AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen
2 Treffer1505 msnur geltende Fassungen
RAE Rz 1800–181520. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014
… 237 BAO keine Anwendung. Diesbezügliche Anträge (zB des Haftenden) sind unter dem Gesichtspunkt der Gnadenwürdigkeit gemäß § 187 FinStrG zu behandeln. Rz 1813: Die Entlassung aus der Gesamtschuld führt in der Regel - anders als bei der Löschung und der Nachsicht - auf dem gemeinsamen einheitlichen Abgabenkonto der…
RAE Rz 1620–163519.6. § 236 BAO
geltende FassungRichtlinien07.11.2014
…wenn in Ausübung des Gnadenrechtes gemäß § 187 FinStrG eine Geldstrafe nachgesehen wird. Diesbezügliche Ansuchen sind unter dem Gesichtswinkel der allfälligen Gnadenwürdigkeit zu behandeln. Die Wahrnehmung der zustehenden Gnadenbefugnisse liegt ausschließlich beim Bundesministerium für Finanzen. 19.6.5. Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 1633: Im Nachsichtsverfahren liegt das…