…oder auf Grund einer freiwilligen Höherversicherung, für die eine Prämie erstattet wurde Rz 1358: Die Rentenzahlungen (einschließlich Hinterbliebenenrente) aus prämienbegünstigten Arbeitnehmerbeiträgen an eine Pensionskasse oder betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des §§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz, sowie aus prämienbegünstigten Beiträgen in der freiwilligen Höherversicherung sind steuerfrei. …
5.3 Versicherungsbeiträge (§ 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988) 5.3.1 Verpflichtende und freiwillige Beiträge Rz 243: Unter § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 fallen jedenfalls Pflichtbeiträge an inländische gesetzliche Sozialversicherungsträger bzw. Einrichtungen, denen die Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Solchen…
…Dienstverhältnisses eines ihrer Gesellschafter entrichten muss, stellen Betriebsausgaben dar. 5.5.1.1.3 Freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung Rz 1241: Derartige Beiträge stellen trotz öffentlich-rechtlicher Grundlage solche zu einer freiwilligen Versicherung dar und fallen somit nicht unter den Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs…
…§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz Beiträge für die freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung Der Erwerb von Anteilen an einem prämienbegünstigten Pensionsinvestmentfonds (PIF). Verträge können auch bei ausländischen Versicherungsunternehmen und ausländischen Pensionskassen abgeschlossen werden. Der Erwerb von Anteilen an ausländischen Pensionsinvestmentfonds ist hingegen nicht begünstigt…
40.14 Tod des Versicherungsnehmers 40.14.1 Pensionszusatzversicherung, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des § 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und freiwillige Höherversicherung im Todesfall Rz 1360: Verstirbt der Versicherungsnehmer, treten die im Versicherungsvertrag vorgesehenen Konsequenzen ein (allenfalls Witwen-, Waisenversorgung, Versorgung für Personen, mit denen der Erblasser…
…Derartige Leistungen liegen nur dann vor, wenn der Anspruch darauf durch Pflichtbeiträge (siehe LStR 2002 Rz 243 ff und EStR 2000 Rz 1234 ff) begründet wird. Leistungen auf Grund einer freiwilligen Selbst- oder Höherversicherung in der Unfallversicherung (zB §§ 19 und 20 ASVG) sind nicht steuerfrei…
…1 Z 4 lit. e EStG 1988), freiwillige Unfallversicherung, freiwillige Pensionsversicherung, soweit nicht für die Beiträge zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung eine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen worden ist, Lebensversicherung auf Ableben, Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag…
… 25 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG 1988 immer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Steigerungsbeträge aus der Höherversicherung in der Pensionsversicherung bzw. Höherversicherungspensionen sind nur mit 25% steuerlich zu erfassen, die restlichen 75% bleiben steuerfrei. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die…
…§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz, zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung und bei Erwerb von Anteilen an prämienbegünstigten Investmentfonds wurde eine Prämienbegünstigung geschaffen. Diese Prämienbegünstigung wurde im Wesentlichen der Bausparförderung nachgebildet. Die begünstigte Bemessungsgrundlage beträgt maximal 1.000 Euro. Rz 1322: Die prämienbegünstigte Pensionsvorsorge…
…freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung (§ 18 Abs.1 Z 2 EStG 1988), und Arbeitnehmerbeiträge zu einer Pensionskasse (§ 18 Abs.1 Z 2 EStG 1988) Hinsichtlich der Beiträge für eine betriebliche Kollektivversicherung im Sinne des §§ 93 Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 18f Versicherungsaufsichtsgesetz, für die freiwillige Höherversicherung in…
…dann abzugsfähig, wenn der der Zahlung zugrundeliegende Vertrag vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen worden ist. (Bei Beiträgen zur freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung darf keine Prämie nach § 108a EStG 1988 in Anspruch genommen werden sein.) Für Versicherungsverträge, bei denen ab dem 1. Juni…
…dann können die betreffenden Kinder selbst keine derartigen Sonderausgaben geltend machen. Rz 583: Beiträge für eine freiwillige Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung können - im Gegensatz zu den Beiträgen für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufes von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung - nur im Rahmen des…
…einer im Gesetz vorgesehenen Frist nach Auszahlung der Abfertigung zurückgezahlt werden. Wirtschaftlich betrachtet entspricht die angeführte "Zusatzpension" (auf Grund der zugrunde liegenden gesetzlichen Regelung im Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz) einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung, sodass auch die steuerliche Beurteilung nach denselben Grundsätzen zu erfolgen hat…
…Selbständigen bezahlte Sozialversicherungsbeiträge; an. Abzugsfähig sind nur solche Beiträge, die Pflichtbeiträge (des Steuerpflichtigen oder seiner Angehörigen) darstellen. Eine freiwillige Höherversicherung ist daher nicht abzugsfähig. An das Finanzamt gemäß § 30 Abs. 3 BSVG entrichtete Zuschläge für die Unfallversicherung sowie Beiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 44…
…1988 und vermindert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage? Wenn nicht, gibt es eine andere Möglichkeit der steuerlichen Begünstigung für diese freiwilligen Pensionsbeiträge? Ist dies gleichzuhalten mit einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung? Die Beiträge stellen grundsätzlich keine Pflichtbeiträge, sondern freiwillige Beiträge dar, die einer freiwilligen Weiterversicherung entsprechen…
…| nein | Selbstversicherung UV | § 19 | § 11 | | nein | Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung | § 19a | | | nein 2) | Höherversicherung UV | § 20 Abs. 1 | | | nein | Höherversicherung PV | § 20 Abs. 3 | § 10 | …