20. Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 BAO) 20.1. Voraussetzungen für eine Entlassung aus der Gesamtschuld (§ 237 Abs. 1 BAO) Rz 1800: Um Härten zu begegnen, die sich nur für einen von mehreren Gesamtschuldnern aus der Einhebung einer Abgabenschuld ergeben, räumt § 237 BAO die Möglichkeit…
…entgegen. Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe bei im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätzen (§ 20 Abs. 1 FinStrG, § 179 FinStrG). Nachsicht von Geldstrafen auf Grund des Gnadenrechtes (§ 187 FinStrG; siehe Rz 1632). 19.5. § 235 BAO Rz 1608: Voraussetzung für die Löschung ist die absolute und voraussichtlich…
…FinStrG gilt § 236 BAO nicht für im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafen. Es handelt sich allerdings um den Sonderfall einer Abschreibung, wenn in Ausübung des Gnadenrechtes gemäß § 187 FinStrG eine Geldstrafe nachgesehen wird. Diesbezügliche Ansuchen sind unter dem Gesichtswinkel der allfälligen Gnadenwürdigkeit zu behandeln. Die Wahrnehmung…
…§ 37 bis 52 der Abgabenexekutionsordnung über die Verwertung beweglicher körperlicher Sachen (§ 77 Abs. 1 erster Satz ZollR-DG), gegebenenfalls aber auch unter Anwendung des in Finanzstrafsachen geltenden Gnadenrechts (§ 187 FinStrG, Art. 65 B-VG). Ist aufgrund der im Einzelfall gegebenen besonderen Umstände eine solche Verwertung…
…Ebenso ist im Fall einer vorzeitigen Verwertung gemäß § 90 Abs. 2 FinStrG vorzugehen. Eine Freigabe verfallener Exemplare an den früheren Eigentümer im Rahmen des Gnadenrechts nach § 187 FinStrG ist im Hinblick auf Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 nicht möglich. (11…