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NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft gewährt werden. Für den anderen Teil ist jedoch die Grunderwerbsteuer zu erheben. Wird ein Grundstück in eine Gesellschaft eingebracht und besteht die Gegenleistung nicht nur in der Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern wird ein Teil des eingebrachten Vermögens in…

StiftR 2009 Rz 33513. Grunderwerbsteuer
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…fällt nicht unter das Grunderwerbsteuergesetz, selbst dann nicht, wenn der Betrag der mitübertragenen Schuld oder Last den dreifachen Einheitswert des Grundstückes überschreitet. Liegt der Betrag über 50 Prozent des gemeinen Wertes des Grundstückes, ist die Grundstücksübertragung entgeltlich und unterliegt somit dem Grunderwerbsteuergesetz und nicht dem…

NeuFöR Rz 155–1626.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG iHv 75.000 Euro zur Gänze (max. bis zur Höhe der anteiligen Gegenleistung) zu. Für einen darüber hinausgehenden Betrag ist die Grunderwerbsteuer vorzuschreiben. Beträgt die anteilige Gegenleistung weniger als 75.000 Euro steht die Befreiung gem. § 5a Abs…

EStR 2000 Rz 5695–569718.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

18.3.2 Anrechnung von Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer und Stiftungseingangssteuer (§ 24 Abs. 5 EStG 1988) Rz 5695: Wurde eine betriebliche Einheit iSd § 24 Abs. 1 EStG 1988 innerhalb der letzten drei Jahre vor der Veräußerung oder Aufgabe der betrieblichen Einheit erworben und infolge des…

EStR 2000 Rz 1662–1670Umgründung, Kosten einer
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…zusammenhängende Schenkungssteuer bzw. für Übertragungsvorgänge nach dem 31. Juli 2008 die damit zusammenhängende Grunderwerbsteuer ist daher - ebenso wie Aufwendungen für den Anwalt und Einverleibungskosten - nicht abziehbar (siehe auch Rz 2534). Die Vereinbarung einer Auflage zur Abfindung des anderen Kindes ist keine Betriebsschuld, damit zusammenhängende Wertsicherungen…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…ob der Vertrag oder der amtliche Vordruck zuerst ausgefertigt wurde. Rz 96: Bei der Selbstberechnung der Gesellschaftsteuer (§ 10a KVG) oder der Grunderwerbsteuer (§ 11 GrEStG 1987) durch einen befugten Parteienvertreter muss der amtliche Vordruck diesem spätestens zum Zeitpunkt der (rechtzeitigen) Selbstberechnung bereits vorliegen (UFS 11.09…

VereinsR 2001 Rz 715–7175.2 Der Verein im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…iVm Z 2 lit. a GrEStG 1987). In diesem Fall beträgt die Grunderwerbsteuer für die ersten 250.000 Euro 0,5%, für die nächsten 150.000 Euro 2% und darüber hinaus 3,5% vom Grundstückswert. Beträgt die Gegenleistung mehr als 30%, aber nicht mehr 70…

EStR 2000 Rz 4038–404210.2.6 Im Gesetz angeführte Werbungskosten
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…Tilgung eines Darlehens um ein Nutzungsentgelt für das auf die verkürzte Laufzeit in Anspruch genommene Fremdkapital und somit um Schuldzinsen. Eine Abzugsfähigkeit dieser Schuldzinsen als Werbungskosten ist dem Grunde nach möglich, sofern diese Schuldzinsen durch die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veranlasst wurden…

EStR 2000 Rz 6678–668022.4.5 Verlustausgleichsverbot (§ 30 Abs. 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…nicht zu berücksichtigen. Rz 6679a: Offene Fünfzehntel aus der Verteilung nach § 30 Abs. 7 EStG 1988 gehen im Falle des Todes des Grundstücksveräußerers nicht auf die Erben über. 22.4.6 Anrechnung der Grunderwerbsteuer und anderer Steuern (§ 30 Abs. 8 EStG 1988) Rz 6680: Gemäß …

NeuFöR Rz 1–41. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…5 ff, Rz 148 ff) | § 1 Z 2 NeuFöG | Grunderwerbsteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft, soweit Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden (siehe Rz 21 ff) | §…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und Rz 21 ff). Diese Befreiung gilt nicht…

NeuFöR Rz 1476.1. Befreite Abgaben
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7 NeuFöG (siehe § 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG; vgl. auch Rz 1 ff, Rz 29 und Rz 41). Die Befreiung von der Grunderwerbsteuer regelt § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG völlig anders als § 1 Z 2 NeuFöG für Neugründungen.

UmgrStR 2002 Rz 594–6182.5. Sonstige Rechtsfolgen (§ 11 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien30.10.2020

…EStG 1988 oder § 22 Z 3 EStG 1988) zu behandeln. Voraussetzung für diese Sonderregelung ist, dass die Tätigkeitsvergütungen dem Grunde und der Höhe nach dem Fremdvergleich standhalten. Sollte die Tätigkeitsvergütungen zum Teil oder zur Gänze als verdeckte Ausschüttungen zu werten sein, erstreckt sich das Abzugsverbot…

UmgrStR 2002 Rz 1216–12423.9. Sonstige Rechtsfolgen der Einbringung (§ 22 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…einer Personengesellschaft verbundenen Rechte und Pflichten nicht der Gebühr. Gemäß § 15 Abs. 3 GebG sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, Grunderwerbsteuergesetz, Kapitalverkehrsteuergesetz (I. Teil Gesellschaftsteuer und II. Teil Wertpapiersteuer) oder das Versicherungssteuergesetz fallen von der Gebührenpflicht ausgenommen. Voraussetzung ist die Identität des Rechtsvorganges. …

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…in eine steuerbefreite Körperschaft, ohne dass es dort zur (partiellen) Steuerpflicht kommt (siehe Rz 745) Nichtvorhandensein eines positiven Verkehrswertes oder Fehlen des Nachweises des positiven Verkehrswertes, obwohl Gründe für Zweifel gegeben sind (siehe Rz 676 ff). Rz 1280: § 6 Z 14 lit. b EStG 1988…

VereinsR 2001 Rz 6–391.1 Voraussetzungen für das Vorliegen abgabenrechtlicher Begünstigungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die Tätigkeit des Rechtsträgers muss dem Gemeinwohl auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet nützen und von einer selbstlosen (uneigennützigen) Gesinnung der hinter dem Rechtsträger stehenden Personen (Gründer, Mitglieder) getragen sein. Die in § 35 Abs. 2…

EStR 2000 Rz 163–1772.6.2.4 Im Vordergrund-Stehen des Erzielens steuerlicher Vorteile bei Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…die Einkommensteuer einzubeziehen; andere Steuern wie die Umsatzsteuer oder die Grunderwerbsteuer bleiben hingegen unberücksichtigt. 2.6.2.4.4 Vergleich "Rendite vor Steuern" zu "Rendite nach Steuern" Rz 175: Der Renditevergleich ist zwischen der "Rendite vor Steuern" und der "Rendite nach Steuern" anzustellen. Beträgt die…

EStR 2000 Rz 6104–610620.1.2 Verhältnis zu anderen Einkunftsarten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Die Bestimmung des § 20 Abs. 2 EStG 1988 muss allerdings bei zurückgezahlten Kapitaleinkünften aus verfassungsrechtlichen Gründen teleologisch reduziert werden, weshalb die als Werbungskosten geltenden Rückzahlungen bei der Ermittlung dieser Einkünfte abgezogen werden können. Zur Abzugsfähigkeit zurückgezahlter Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkünfteermittlung bei anderen Einkunftsarten siehe…

NeuFöR Rz 141–1466. Förderung der Betriebsübertragung (§ 5a NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…ff, Rz 154) | § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG | Die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung unmittelbar im Zusammenhang stehen, soweit der für die Steuerberechnung (Bemessungsgrundlage) maßgebende Wert 75.000 Euro nicht übersteigt (siehe Rz 155 ff) Ein Betrieb wird übertragen…

UStR 2000 Rz 781–8016.1.9.1.3. Grundstücke im Miteigentum
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…zweipersonalen unternehmerischen Miteigentumsgemeinschaft vertraglich "Anwachsen" vereinbart, liegt eine nichtsteuerbare Anteilsvereinigung vor. Bauherrnmodell - Lieferung des Grundstückes und des Gebäudes durch verschiedene Unternehmer: Nach der ständigen Judikatur des VwGH ist der Begriff des "Bauherrn" für die Grunderwerbsteuer und die Umsatzsteuer einheitlich auszulegen. Das bedeutet jedoch umsatzsteuerrechtlich nicht…