Lieferverkehr a) Grundtatbestände Rz 847: Der Lieferverkehr zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber löst - von den Fällen des Vorteilsausgleichs (siehe Rz 666 bis 675) abgesehen - dann eine verdeckte Ausschüttung aus, wenn die Körperschaft vom Anteilsinhaber zu teuer kauft oder an den Anteilsinhaber zu billig liefert. Eine verdeckte…
29.3 KESt-Abzug beim Wegzug 29.3.1 Allgemeines - Grundtatbestand Rz 7711: Bei der aufgrund des Eintritts von Umständen, die zur Einschränkung des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes im Sinne des § 27 Abs. 3 EStG 1988, eines…
…anzuwenden. Wie von der SystemRL vorgegeben, sehen die VSt-Ges einerseits Grundtatbestände der Steuerschuldentstehung (zB die Entnahme aus dem Steueraussetzungsverfahren in den steuerrechtlich freien Verkehr) vor, andererseits regeln einzelne VSt-Ges auch Sondertatbestände. Zur Feststellung der im konkreten Fall zu entrichtenden Verbrauchsteuer ist daher zunächst…
…4a EStG 1988 führt dazu, dass der bisherige stark differenzierte Katalog an begünstigten Zwecken zu einem wesentlichen Teil entfallen ist. Neben dem dadurch entstehenden Grundtatbestand für die Spendenbegünstigung erübrigen sich somit die früheren Regelungen etwa hinsichtlich des Umwelt-, Natur- und Artenschutzes, der Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe…
…Behandlung einer Ausbuchung bzw. Übertragung von Wertpapieren, deren Wert etwa aufgrund einer Insolvenz des Emittenten nahezu null beträgt, siehe Rz 6231a. Rz 6143a: Während § 27 Abs. 3 EStG 1988 den Grundtatbestand regelt, enthält § 27 Abs. 6 EStG 1988 Ergänzungstatbestände: § 27 Abs. 6 Z 1 EStG…
…§ 30 EStG 1988§ 30 bis 31 EStG 1988 übernommenen Grundtatbestand und einem inländischen Anknüpfungspunkt (zB Betriebsstätte im Inland), der die Einkünfte als inländische qualifiziert und sie von im Ausland erzielten Einkünften abgrenzt. Eine - im Vergleich zur unbeschränkten Steuerpflicht bestehende - Einschränkung im Umfang der Steuerpflicht ergibt…
… 27 Abs. 3 oder 4 EStG 1988 eingeschränkt wird. Maßgeblich sind somit nicht nur die Veräußerung selbst, sondern jegliche von den Grundtatbeständen erfassten Realisierungsvorgänge, wie etwa die Liquidation, der Differenzausgleich oder die sonstige Abschichtung. Geht somit hinsichtlich eines der steuerpflichtigen Realisierungsvorgänge das Besteuerungsrecht der Republik…
…ist. 7.14.2.2.3 Nachversteuerung von Darlehensrückzahlungen Rz 620: Darlehensrückzahlungen sind nachzuversteuern, wenn festgestellt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung des Grundtatbestandes nicht erfüllt sind (zB Darlehensrückzahlung für einen Grundankauf, bei dem keine Baumaßnahmen gesetzt worden sind). Eine Nachversteuerung erfolgt nicht…
…getroffene Wahl hinsichtlich der Bewertung des übernommenen Vermögens im Sinne des § 202 UGB besteht nicht. 3.7.2.4. Bewertung bei Gewährung neuer Anteile Rz 1101: Die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile der übernehmenden Körperschaft entspricht dem Grundtatbestand des § 19 Abs. 1 UmgrStG (siehe Rz 1030 ff)…
…Realisierung von Wirtschaftsgütern und Derivaten vor dem 1. Jänner 2016 (§ 124b Z 281 letzter Satz EStG 1988). Unter sonstiger Realisierung sind die in den Grundtatbeständen genannten Realisierungsarten zu verstehen. Sofern die Steuererhebung mittels Kapitalertragsteuerabzug erfolgt, entsteht der Abgabenanspruch zu diesem Zeitpunkt, weshalb vor dem 1…
Abschnitt 8. Strafbarkeit des Versuches (derzeit frei1) Nach § 15 Abs. 1 StGB gelten die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss…
3. Gerichtlich strafbare Handlungen 3.1. Rechtsgrundlagen (1) §§ 79 bis 83 AußWG 2011 Gerichtlich strafbare Handlungen und § 84 AußWG 2011 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit. (2) § 177a StGB, § 177b StGB und § 177c StGB gerichtlich strafbare Handlungen und § 25 SKG 2013 Vorläufige Sicherstellung mit nachfolgender Beschlagnahmemöglichkeit…
17.1.4 Gewinnabsicht Rz 5414: Gewinnabsicht liegt vor, wenn nicht nur Kostendeckung, sondern ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben angestrebt wird. Die Gewinnabsicht muss im Allgemeinen, nicht aber bei jeder einzelnen Erwerbshandlung vorliegen. Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit…
1. Gegenstand 1.1. Unzüchtigkeit Nach der Rechtsansicht des OGHRechtsprechung liegt der Tatbestand der Unzüchtigkeit nur vor, wenn von sog. harter Pornographie gesprochen werden kann. Das ist der Fall bei exzessiv aufdringlichen Wiedergaben realer Sexualakte und bei Darstellungen von sexuellen Gewalttätigkeiten sowie bei Unzuchtsakten mit…
3.1.6.6. Kapitalanteil 3.1.6.6.1. Allgemeines Rz 725: Als einbringungsfähige Kapitalanteile im Sinne des § 12 Abs. 2 Z 3 UmgrStG gelten Anteile an inländischen und vergleichbaren ausländischen Kapitalgesellschaften sowie an inländischen und vergleichbaren ausländischen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die folgende Voraussetzungen…
6.1.9. Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen 6.1.9.1. Grundstücksumsätze 6.1.9.1.1. Allgemeines Rz 773: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die UmsätzeLieferungen von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1987 unecht von…
3a.9. Grundstücksort 3a.9.1. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Rz 639v: Für den Ort einer sonstigen Leistung - einschließlich Werkleistung - im Zusammenhang mit einem Grundstück ist die Lage des Grundstücks entscheidend. Dieser Leistungsort findet auch Anwendung, wenn die Werkleistung (zB Montage bzw. Demontage…
2.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG) 2.1.1. Betrieb Rz 55: Der Begriff Betrieb iSd NeuFöG ist deckungsgleich mit dem des EStG 1988. Danach ist unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Betriebsmittel in einer organisatorischen Einheit zu verstehen (EStR…
13.4 Voraussetzungen Rz 600: Für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ist das Vorliegen der objektiven und der subjektiven Voraussetzung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erforderlich. Änderungen, die sich nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber ergeben, haben auf die Beurteilung, ob eine verdeckte Ausschüttung…
104. Bemessungsgrundlage (Art. 4 UStG 1994) 104.1. Innergemeinschaftlicher Erwerb Rz 3921: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird grundsätzlich nach dem Entgelt bemessen. Verbrauchsteuern, die nicht im Entgelt enthalten sind, aber vom Erwerber geschuldet oder entrichtet werden, sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Nach § 1 Z 2 NoVAG…