…der in Rz 5254a genannten freiberuflichen Tätigkeiten widmen kann. Stipendien stellen daher auf Grund dieser Zielsetzung wirtschaftlich einen Einkommensersatz dar (zB Dissertationsstipendien, Habilitationsstipendien, Forschungsstipendien für Wissenschaftler). Preise für insbesondere wissenschaftliche Arbeiten sind nicht vom Begriff "Stipendien" erfasst, weil sie in Würdigung des Empfängers oder seiner…
…und das Entgelt nicht von den Beratenen selbst, sondern von dritter Seite geleistet wird. Beschäftigungsbetriebe Rz 261: Zum Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes (zB Behindertenwerkstätten) siehe Rz 378.Beschäftigungsbetriebe sind Betriebe zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen, oder Betriebe, in denen Langzeitarbeitslose/Transitarbeitskräfte…
…geeignetes Personal zu finden, kann nicht auf eine hohe wissenschaftliche Qualifikation geschlossen werden (BFG 25.2.2019, RV/7100556/2019). Angehende Wissenschaftler ohne Habilitation, wie beispielsweise Universitätsassistenten, erfüllen das Tatbestandsmerkmal des Vorliegens des öffentlichen Interesses am Zuzug im Allgemeinen nicht. Auch bei einer internationalen und…
…5254a ff). Rz 34: Stipendien, die nach Abschluss einer Ausbildung (Hochschulausbildung oder Universitätsausbildung) ausgezahlt werden (Postgraduate Stipendien, Forschungsstipendien und Habilitationsstipendien) sind grundsätzlich als Einkommensersatz anzusehen. Es ist daher immer von einem Erwerbseinkommen (Einkünfte aus selbständiger Arbeit bzw. im Falle eines Dienstverhältnisses Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…erbringt, übertragen, so unterliegen alle bestimmbaren Dienstleistungen (zB Vertriebs- oder Absatzförderungsleistungen) der Umsatzsteuer. Zur Bemessungsgrundlage bei Mehrzweckgutscheinen siehe Rz 683. 1.1.1.3. Habilitationsstipendien Rz 5: Ein Stipendium, das nicht mit einer Gegenleistung verbunden ist, stellt kein umsatzsteuerbares Entgelt dar. 1.1.1.4…