…Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 Pelze der in Anhang I dieser Verordnung genannten Tierarten…
…vorsätzlich begangene Handlungen betrifft, in Frage. (2) Hat jemand durch dieselbe Tat Finanzvergehen im Sinne des § 9 Abs. 1 ArtHG 2009 (siehe Abs. 1) und andere Finanzvergehen gemäß § 8 ArtHG 2009 (siehe Abschnitt 7.1.2.) und geringfügige Finanzvergehen im Sinne des § 146 FinStrG begangen…
…natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) - mit Ausnahme von Tierarzneimitteln (siehe Abs. 1 bzw. Abs. 2) - entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 ist gemäß § 21 Abs. 1 AWEG 2010 nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verwaltungsübertretung strafbar. Danach begeht eine Verwaltungsübertretung…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr der im Abschnitt 1.1. angeführten Waren entgegen den in dieser Findok behandelten Bestimmungen des Punzierungsgesetzes 2000 ist gemäß § 25 Abs. 1 Z 13 bis 17 Punzierungsgesetz 2000 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist allerdings nicht strafbar…
…Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Im Fall der Fahrlässigkeit ist der Versuch nicht strafbar. (4) Der Strafrahmen für die in Abs. 1 angeführten Handlungen beträgt bei vorsätzlicher Begehung:…
…24 lit. a AußWG 2011, und zwar unter: "… zur Kontrolle des Handels mit anderen Gütern, sofern der Erlös aus diesem Handel für kriegerische Zwecke verwendet werden soll").; (7) Güter gemäß § 1 Abs. 1 Z 17 SKG 2013 (einschließlich der in § 1 Abs. 1 Z…
…dabei kann in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen ausgesprochen werden, dass der durch eine allfällige Verwertung erzielte Erlös dem von der Einziehung Betroffenen auszufolgen ist. (2) Betrifft die Einziehung Waren, für die die Einfuhrabgaben noch nicht entrichtet worden sind, so ist vor der Ausfolgung des erzielten Erlöses…
3. Strafbestimmungen 3.1. Verwaltungsbehördlich zu ahndende Finanzvergehen (1) Gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 BG Tierproduktverbote begeht ein verwaltungsbehördlich zu ahndendes Finanzvergehen, wer vorsätzlich oder zumindest fahrlässig entgegen Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 Robbenerzeugnisse in Verkehr bringt oder einführt. Dazu ist…
4. Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes 2002 sind gemäß § 39 leg.cit. als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Saatgut entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Saatgutgesetzes 1997 ist gemäß § 71 Abs. 1 Z 1 Saatgutgesetz 1997 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei…
…Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) und die Ausfuhr von Waren ohne Ausfuhrkontrolle (Abschnitt 3.2.) sind gemäß § 21 Abs. 1 VNG als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres…
…auf der Grundlage besonderer Kriterien festgelegt wird, wenn es sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zollanmeldung angenommen wird, nicht bestimmen lässt: a)Beträge, die gemäß Artikel 70 Absatz 2 in den Zollwert einzurechnen sind, und b)Beträge im Sinne der Artikel 71 und 72.
4. Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Waren ohne Einfuhrkontrolle (Abschnitt 2.2.) ist gemäß § 21 Abs. 2 des Vermarktungsnormengesetzes als Verwaltungsübertretungen strafbar, wobei auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar ist. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder…
…Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 sind gemäß § 71 Abs. 1 Z 16, 17 und 18 ChemG 1996 wie folgt als Verwaltungsübertretung strafbar: a)Verstoß gegen die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 durch -Nichteinhalten des…
…gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. Kann die Ware wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Behörde zu erstatten. (5) Gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a…
…gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. Können die Gegenstände wegen fehlender Zugriffsmöglichkeit nicht beschlagnahmt werden, ist lediglich Anzeige an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. (3) Gemäß § 34 Abs. 2 ZollR-DG können die Zollorgane nach Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a…
…Strafbestimmungen (1) Die Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln entgegen den in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes 2011 ist gemäß § 15 Abs. 1 Z 1 lit. m Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes…
…Strafbestimmungen (1) Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 sind gemäß § 40 Abs. 1 PyroTG 2010 als Verwaltungsübertretung strafbar. Der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung ist ebenfalls strafbar. (2) Wenn Zollbehörden oder Zollorgane in Ausübung ihres Dienstes, sei es im Zuge einer Abfertigung oder auch in…
…4.5. Strafbarkeit des Versuches (1) Zur Strafbarkeit des Versuches siehe § 13 FinStrG. (2) Nach § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat…
…passive Veredelung). 4. Höhe der Verwaltungsabgabe Die Höhe der Verwaltungsabgabe beträgt in den Fällen des § 30 Abs. 1 ZollR-DV 2004 Z 1 das Vierfache, Z 2 das Dreifache, Z 3 das Zweifache, Z 4 das Zweifache, des auf Grundlage der Personalkosten gemäß § 101 Abs…