…das Betriebsgebäude, die Maschinen und eine ausreichende landwirtschaftlich nutzbare Fläche; unwesentlich ist hingegen das Wohn- und Wirtschaftsgebäude auf einer Fläche von nur 1.222 m2 (VwGH 21.11.1961, 1109/61). Siehe auch Rz 5001 ff. Lieferbetonproduktion Rz 5540: Der Grund und Boden, die dazugehörenden…
…zivilrechtlicher Zulässigkeit mit abgabenrechtlicher Wirkung kein Superädifikat begründet werden. Es führt daher in einem solchen Fall die im Einbringungsvertrag vorgesehene Zurückbehaltung des Grund und Bodens sowie die Übertragung des als "Superädifikat" bezeichneten Gebäudes auch zur Entnahme des Gebäudes. Die Entnahme des Gebäudes erfolgt nach dem…
…Abs. 1 EStG 1988 auf eine andere Art der Gewinnermittlung vor dem 1.4.2012 sind auch die stillen Reserven des Grund und Bodens zu erfassen. Rz 2534: Aus Anlass der unentgeltlichen Betriebsübertragung entstehende Verbindlichkeiten (zB Pflichtteilsschulden) werden nicht zu Betriebsschulden (VwGH 19.09.1990…
…das Grundstück nicht den Charakter von reinem Grund und Boden. 3.2.4.5 Abzugsfähige bzw. nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben Rz 70: Die Abzugsfähigkeit bzw. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben richtet sich nach allgemeinen steuerlichen Vorschriften (siehe KStR 2001 Rz 657 und Rz 1191 ff)…
…11.1992, 92/14/0038; VwGH 15.9.1993, 91/13/0053). Rz 2290: Der Standort eines Unternehmens gehört grundsätzlich zum Wert des Grund und Bodens bzw. des Mietrechts und nicht zum Firmenwert (VwGH 20.2.1992, 88/13/0099; VwGH 30.6.1987, 86…
…zugrundegelegt werden. Die Kapitalgesellschaft hat die für sie geltenden besonderen Vorschriften (zB Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden des Altvermögens, der auf Grund der teilweisen steuerlichen Erfassung bei der Kapitalgesellschaft zum 31.3.2012 anteilig als Neuvermögen zu behandeln ist) zu berücksichtigen, nicht…
…In Raten zufließender Veräußerungserlös: Barwertberechnung (Abzinsung; Rz 5678). Übertragungsrücklage: Bei Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebes Weiterführung im Restbetrieb (Rz 5688). Grund und Boden-Rücklage: Auflösung zu Gunsten des Veräußerungsgewinnes (Rz 5689). Klarstellungen zur Gebäudebegünstigung (Rz 5698 bis 5713). 19 Mitunternehmerschaften; vermögensverwaltende Personengesellschaften Formen der Mitunternehmerschaft…
…VwGH 4.3.2009, 2004/15/0115, siehe betreffend Grund und Boden sowie Gebäude EStR 2000 Rz 131). Kommt es daher im Zuge der Einbringung zu einer tatsächlichen Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf die übernehmende Körperschaft, schadet das Fehlen einer Anerkenntnisvereinbarung mit dem zivilrechtlichen Eigentümer…
…Gegensprechanlagen, die von diesem installiert werden. Nach der Installation durch den Leistungsempfänger wird die Gegensprechanlage vom Lieferer in Betrieb genommen). Maschinen: Werden bei der Lieferung von Maschinen diese mit dem Grund und Boden verbunden (zB Vorrichtungen, die Teil des Grundstückes werden wie etwa Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen…
…Vornahme einer Teilwertabschreibung als getrennte Wirtschaftsgüter zu bewerten. Die Einheitstheorie ist daher in weiterer Folge nicht mehr zu beachten. Eine Teilwertabschreibung ist daher entsprechend den Umständen nur für das Gebäude oder auch für den Grund und Boden vorzunehmen. Unterliegt das von der Teilwertabschreibung betroffene Grundstück…
…Grundstück um zwei selbständige Wirtschaftsgüter handelt, können die stillen Reserven (Grund und Boden und Gebäude) auch nur auf das Gebäude übertragen werden. 9.3.4 Ausweis der Rücklage Rz 3874: Rechtslage für Wirtschaftsjahre vor 2016: Die Übertragung stiller Reserven bzw. die Bildung einer entsprechenden Rücklage…
…Gebäuden (siehe dazu Rz 6646 f). Zu beachten ist jedoch, dass durch den Bau eines Gebäudes auf eigenem Grund und Boden das Gebäude ein neues Wirtschaftsgut darstellt (siehe dazu Rz 6654). Hinsichtlich des Gebäudes ist jedoch bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die Herstellerbefreiung (§ 30 Abs…
…15/0020). Bei größeren Grundstücken ist angesichts der üblichen Mindestbauplatzgrößen der 1.000 m² übersteigende Grundanteil steuerpflichtig. Zur Aufteilung des Veräußerungserlöses auf Grund und Boden und Gebäude siehe Rz 6645. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 ist das Aufteilungsverhältnis gemäß § 16 Abs. 1 Z…
…bzw. hergestellt und teilweise unentgeltlich erworben, kann der 1. Tatbestand nur anteilig in Bezug auf den angeschafften bzw. hergestellten Teil zur Anwendung kommen. Wurde bei einem vor dem 31.3.2012 unentgeltlich erworbenen Grund und Boden ein Haus nach dem 31.3.2012 errichtet, ist…
…verkauft. Für das Gebäude wird die Herstellerbefreiung gemäß § 30 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 beantragt. Durch die Anwendung der GrundanteilV 2016 würde sich für den Grund und Boden ein pauschaler Anteil von 20% am Veräußerungserlös, dh. 300.000200.000 Euro (214143 Euro/m²), ergeben…
…als Neugrundstücke. Zu diesem Stichtag nicht steuerverfangene Grundstücke gelten als Altgrundstücke. Für private Grundstücke sowie für zu einem Betriebsvermögen gehörenden Grund und Boden außerhalb der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 ist für die Frage der Steuerverfangenheit alleine auf die bisherige Spekulationsfrist im Sinne des § 30…
…118/2015, zu berücksichtigen. Siehe dazu Rz 6447 ff. Bei Veräußerungen nach dem 31.12.2024 hat die Aufteilung des Veräußerungserlöses auf Grund und Boden und Gebäude nach der Sachwertmethode zu erfolgen (VwGH 24.4.2024, Ro 2022/15/0044). Aus verwaltungsökonomischen Gründen können in…
…und danach aufzuteilen ist. Beispiel: Am 1.5.1990 wird ein unbebautes Grundstück im Privatvermögen um 100 angeschafft. Dieses Grundstück wird zum 1.1.2008 in einen Betrieb, dessen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird, eingelegt. Der Teilwert des Grund und Bodens…
…dass Grund und Boden und Gebäude zwei verschiedene Wirtschaftsgüter darstellen, kann die Regeleinkünfteermittlung auch nur für eines der beiden Wirtschaftsgüter angewendet werden (zB nur für das Gebäude). Die Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung stellt ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen dar, das im Rahmen der Selbstberechnung und Entrichtung…
…Rz 3204 und Rz 6410b) oder wurde der Bodenschatz vom Eigentümer überhaupt nicht genutzt, ist der Verkauf des Bodenschatzes nur im Rahmen des § 31 EStG 1988 (Spekulationsgeschäfte) zu erfassen. Der Gewinn aus der Veräußerung des Grund und Bodens ist in all diesen Fällen entweder als…