuerabzug zu erhebende Beträge, also sowohl auf die Lohnsteuer von laufenden Bezügen als auch auf die Lohnsteuer von sonstigen Bezügen. Hat der Arbeitgeber Abfertigungsverpflichtungen (Jubiläumsgeldverpflichtungen) ausgegliedert, haftet er dennoch für die Lohnsteuerabfuhr (Rz 1183). Die Haftung…
…Anwendung, wenn die Anteilscheine an einem Immobilienfonds bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diesfalls kommt die Tarifbesteuerung zur Anwendung. Für bis 31.12.2010 angeschaffte Fondsanteile bestand nach Maßgabe des § 30 EStG 1988, in der jeweils geltenden Fassung…
…3.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 426: Der gemäß § 40 Abs. 2 Z 3 ImmoInvFG pauschal ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses in seine Einkommensteuererklärung aufzunehmen. Die Besteuerung erfolgt zum besonderen Steuersatz gemäß §…
…Immobiliennutzung ausüben können (vgl. auch OECD, Tax Treaty Issues Related to REITs, Rn 16). Anders verhält es sich jedoch für Spezialfonds mit Großinvestoren, welche Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben können oder Publikumsfonds, wie zB Trusts, denen keine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt wird. Diese werden abkommensrechtlich als transparent…
…Die Besteuerung hat im Rahmen der Veranlagung gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zu erfolgen. Eine Veranlagungspflicht für beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen besteht jedoch nur, wenn die gesamten inländischen Einkünfte, die zu veranlagen sind, mehr als 2.000 Euro betragen. Rz 446: Liegen…
…www.sozialversicherung.at). Die HFU-Gesamtliste ist sowohl für die Haftung für Beiträge und Umlagen an österreichische Krankenversicherungsträger als auch für die Haftung für lohnabhängige Abgaben maßgebend. Rz 1212c: Legen Unternehmen ohne Beschäftigte (zB "Ein-Personen-Unternehmen") dem Auftraggeber eine Bestätigung nach § 7 der Richtlinie…
…deren Gesellschafter natürliche Personen sind, erzielen die Gesellschafter Einkünfte in der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart. Daher fällt im Falle der Veräußerung von Immobilien durch den Fonds keine Immobilienertragsteuer an - weder auf Ebene des Anteilinhabers, noch auf Ebene des Immobilienfonds. Diese Besteuerungslogik wurde auch im allgemeinen Investmentfondsbesteuerungsregime…
…Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen zum 25%-Satz zu erwirken. Die Aussagen zur ImmoESt gelten für besondere Vorauszahlungen nach § 30b Abs. 4 EStG 1988 (EStR 2000 Rz 6733 ff) sinngemäß. Die Abgeltungswirkung gemäß § 24 Abs. 2 KStG 1988 (siehe Rz 1540) gilt für die selbstberechnete Immobilienertragsteuer sinngemäß…
…sowohl beim Abzug der Immobilienertragsteuer als auch bei einer Festsetzung im Rahmen der Veranlagung zum Tragen. Sofern auf Einkünfte der besondere Steuersatz anzuwenden ist, bleiben diese Einkünfte bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und des Einkommens außer Ansatz. Dies hat für alle Anknüpfungen an…
…vom Übergang der Steuerschuld in Rz 2601). Der Übergang der Steuerschuld (Reverse-Charge) hat Vorrang vor der Haftung nach § 27 Abs. 4 UStG 1994. Rz 3493: Auch im Reihengeschäft kann eine Abfuhrverpflichtung für den letzten Abnehmer bestehen, wenn ihm von einem ausländischen Lieferer geliefert wurde…
…auf Einkünfte, die einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind Inländische Dividenden, soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Ausschüttungen aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung, soweit keine Befreiung vom KESt-Abzug vorliegt Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des BWG und VAG 2016 und aus Genussscheinen, soweit jeweils…
4.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012 4.1.1.5.2.1. Anschaffung über ein inländisches Depot Rz 435: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 239. 4.1.1.5.2…