RIS AI
7 117 Treffer272 msnur geltende Fassungen
MO-83003.4. Mindestpreisregelung
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

3.4. Mindestpreisregelung (1) Für bestimmte Erzeugnisse wird von der Kommission, in der Regel für ein Wirtschaftsjahr, ein Mindesteinfuhrpreis festgesetzt. Liegt der Einfuhrpreis einer Sendung unter dem Mindestpreis, so ist außer dem Zoll eine Ausgleichsabgabe zu erheben. (2) Derzeit besteht keine Mindestpreisregelung.

UP-80007. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien29.06.2020

7. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Ein Verbot der Zollrückvergütung ist in dieser Verordnung nicht vorgesehen.

MO-83002. Marktorganisationen
geltende FassungRichtlinien21.02.2018

2. Marktorganisationen (1) Mit Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) wurde eine Regelung erlassen, die 21 Grundverordnungen (GMO) sowie einige Verordnungen mit Sondervorschriften für bestimmte Erzeugnisse…

UP-4001Anlage 10
geltende FassungRichtlinien15.06.2022
UP-4001Anlage 5
geltende FassungRichtlinien12.11.2021
VS-10003.3.10.3. Nachträglich elektronische Erledigung bei fehlender Ausfuhrmeldung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.10.3. Nachträglich elektronische Erledigung bei fehlender Ausfuhrmeldung Die nachträglich elektronische Erledigung des e-VD bei fehlender Ausfuhrmeldung erfolgt abhängig vom Status des Ausfuhrverfahrens. 3.3.10.3.1. Codierungsfehler in der Ausfuhranmeldung - Verfahrensstatus XA12 Wenn in der Ausfuhranmeldung notwendige Codierungen (zB Verfahrenscode…

UP-4001Anlage 9
geltende FassungRichtlinien08.02.2022
UP-4001Anlage 2
geltende FassungRichtlinien08.10.2021
UP-4001Anlage 8
geltende FassungRichtlinien17.11.2021
UP-4001Anlage 12
geltende FassungRichtlinien03.10.2022
UP-4001Anlage 7
geltende FassungRichtlinien17.11.2021
UP-4001Anlage 11
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-4001Anlage 3
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
UP-4001Anlage 6
geltende FassungRichtlinien12.11.2021
UP-4001Anlage 4
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
MO-8600Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie »MO-8600 (»Innergemeinschaftliche Regelungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei…

AH-31007. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.09.2021

7. Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung sind gerichtlich strafbare Handlungen und es kommen die §§ 79, 83 und 84 AußWG 2011 zur Anwendung. Siehe dazu die Arbeitsrichtlinie AH-1130, im Besonderen den Abschnitt 3. Anlage 1 Musterformblatt für Einzel- und Globalgenehmigungen [Grafik]   [Grafik]   [Grafik…

UStR 2000 Rz 3691–3695101a. Konsignationslagerregelung (Art. 1a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

101a. Konsignationslagerregelung (Art. 1a UStG 1994) 101a.1. Konsignationslagerregelung (ab 1.1.2020) Rz 3691: Mit 1.1.2020 treten die gesetzlichen Bestimmungen zur Konsignationslagerregelung in Kraft. Die Bestimmungen gelten nur für Verbringungen von Waren, deren Beförderung oder Versendung nach dem 31.12.2019 beginnt…

UStR 2000 Rz 642–6433a.16. Verordnungsermächtigung
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

3a.16. Verordnungsermächtigung 3a.16.1. Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln Rz 642y: Nach der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 5/1996 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln, bestimmt sich…

UP-400111. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

11. Schlussbestimmungen 11.1. Änderung des Übereinkommens Der Ausschuss (darin ist jede Vertragspartei vertreten) kann beschließen, die Bestimmungen dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln zum Regionalen Übereinkommen zu ändern. 11.2. Beitritt von weiteren Staaten Sämtliche am Regionalen Übereinkommen teilnehmende Staaten können Vertragspartei dieser alternativ geltenden Ursprungsregeln…