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4 Treffer1534 msnur geltende Fassungen
KStR 2013 Rz 390–3983.2.8 Liebhaberei
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

3.2.8 Liebhaberei 3.2.8.1 Allgemeines Rz 390: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, dass die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten sind. Der VwGH hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht…

LRL 2012 Rz 130–1348. Körperschaftsteuer
geltende FassungRichtlinien02.03.2021

8. Körperschaftsteuer 8.1. Allgemeines Rz 130: Die Steuersubjekteigenschaft der Körperschaften und der Gleichheitsgrundsatz gebieten, die Grundsätze der Liebhaberei auch für den Bereich der Körperschaftsteuer zu beachten. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Möglichkeit des Vorliegens von Liebhaberei bei Körperschaften bejaht (VwGH 20.10.2009, 2007/13…

EStR 2000 Rz 8059Verlustabzug
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…2003 ist der nicht verwertbare Verlust (1.000+500-100) vortragsfähig. Die Regelung des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 über den Verlustabzug bei beschränkter Steuerpflicht widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz. Der Gleichheitssatz verhält den Gesetzgeber nämlich nicht, unterschiedliche Rechtslagen im Verhältnis zu fremden Staaten…

ZK-02203.4.5. Zuständige Behörde für die Bewilligungserteilung (Art. 22 Abs. 1 UZK, Art. 162 UZK-DA)
geltende FassungRichtlinien14.12.2020

…im Sachverhalt weggefallen, dann hat eine Anpassung der Entscheidung zu erfolgen. Ein Anpassungsbedarf kann sich im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz - bezogen auf die Konkurrenzsituation der Wirtschaftsbeteiligten - aber auch aus der Änderung einer ständigen Verwaltungspraxis ergeben. Der Widerruf bzw. die Änderung gemäß Art. 28 Abs…