…Verschmelzungsstichtag tatsächlich vorhanden sein. Mehrere inländische Grundstücke sind gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 als ein Betrieb anzusehen. Ist dieses Vermögen am Verschmelzungsstichtag - aus welchen Gründen auch immer (zB Verkauf, Liquidation, sonstiger Untergang) - nicht mehr vorhanden, können die bezughabenden Verluste bzw. Verlustvorträge nicht…
…der Grundstücke, die die Tochtergesellschaft schon vor der Verschmelzung besessen hat, als auch der Grundstücke, die von der Muttergesellschaft übertragen wurden, zu bemessen; die Anrechnungsvorschriften ("Differenzbesteuerung") des § 1 Abs. 4 letzter Satz GrEStG 1987 und des § 1 Abs. 5 letzter Satz GrEStG 1987 kommen nicht…
…Übernahmsvertrages tatsächlich vorhanden ist. Damit hängt auch der Verlustvortragsübergang von dieser Voraussetzung ab. Weist daher das ab- oder aufzuspaltende Vermögen in diesem Zeitpunkt nicht mehr die Eigenschaft eines Betriebes oder Teilbetriebes auf, stellt sich die Frage eines Verlustüberganges auf die neue oder übernehmende Körperschaft nicht…
… 2 Z 2 iVm § 8 EU-UmgrG) sieht das EU-UmgrG ab 1.8.2023 eine ausdrückliche Rechtsgrundlage vor; diese Vorgänge sind jedoch keine Umgründungen und fallen daher nicht unter das UmgrStG, sondern unter das allgemeine Ertragsteuerrecht (siehe dazu näher Rz 30a). 6.1.3…
…Vorbelastung durch Leitungsrechte Ist auf dem Grundstück bereits ein eingetragenes Leitungsrecht vorhanden, liegt eine sog. "Verschmutzung des Grundbuchs" vor. Die Wertminderung, die aus der zusätzlichen neuen Leitung resultiert, ist daher geringer als jene, die bereits eine erstmalige "Verschmutzung des Grundbuchs" begründet. In Analogie zu Tunnelservituten…
…Eine der Verschmelzung nachfolgende tatsächliche Verbringung (Überführung) der in Österreich belegenen Wirtschaftsgüter in das Ausland ist sodann im Hinblick auf die Entstrickungsbesteuerung irrelevant; § 6 Z 6 EStG 1988 kann nicht mehr eingreifen. Inländische Betriebsstätten Anlässlich des verschmelzungsbedingten Überganges von inländischen Betriebsstätten unterliegt die übernehmende ausländische…
…891: Ein gemischter Vertrag liegt vor, wenn er sowohl die Merkmale einer Vermietung als auch die Merkmale anderer Leistungen aufweist, ohne dass ein so starkes Zurücktreten der Merkmale der einen oder anderen Gruppe gegeben ist, dass sie umsatzsteuerrechtlich nicht mehr zu beachten wären (VwGH 16…
…muss das Gesuch auf Realteilungder verbücherungsfähige Teilungsplan zum Tag des Grundstückes vor dem Umgründungsstichtag oder im Rückwirkungszeitraum der Umgründung gestellt Vertragsabschlusses vorliegen und ausdrücklich in den Einbringungsvertrag aufgenommen bzw. diesem angeschlossen werden und sowie die beantragte Teilung in weiterer Folge auch tatsächlich eingetragengrundbücherlich durchgeführt werden…
…Insoweit B das Grundstück nicht mehr zuzurechnen ist, kommt es zu einer anteiligen Realisierung eines Veräußerungsgewinns für das Grundstück, der nur von B zu versteuern ist. Für Übertragungen bis zum 30.6.2024 gilt (Rechtslage idF vor AbgÄG 2024): Erfolgt die Aufgabe des Mitunternehmeranteils gegen…
…Körperschaft richtet sich die Zuordnung aller Geschäftsvorfälle ab dem dem Einbringungsstichtag folgenden Tag grundsätzlich nach der objektiven Zugehörigkeit des Geschäftsvorfalles zum übernommenen oder zum zurückbleibenden Vermögen. Ist eine eindeutige Zuordnung eines vor der tatsächlichen Vermögensübertragung liegenden Geschäftsvorfalles nicht möglich, kann über die Zuordnung disponiert werden…
…Teilbetrieb, fiktiver Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, Kapitalanteil) und sonstigem Vermögen (wie zB bei sämtlichen Verschmelzungen, bei Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen wie Grundstücken oder der Teilnahme eines Arbeitsgesellschafters) zu unterscheiden ist; Angaben darüber, ob für die Umgründung (ggf. auch nur an einen der Umgründungspartner) ein Auskunftsbescheid gemäß…
…allerdings tatsächlich Vermögenseinlagen der nahen Angehörigen vor, die in den starren Kapitalkonten ihren Niederschlag finden (Rz 1376), wird dies dem Grunde nach im Umtauschverhältnis zu berücksichtigen sein und zu prüfen sein, ob eine den Beteiligungen entsprechende Gewinnbeteiligung den Leistungen der Mitunternehmer gerecht wird oder nicht…
…und Bodens im Jahr 2015 erfolgte nach § 6 Z 5 lit. b EStG 1988 mit den seinerzeitigen tatsächlichen Anschaffungskosten von 30. Das bebaute Grundstück war zum 31.3.2012 nicht steuerverfangen, daher erfolgte die Einlage des Gebäudes im Jahr 2015 nach § 6 Z 5 lit…
…1987 vor, dass die Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm § 7 GrEStG 1987, somit ausschließlich nach den Vorschriften des GrEStG 1987 zu berechnen ist, wenn diese Erwerbsvorgänge auf Grund eines Zusammenschlusses nach § 23 UmgrStG verwirklicht werden. Die Grunderwerbsteuer ist daher bei nicht land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in…
…von der Mutter-Körperschaft und dem atypisch Stillen gebildete Mitunternehmerschaft vor, der das Vermögen und damit idR auch die Beteiligung an der Tochter-Körperschaft zuzurechnen ist. Ungeachtet dieser steuerlichen Betrachtung liegt ein Up-stream-merger oder Down-stream-merger und damit eine Verschmelzung nach Art…
… 20 Abs. 1 KStG 1988 dann eine Besteuerung - und zwar im Falle von Verschmelzungen durch § 20 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 eine Liquidationsbesteuerung im Sinne des § 19 KStG 1988 - an, wenn das UmgrStG nicht zur Anwendung kommen kann, weil Während unter das Umgründungssteuergesetz fallende…
…für vergleichbare Vermögensübertragungen vor, da diesen Umgründungstypen die Beendigung der umgründenden Körperschaft gemeinsam ist. § 20 KStG 1988 gilt sowohl dann, wenn es sich um Betriebe, Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder qualifizierte Kapitalanteile iSd § 12 UmgrStG handelt, als auch bei Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter, die nicht die Qualifikation von…
…Anrechnung im selben Wirtschaftsjahr nicht möglich ist (siehe KStR 2013 Rz 1248gc). Geht die inländische beherrschende Körperschaft im Zuge einer Umgründung unter (Verschmelzung, Aufspaltung, Umwandlung), steht dies der Anrechnung in Folgejahren bei deren gesamtrechtsnachfolgenden Körperschaften nicht entgegen; dies gilt unabhängig vom Vorhandensein der den Anrechnungsvortrag…
…Gewinnrücklage) ausgewiesen ist. Rz 381: Aufgrund der Addition der Innenfinanzierungsstände von übertragender und übernehmender Körperschaft (Rz 380) kann bei Verschmelzungen im Konzern eine mehrfache Berücksichtigung von negativen Innenfinanzierungsbeträgen auftreten, die verschmelzungsbedingt nicht mehr umkehrbar ist: Werden in der Beteiligungskette Abschreibungen auf die jeweilige Beteiligung vorgenommen…
…zur Liebhaberei wurde, auf eine andere Körperschaft verschmolzen, kann die aufnehmende Gesellschaft die Verluste der übertragenden Gesellschaft aus der Zeit vor dem Wechsel zur Liebhaberei nicht geltend machen. Die Verschmelzung kann aufgrund der Liebhaberei keine Buchwertfortführung bewirken, was dem Übergang des Verlustvortrags nach § 4 UmgrStG…